gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ
45 

ich habe ware im internet bestellt, bei der bestellung ist beim namen der falsche anfangsbuchstaben eingegebe

gefragt von legoowm am 26.02.2007 um 16:53 Uhr

problem ist, die ware , 8 euro ,ist nie bei mir angekommen, nun habe ich mehrere schreiben das ich bezahlen soll, ist natürlich quatsch weil nicht versichert versendet ! habe ich mich evtl. nun schuldig gemacht das ich bei meinem nachnamen , bei der eingabe mit der internet-tastatur den ersten buchstaben vergessen habe ?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Internet (14518)
Versand (287)
Bestellung (102)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


Teddybaer2
beantwortet von Teddybaer2 am 26. Februar 2007 17:04
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie haben sich nicht direkt schuldig gemacht. Ich würde mich bei dem Anbieter, bei dem bestellt wurde, nach der Nummer, unter der versendet wurde, erkundigen. So kann man nachvollziehen, wo die Ware hingeliefert wurde. Und dann kann man noch versuchen, mit den Leuten in Kontakt zu kommen, denn die Ware wird ja von jemand anders in Empfang genommen worden sein andernfalls müsste die ware ja wieder zum verkäufern zurückgekehrt sein. Zahlen würde ich auf keinen Fall. Im schlimmsten Fall gibts noch den Gang zu einem Rechtsanwalt, wo man sich beraten lassen kann.


anonym
beantwortet von crazylady am 13. Oktober 2007 18:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mh warum hast Du dich direkt nach der Bestellung als du wohl den Fehler bemerkt hast mit der Firma in Verbindung gesetzt und das berichtigt???

Ansonsten bleibt nur der Weg schriftlich Widerspruch einlegen mit Begründung und dann wenn das Päckchen nicht an die Firma retour ging weil eben der Empfänger nicht ermittelt werden konnte müssen die über den Postweg das ermitteln.

Die Frage ist ob die das machen. Denn die Firma kann jederzeit einen Mahnbescheid erlassen, was im Prinzip jeder kann, der vor Gericht dies einreicht, was auch noch Gebühren kostet die Du dann auch zahlen musst. Dann bleibt nur die Möglichkeit Widerspruch vor Gericht einzureichen und es auf eine Verhandlung ankommen zu lassen.





Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.