ich hatte noch nie einen führerschein, kann es sein das ich trotz einer ehemaligen drogen sucht mpu machen muss? ich war auch mal ne zeit lang im knast!

Denke ich auch nicht. Wenn Du niemals auffällig warst und nun als "Erstantragsteller" auftrittst, wird zunächst von einer grundsätzlichen Eignung ausgegangen, also keine MPU. Ehemalige Abhängigkeit... würde ich nicht an die grosse "Glocke" hängen, wenn das Verkehrsamt es herausbekommt, und die Geschichte ist schon Jahre her, wird sicherlich niemand auf solche Idee kommen. Sonst frag doch mal bei der Führerscheinstelle nach (richtigen Namen nicht unbedingt nennen).

nein warum auch solange du keinen mist mit dem fahrrad gemacht hast.

schätze ich mal nicht..du bist ja nie im auto gewesen dabei oder?also ich mein bekifft gefahren oder sowas..
wenn du noch nie einen hattest dann brauchst du auch keine mpu. das braucht man nur wenn man wegen sowas beim fahren erwischt wurde

also wenn du in der vergangenheit unter drogeneinfluß im strassenverkehr aufgefallen bist (auch ohne auto), und rechtskräftig verurteilt, könntest du evtl. damit rechnen

MPU? Wieso solltest du die machen? versteh die Frage nicht.
Wenn, dann nicht trotz sondern wegen. Ich sehe aber nicht, welchen Zusammenhang deine Vergangenheit damit haben sollte, wenn du noch nie einen Führerschein hattest.

Wahrscheinlich musst du zu einer Untersuchung, ob du drogenfrei bist und ob du zur Führung eines Fahrzeuges geeignet bist! Dass kann auch passieren, obwohl du noch nie einen Führerschein hattest, so war es bei einem Bekannten von uns auch! Er wurde vom Landratsamt aufgefordert, so eine psycholog. Untersuchung machen zu lassen, vorher haben die ihm seinen Schein nicht ausgehändigt!
danke für eure antworten ganz netten gruß michi
Aktenkundige Auffälligkeit (hier BTM/ Suchtcharakter) führt zwangsläufig zur Frage des Missbrauchs und der Abhängigkeit und wird bei Bekanntwerden in der FEB bei Antragsstellung erst duch eine vorgeschaltete MPU geklärt, auch wenn keine aktive Teilnahme am StV vorliegt.
Eine Anordnung zum Ausräumen von Eignungszweifeln (hier BTM/ Straftaten) bei -auch erstmaliger- Antragstellung kann ausschliesslich durch die Verw.Behörde (FEB) bei Bekanntwerden der Vorgeschichte erfolgen. Der Gutachter erhält den Auftrag der FEB mit der entsprechenden Fragestellung (Alkohol/ Drogen/ Straftaten/VerkZuwiderhandlgn), zu verstehen als "Entscheidungshilfe" im Antragsverfahren.
Sein Ergebnis -positiv oder negativ- stellt den Ist-Stand der Eignung des Probanden an diesem Tage der Untersuchung dar. Er kann -auch wenn 1 Woche später das Gegenteil der Prognose eintrifft- auf keinen Fall dafür verantwortlich gemacht werden. Wie auch?
Gruss v.d. sonnigen Insel