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ich hatte noch nie einen führerschein kann es sein das ich mpu machen muss?

gefragt von armanimichi am 03.11.2009 um 10:57 Uhr

ich hatte noch nie einen führerschein, kann es sein das ich trotz einer ehemaligen drogen sucht mpu machen muss? ich war auch mal ne zeit lang im knast!


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antidepri
beantwortet von antidepri am 3. November 2009 11:02
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Denke ich auch nicht. Wenn Du niemals auffällig warst und nun als "Erstantragsteller" auftrittst, wird zunächst von einer grundsätzlichen Eignung ausgegangen, also keine MPU. Ehemalige Abhängigkeit... würde ich nicht an die grosse "Glocke" hängen, wenn das Verkehrsamt es herausbekommt, und die Geschichte ist schon Jahre her, wird sicherlich niemand auf solche Idee kommen. Sonst frag doch mal bei der Führerscheinstelle nach (richtigen Namen nicht unbedingt nennen).


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xxSQUIRRELxx
beantwortet von xxSQUIRRELxx am 3. November 2009 10:58
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nein warum auch solange du keinen mist mit dem fahrrad gemacht hast.


Prinzessinelli
beantwortet von Prinzessinelli am 3. November 2009 10:58
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schätze ich mal nicht..du bist ja nie im auto gewesen dabei oder?also ich mein bekifft gefahren oder sowas..


sweetmama1602
beantwortet von sweetmama1602 am 3. November 2009 10:59
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wenn du noch nie einen hattest dann brauchst du auch keine mpu. das braucht man nur wenn man wegen sowas beim fahren erwischt wurde


Engas
beantwortet von Engas am 3. November 2009 11:00
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also wenn du in der vergangenheit unter drogeneinfluß im strassenverkehr aufgefallen bist (auch ohne auto), und rechtskräftig verurteilt, könntest du evtl. damit rechnen


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 3. November 2009 10:58
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MPU? Wieso solltest du die machen? versteh die Frage nicht.


anonym
beantwortet von Quickfinger am 3. November 2009 10:59
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Wenn, dann nicht trotz sondern wegen. Ich sehe aber nicht, welchen Zusammenhang deine Vergangenheit damit haben sollte, wenn du noch nie einen Führerschein hattest.


emser
beantwortet von emser am 3. November 2009 11:02
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Wahrscheinlich musst du zu einer Untersuchung, ob du drogenfrei bist und ob du zur Führung eines Fahrzeuges geeignet bist! Dass kann auch passieren, obwohl du noch nie einen Führerschein hattest, so war es bei einem Bekannten von uns auch! Er wurde vom Landratsamt aufgefordert, so eine psycholog. Untersuchung machen zu lassen, vorher haben die ihm seinen Schein nicht ausgehändigt!


anonym
beantwortet von armanimichi am 3. November 2009 11:08
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danke für eure antworten ganz netten gruß michi


anonym
beantwortet von wwwvphhde am 4. November 2009 12:30
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Aktenkundige Auffälligkeit (hier BTM/ Suchtcharakter) führt zwangsläufig zur Frage des Missbrauchs und der Abhängigkeit und wird bei Bekanntwerden in der FEB bei Antragsstellung erst duch eine vorgeschaltete MPU geklärt, auch wenn keine aktive Teilnahme am StV vorliegt.

Eine Anordnung zum Ausräumen von Eignungszweifeln (hier BTM/ Straftaten) bei -auch erstmaliger- Antragstellung kann ausschliesslich durch die Verw.Behörde (FEB) bei Bekanntwerden der Vorgeschichte erfolgen. Der Gutachter erhält den Auftrag der FEB mit der entsprechenden Fragestellung (Alkohol/ Drogen/ Straftaten/VerkZuwiderhandlgn), zu verstehen als "Entscheidungshilfe" im Antragsverfahren.

Sein Ergebnis -positiv oder negativ- stellt den Ist-Stand der Eignung des Probanden an diesem Tage der Untersuchung dar. Er kann -auch wenn 1 Woche später das Gegenteil der Prognose eintrifft- auf keinen Fall dafür verantwortlich gemacht werden. Wie auch?

Gruss v.d. sonnigen Insel


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