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ich hatte mit meinem partner eine gemeinsame wohnung,im mietvertrag stehe ich mit drin!!! Haben uns

gefragt von amelie08 am 07.05.2009 um 8:20 Uhr

ich hatte mit meinem partner eine gemeinsame wohnung,im mietvertrag stehe ich mit drin!!! Haben uns leider getrennt,nun wohnt eine andere dort,obwohl sie nicht im vertrag steht,sondern immernoch ich!!! Kann ich da was tun???ich will ja nicht auszeihen und ihr dei wohnung überlassen.muss sie da raus,oder kann er entscheiden,dass die da bleibt,obwohl ich mit im vertrag stehe??


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knoetterich
beantwortet von knoetterich am 7. Mai 2009 08:22
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Du stehst im Mietvertrag, Du bist demnach für die Wohnung verantwortlich. Das bedeutet das sie das Feld räumen muß wenn Du es wünscht. Oder Beide.

Kommentar von 59fa89a9660bcc3e85e001e71b30f611smallKnabberstange am 7. Mai 2009 08:24

Richtig...d.H

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 7. Mai 2009 08:29

Leider nicht ganz richtig, zumindest was das "oder beide" angeht. Denn auch der Exfreund steht ja wohl mit im Mietvertrag ("mietvertrag stehe ich mit drin")

Kommentar von 4c065f828bdc5a1663d649b95de3a3a1smallknoetterich am 7. Mai 2009 08:33

Kommt drauf an was der Exfreund für die oder den neuen Mitbewohner empfindet, wenn er mit dem Neuen Mitbewohner zusammenbleiben möchte (Gemeinsame Wohnung) bleibt ihm wohl nichts anderes übrig, oder sie regeln das alles vor Gericht. Aber das wäre für diese Frage hier zu viel Aufwand dies zu erklären.

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 7. Mai 2009 08:39

Das Problem dabei ist, dass wenn nur einer der Beteiligten (sie selbst, Exfreund, Vermieter) nicht einverstanden sind, wird's ohne Anwälte und/oder Gericht nicht gehen.

Kommentar von 4c065f828bdc5a1663d649b95de3a3a1smallknoetterich am 7. Mai 2009 08:43

Ich ging von einer friedvollen Lösung aus, ansonsten hast Du natürlich Recht und bestätigst das was ich geschrieben habe. ;-)

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 7. Mai 2009 08:48

Fein, dann sind wir uns ja einig ;-)

Kommentar von 4c065f828bdc5a1663d649b95de3a3a1smallknoetterich am 7. Mai 2009 08:51

Nicht oft aber immer öfters.;-)


Candyandie
beantwortet von Candyandie am 7. Mai 2009 08:23
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Wie, dass heisst ihr wohnt im Moment zu dritt in dieser Wohnung?? Ihr müsst das miteinander entscheiden, du hast genau so viel Rechte wie er, und wenn ihr euch nicht eingigen könnt, dann müsst ihr halt leider beide die Wohnung aufgeben und euch jeweils ne neue suchen....


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 7. Mai 2009 09:05
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Die Kündigung des Mietvertrages können nur beide im Vertrag aufgeführten Mieter gemeinsam erklären. Dem ausgeschiedene Mieter steht gegenüber dem verbliebenen Mieter ein Recht auf dessen Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung zu, das er sogar, wenn diese verweigert wird, vor Gericht einfordern kann. Also den Vertrag gemeinsam kündigen und der verbleibende Mieter bittet den Vermieter mit ihm einen neuen Vertrag ohne die Mitvwirkung des ausgeschieden Mieters abzuschließen. Nur das wäre ein korrekter Weg! Eine Hilfskrücke bietet die freie Vereinbarung zur Fortsetzung des bestehenden Mietvertrages mit dem verbliebenen Mieter allein. Dem müßten dann der andere Mieter und der Vermieter unter gelichzeitiger Freistellung des ausgeschiedenen Mieter zustimmen. Kautionsabsprachen aber nicht vergessen!


anonym
beantwortet von LostinIreland am 7. Mai 2009 08:20
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wenn es zum teil auch deine wohnung ist, kannst du da natürlich mitreden


schildi
beantwortet von schildi am 7. Mai 2009 08:24
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Ihr könnt ja zu dritt dort wohnen, er nimmt die Neue zur Untermiete :-))


pepe33
beantwortet von pepe33 am 7. Mai 2009 08:28
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Wenn Du ausgezogen bist und jetzt woanders wohnst, dann melde Dich behördlich um. Mit dieser Ummeldung kündigst Du einseitig den Mietvertrag deines ehemaligen Vermieters aus entsprechenden, besonderen Gründen. Sollte das nicht so ohne weiteres gehen, dann wirst Du Dir wohl einen Rechtsanwalt nehmen müssen.

Informationen gibt es aber auch beim Mieterschutzbund, bei der Verbraucherzentrale oder bei der öffentlichen Rechtsberatung. Viel Glück!

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 7. Mai 2009 08:36

"Mit dieser Ummeldung kündigst Du einseitig den Mietvertrag deines ehemaligen Vermieters aus entsprechenden, besonderen Gründen." - sorry, aber so einfach geht das nicht. Der Mietvertrag und damit der Vermieter haben mit der Trennung nichts zu tun. Hier stehen offensichtlich beide Ex-Partner zusammen im Mietvertrag ("Mit drin"). Beide haften dem Vermieter gegenüber als Gesamtschuldner. Wenn beide Ex-Partner den Mietvertrag unterschrieben haben, können auch nur beide gemeinsam kündigen. Es nutzt also gar nichts, wenn der ausgezogene Partner dem Vermieter schreibt, dass er sein Mietverhältnis kündigt. Eine Änderung des Vertrages setzt das Einverständnis des Vermieters und des Ex-Partners voraus.


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