Ich habevor eine Photoltaikanlage aufs Dach zusetzen. Wie kann ich die USt. zurückbekommen?
Ich habe vor eine PHotovoltaikanlage ca 12 kWp aufs Dach setzen. Mir sagt mann ich könnte die USt. 19% wieder vom Finanzamt zurückbekommen. Wie mache ich dass richtig? Muss ich mich registrieren, anmelden usw? Ich habe bereits eine Einkommensteuernummer, Es läuft aber nicht über Einkommensteuer? Oder? Formularen? NRW Finanzamt Wiedenbrück Füe einfache erklährung/Tipps, wäre ich dankbar
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Durch den Betrieb einer PV Anlage wirst Du zum Unternehmer.
Die USt holst Du Dir durch Ausfüllen des Unternehmerfragebogen, dann wird die Steuer-Nr umgestellt und Du schickst die USt-VA per Elster an das FA.
Dies ist auch sinnvoll, da du die Stromvergütung ZZGL UST erhältst. Also wenn Du es anders machen würdest, wäre es seeeeeeeeeeeehr schlecht.
Das bedeutet, du bekommst einmalig sehr viel Geld erstattet und später erhält das FA die USt aus der Stromvergütung wieder, aber wie schon geschrieben Dir entsteht kein Schaden.
Nur Rechenbsp zum Verständnis.
Kein USt Ausweis, dann bekommst du z.B. 30 cent/kwh Mit USt Ausweis bekommst 30 Cent + 5,7 Cent USt... Diese 5,7 cent USt/khw führst Du ab.... Ist das ein Schaden? NEEEEE
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Grundsätzlich, in Teilen, wäre das möglich. Da aber nur soviel, als wie einer selbständigen oder unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen wäre. Dann aber auch nur, sofern MwSt.-Pflicht-Vorsteuerabzugsberechtigung besteht und nur soweit diese Anschaffung als Betriebsausgaben anrechenbar sind.
Für diese Buchungen, über Jahre hinweg, ist ein/e "Künstler/in sinnvoll.
Den Rest hat altermann58 schon geschrieben.
Kommentar von RautenMiroRautenMiro 06.11.2010Verstehst Du eigentlich was Du da schreibst??? Ich glaube nicht
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 06.11.2010Hast du, RM, es denn verstanden? Ich jedenfalls nicht. Ist aber auch nicht schlimm....
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 06.11.2010Hast du, RM, es denn verstanden? Ich jedenfalls nicht. Ist aber auch nicht schlimm....
Kommentar von Psy1980 09.11.2010Was??? Was hat denn ein/e Künster/in mit einer PV-anlage zu tun? Welchen Teil einer PV-Anlage sollte man denn der unternehmerischen Tätigkeit zuordnen bzw. welchen Teil könnte man denn dem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen? Welche Betriebsausgaben der Anschaffung meinst du? Die Anschaffung der Anlage wird als Selbständig abnutzbares Wirtschaftsgut aktiviert und jährlich um planmäßige Abschreibung vermindert. Erst die AfA stellen Betriebsausgaben dar!
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 10.11.2010Aufwachen.
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Wir sind hier in der Umsatzsteuer und nicht in der Ertragsteuer. -
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Antwort von rquermann 08.11.2010
Herzlichen Glückwunsch zu deiner Entscheidung. Melde die Tätigkeit einfach beim Finanzamt an. Die senden dir einen langen, aber harmlosen Fragebogen. Wenn du noch nicht selbständig bist oder die Anlage mit deiner Frau betreibst, erhältst du eine neue Steuernummer. In allen Fällen bekommst du die volle Vorsteuer erstattet und kannst bei der Einkommensteuer hohe Abschreibungen geltend machen. Das Verfahren ist hier beschrieben:http://steuerberater-quermann.de/?c=5&sub=49.
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Um Umsatzsteuer zurückzubekommen, musst du als "Unternehmer" tätig sein. Bedenke, dass du zwar bei der Anschaffung die Umsatzsteuer dann einsparen kannst, aber für die dann erzielten Einnahmen auf Dauer(!) umsatzsteuerpflichtig bist. Nach sieben bis 10 Jahren zahlst du dann weiterhin Steuern...
Kommentar von RautenMiroRautenMiro 06.11.2010So ein Dummschrieb, sorry
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 06.11.2010Ich entschuldige mich hier für das "sorry" meines Vorkommentators. Die Antwort ist nunmal Dummschrieb. Ohne sorry.
Einzig richtige Antwort - DH.
Natürlich auch von mir DH. Korrekte Antwort.