doka12 am 24.05.2009 um 14:22 Uhr
Nachdem ich Anfang März den Umgang gerichtlich erwirkt habe,klappte dieser auch ganz gut.Freitagnachmittag bekam ich dann von meiner Ex ne sms das der Umgang nicht statt findet.Ich habe aber trotzdem versucht meinen Sohn zuholen,sie waren natürlich nicht da.Was mache ich jetzt? Vom Jugendamt erwarte ich keine Hilfe ,habe nur schlechte Erfahrungen mit denen gemacht.
du kannst gegen deine frau ein bußgeld verhängen lassen,wenn sie dir den umgang verweigert...glaub mir sie wird dies nur einmal machen....
schade das es manche frauen nicht raffen und den kinden ihren vater vorenthalten...
ich drück dir ganz doll die daumen
ne sms - eigenartig, die hätte genauso anrufen konnen. meiner Meinung nach versucht sie nach wie vor dir den Knaben zu entziehen, da kann dir nur ein Anwalt weiterhelfen,
Frag deinen Anwalt, was du konkret machen kannst. Und frag dann dich, ob es das Richtige für das Kind ist.

Wenn Deine Frau es nicht will, kannst Du es nur mit einem Anwalt versuchen, ansonsten hat eine Frau immer die besseren Karten, was ich persönlich nicht gerecht finde.

... die Frage ist doch, warum sich deine Frau so benimmt - will das Kind dich denn sehen? hast du dich das mal gefragt?
supergirl2271 am 24. Mai 2009 17:43 meinst du,sonst hätte er vor gericht sein umgangsrecht eingeklagt???
wie wäre es mal wenn du fragst warum das nicht geklappt hat gab vlt nen guten Grund der nichts mit dir zutun hatte
doka12 am 24. Mai 2009 14:27 wenn der kleine krank wäre,hätte man das sagen können da wäre ich der letzte der kein Verständnis dafür hätte
ja hätte hat sie aber nicht daher fragt doch einfach mal nach was los war. Gibts kein Grund wirst das wohl wieder mit nem Anwalt klären müssen