Für die gleiche Diagnose bekommt man in einem Dreijahreszeitraum für eineinhalb Jahre Krankengeld.
Es gibt erst wieder Krankengeld, wenn ein neuer Dreijahreszeitraum beginnt.
In der Zwischenzeit musst du dich weiter krankschreiben lassen, einen Rentenantrag stellen und dich bei der Agentur für Arbeit melden, dass sie dir übergangsweise Arbeitslosengeld bei Krankheit zahlen.

''Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an.''
(§ 48 SGB V)

Wenn Du genug ißt, wirst Du die Kg bald wieder draufhaben.

Wenn du krank bist und ein Arzt dich krank und nicht arbeitsfähig schreibt bist du krank - fertig. Was hat das mit dem letzten Jahr oder einer Vorerkrankung zu tun? Oder fehlen mir jetzt ein paar Infos?
bitmap am 5. Oktober 2008 19:25 ''Was hat das mit dem letzten Jahr oder einer Vorerkrankung zu tun?''
Es geht um die Bezahlung = Anspruch auf Krankengeld (oder nicht).
neomatt am 5. Oktober 2008 19:30 Dann habe ich "vor einem halben Jahr mein kg voll augeschöpft" so zu verstehen, dass er vor diesem halben Jahr 78 Wochen krankgeschrieben war? Sorry, das hatte ich nicht geschnallt.
bitmap am 5. Oktober 2008 19:34 Die Fragestellung ist - in der Tat - ziemlich miss- bzw. unverständlich durch die Abkürzungen. Ich dachte zuerst an Krankenymnastik (wird m.W. auch mit KG abgekürzt).
DH