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Ich kann meinem Sohn im Moment keinen Unterhalt mehr bezahlen.. Was nun? :-(

gefragt von magicmolli am 17.07.2008 um 13:24 Uhr

Hallo! Ich habe einen 14 Jährigen Sohn.Bisher habe ich lückenlos auch den Unterhalt bezahlt. Ich bin seit ca 2 Jahren selbstständig( Heizung). Obwohl ich eigentlich seit 6 Monaten noch Zuschüsse von der Arge bekomme,habe ich den Unterhalt weiter gezahlt.Aber jetzt geht es halt nicht mehr. Habe im Monat gerade mal 250 Euro.Meine damalige Freundin hat vor etwa 6 Jahren geheiratet und mein Sohn trägt auch den Nachnamen des Mannes.Gilt das eigentlich nicht als Adoption?(Offiziell wollte er ihn natürlich nicht adoptieren wegen dem Unterhalt)Muss ich überhaupt noch unterhalt bezahlen? Bin echt ziemlich verzweifelt. Möchte ja auch keinen Krieg anfangen. Gruss Bernd


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BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 17. Juli 2008 13:26
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adoptieren und namensannahme sind 2 paar schuhe...

.

sprich mit deiner ex-frau, vielleicht könnt ihr euch einigen...


Lissa
beantwortet von Lissa am 17. Juli 2008 13:29
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Wenn du weniger als den Selbstbehalt zur Verfügung hast, brauchst du keinen Unterhalt zu zahlen.

http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_7.htm


Zwenni81
beantwortet von Zwenni81 am 17. Juli 2008 13:26
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Zahlen musst du.Aber die genaue Regelung wegen der Selbstständigkeit ist,weiß ich nicht.Frag doch einfach mal beim Jugendamt nach.Ach ja eine Adoption ist das nicht.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 17. Juli 2008 13:27
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Wer hat die Höhe des Unterhaltes festgesetzt? (Jugendamt, Gericht?) Dort eine Neuberechnung durchführen lassen - wegen der geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse. Das dein Sohn adptiert wurde glaube ich nicht. Kann meines Erachtens nicht ohne deine Einwilligung geschehen. Eine Nachnamensänderung zum Wohl des Kindes halte ich allerdings für möglich (gleicher Nachname wie die Mutter)


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 17. Juli 2008 13:27
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Find ich gut, dass Du Dir da Gedanken machst. Andere zahlen einfach nicht. Und weil Du nicht bezahlen kannst, wird die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen können. Nein, eine Heirat ist keine Adoption. Aber möglicherweise hat der Stiefvater Deinen Sohn adoptiert, aber da hättest Du zustimmen müssen. Du bist immer noch Vater und damit unterhaltspflichtig.




Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 17. Juli 2008 13:29

Der Sohn ist 14j. da gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 17. Juli 2008 13:32

Ehrlich? Und wovon soll er dann leben? 14-Jährige sind meist Schüler und arbeiten nicht.

Kommentar von Simple_avatar4smallLissa am 17. Juli 2008 13:35

Nicht nur der Vater ist unterhaltspflichtig, auch die Mutter muss für den Sohn sorgen.

Da er in einer Familie lebt und auch noch den gleichen Namen trägt, sollte man davon ausgehen, dass Lebensunterhalt nicht explizit aus dem Unterhalt, den der Vater zahlt, bestritten wird.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 17. Juli 2008 13:36

Das ist leider gesetztlich so geregelt.


anonym
beantwortet von bethloe am 17. Juli 2008 13:28
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Wende dich ans Jugendamt die helfen dir mit den Zahlungen. Und wenns dir wieder besser geht zahls dus denen zurück


SilviaChristina
beantwortet von SilviaChristina am 17. Juli 2008 13:31
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Schau bitte mal unter dieser Frage nach und was ich da geschrieben habe. Vielleicht hilft es dir etwas weiter. http://www.gutefrage.net/frage/muss-man-weiterhin-kinderunterhalt-zahlen-wenn-ma...


pegolina
beantwortet von pegolina am 17. Juli 2008 14:05
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Nein, eine Adoption ist es nicht. Und du solltest unbedingt einen Anwalt einschalten. Es ist nicht in Ordnung, daß du bei deinem Einkommen auch noch so viel Unterhalt zahlen sollst.


anonym
beantwortet von magicmolli am 18. Juli 2008 02:33
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Danke, für die zahlreichen antworten! Wie gesagt,haben wir noch ein sehr gutes verhältnis... das problem sollte sich so regeln lassen... ich sehe selber auch den unterhalt an erster stelle. eigentlich hätte ich schon eher nicht mehr zahlen müssen.. tat dies aber trotzdem!!


anonym
beantwortet von Wochenendpa am 2. September 2008 14:21
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Kenne das Problem als "Ich-AG mit 50" da kann man häufig den Unterhalt nur dann zahlen wenn man auf die Renten Einzahlung verzichtet. Bevor sich Schulden anhäufen - nicht erst zum Jugendamt ( die erzählen uns Vätern nur Quatsch,und stellen irgendwelche unbelegten Behauptungen auf ). Sofort zum Sozialgericht (kostenfrei) und eine Neuberechnung erstellen lassen. Wenn die "Ich-Ag" wieder läuft gibt es eh eine Neuberechnung für den Unterhalt, dafür sorgt dann wieder das Jugenamt. "Dein Sohn hat nichts davon wenn sich bei Dir die Unterhaltsschulden auftürmen" Wenn der Betrieb wieder läuft kannst Du es ja wieder freiwillig ausgleichen. PS. Durch meine "Ich-AG" kann ich an 3Tagen die Woche meinen Sohn versorgen, auch wenn ich nur wenig Unterhalt zahlen kann.




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