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ich habe vom Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG eine Abbuchung über 59,90 Euro erhalten.

gefragt von Leonard01 am 20.10.2008 um 16:54 Uhr

Nach einer Abbuchung von 59,90 vom Verlag für die deutsche Wirtschaft habe ich versucht diesen angeblichen Vertrag zu kündigen.Die Antwort schriftlich war dass ich diese meiner Meinung nach vollkommen überteuerten Blätter bis zum August 2009 beziehen muss. Ich kann mir nicht vorstellen dass ich jemals einen Vertrag abgeschlossen habe,geschweige denn einen Abbuchungsauftrag erteilt habe. Wie kommen diese Leute an meine Kontonummer? ich gebe meine Kontonummer prinzipiell nicht her.Was kannich tun um aud diesem "Vertrag" herauszukommen?


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anonym
beantwortet von Mark01 am 9. November 2008 20:53
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Hallo Leonard01, wie ist dein Fall Ausgangen? Das selbe ist mir auch passiert, zwar ist keine Abbuchung bei mir geschehen, aber angeblich könnte die Kündigung erst im August 2009 wirksam werden. Ob wohl auch hier keinerlei Vertrag von mir Unterschrieben wurde. Vielleicht gibt es ja noch mehr von diesen Fällen, wäre Dankbar für jede Hilfe.


anonym
beantwortet von mjordan am 18. Mai 2009 13:09
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Wir hatten das gleiche Problem und haben den Brief ein wenig abgeändert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom ......., in dem Sie einen Betrag von .....€ für eine Serviceleistung (Abonnement „Praxisführung aktuell“) verlangen. Ich habe jedoch nie einen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Daher begleiche ich selbstverständlich keinerlei wie auch immer geartete Forderung. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und einen gültigen Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses Angebot angenommen haben soll und ein gültiger Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung zustande gekommen sei. Zusätzlich verweise ich in diesem Zusammenhang auf das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichtes München vom 16. Januar 2007 (AZ 161 C 23695/06). Darin verneint das Gericht den Zahlungsanspruch eines Anbieters, wenn nach dem Erscheinungsbild der Internetseite nicht mit einer kostenpflichtigen Leistung gerechnet werden muss und sich die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Nach Ansicht des Gerichtes ist eine solche Klausel dann überraschend und unwirksam. Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich ebenfalls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit hiermit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.


asomy1
beantwortet von asomy1 am 20. Oktober 2008 16:57
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wenn du keinen vertrag abgeschlossen hast, geh zur bank und lass den betrag zurückbuchen. und ab damit zum anwalt und anzeigen!


anonym
beantwortet von Wicket am 20. Oktober 2008 16:57
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oh weh, wenn Du keinen Vertrag abgeschlossen hast dann solltest Du auf keinen Fall eine schriftliche Kündigung hinschicken. Geh zur Bank und rede mit denen. Sie sollen das Geld zurück holen, weil ja keine Einzugsermächtigung vorliegt. Dann schreibst Du denen ev. das Du den Anwalt einschaltest und bei der Polizei Anzeige erstattest, wegen Betrug. Viel Glück


anonym
beantwortet von Regenmacher am 20. Oktober 2008 16:59
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Lass dir den Vertrag, den du mit denen abgeschlossen haben sollst mal zeigen.

Die Frage woher die deine Kontonummer haben, dürfte sich doch wohl heute nicht mehr stellen. Z.B. Datenklau/missbrauch.


anonym
beantwortet von naturliebe am 11. Januar 2009 13:41
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Ich hatte auch mal Ärger mit diesem Verlag für deutsche Wirtschaft. Obwohl ich Ringbuch und Blätter rechtzeitig zurückgesandt habe, wollten sie mich nicht aus dem Vertrag rauslassen und forderten für ihre Loseblatt-Sammlung, die ich zunächst nur zur Ansicht bestellt hatte, weiterhin Geld. Ich finde den Verlag sehr suspekt.

Kommentar von hilairea am 16. Februar 2009 23:12

Und wie ging die Sache schlussendlich aus?


anonym
beantwortet von Saltanath am 4. Februar 2009 19:00
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ich habe auch das selbe problem, soll ich die Rechnung ignorieren oder?


anonym
beantwortet von Saltanath am 4. Februar 2009 19:05
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ich habe das selbe Problem mit dem Verlag, soll ich die Rechnung ignorieren? Wenn ich diese Blätter wenn es auch zu spät ist zurück schicke bringt das was?


anonym
beantwortet von hilairea am 16. Februar 2009 23:08
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Habe dasselbe Problem: auf der Internetseite wird man automatisch vom Button "jetzt testen!" zum Eingabefeld geleitet, vorbei an den AGBs. Das ganze sieht für mich aus wie das Prinzip "Kochrezepte-server.de"- Dort gibts hunderte von Geschädigten/Betroffenen. Der Tenor ist dort in den Foren, dass man keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat und somit auch nicht zahlen muss. Werde es hier so handhaben.

Kommentar von Fanal am 9. März 2009 17:47

Hallo Leute Auch ich werde von diesem Verlag belästigt, mit Rechnungen, für Gedruckte Papiere, die ich nie bestellt habe 3 Verträge sollen es sein! Wie vorher beschrieben, bin ich auch auf die Sätze "jetzt Testen" reingefallen. Was ist zu tun?? Zahlen oder nicht zahlen?? 242 Euro ist viel Geld. Rechtsschutz einschalten?

Kommentar von hilairea am 9. März 2009 22:36

Habe denen einen vorgefertigten Brief geschickt (siehe auch Kochrezepte-Server-Foren), worauf die alles zurückgenommen haben und die Sache als erledigt betrachten. Denke, der Verlag ist doch zu seriös, als dass er sich da auf semi-kriminelle Machenschaften einlässt. Wichtig ist: nie bezahlen. Es passiert nichts. Hier der Brief: Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom......, in dem Sie einen Betrag von ....Euro für eine Serviceleistung verlangen. Ich habe jedoch nach meiner Überzeugung keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen (und Ihren Service nicht genutzt). Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Sollten Sie dennoch meinen, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und einen gültigen Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses Angebot angenommen habe und ein gültiger Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung zustande gekommen ist. Zusätzlich verweise ich in diesem Zusammenhang auf das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichtes München vom 16. Januar 2007 (AZ 161 C 23695/06). Darin verneint das Gericht den Zahlungsanspruch eines Anbieters, wenn nach dem Erscheinungsbild der Internetseite nicht mit einer kostenpflichtigen Leistung gerechnet werden muss und sich die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Nach Ansicht des Gerichtes ist eine solche Klausel dann überraschend und unwirksam. Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich ebenfalls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.


anonym
beantwortet von Styrofoam1987 am 6. Mai 2009 12:26
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Liebe Leute, hatte das selbe Problem. Bekam auch über einen Test Button einen Vertrag aufgeschwatzt, den ich nicht wollte. Habe noch am selben Tag stoniert und bekam dennoch gestern eine Rechnung über 90 Euro zugeschickt. Hab den Verein umgehend angerufen, und siehe da.... als das Wort Verbraucherzentrale und Anwalt fiel wurde die Rechnung ohne bürokratischen Meisterakt storniert. Die Stornierungsbestätigung habe ich bereits in meinem Mailbox Eingang. WÜrde jedem raten mich mit diesem Sche*ssverein in Verbindung zu setzen und auf euer Recht zu pochen. Bei mir hat es zumindest geklappt. Wünsche euch viel Glück! Auf keinen Fall bezahlen, die meisten Veträge haben keinerlei Rechtsgrundlage, im Zweifelsfall wendet euch an die Verbraucherzentrale...

Liebe Grüße


anonym
beantwortet von kobra1001 am 20. August 2009 23:39
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Hallo Leute, meiner Mutter erging es genau so wie es hier beschrieben ist. Aus Angst hat sie bezahlt am 17.08.09 d.h. das Geld ist weg. Ich schlage vor dagen was zu machen ich habe folgendes gedacht das man an die Medien geht z.B G.Jauch oder WIESO es gibt mit sicherheit noch mehr betroffene da draußen die abgezockt worden sind oder noch abgezockt werden.


june69
beantwortet von june69 am 10. September 2009 14:48
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Hallo an Alle, na da hoffe ich mal früh genug die Reißleine gezogen zu haben. Habe mir ein Test Heft schicken lassen. Musste ersteinmal lachen. Sorry dafür, denn Ihr müsst wissen ich habe selbst einen kleinen Verlag und weiß was so ein Druck einer "Zeitschrift" hahaha mit 8 Seiten kostet. Habe dann dort angerufen ob das wirklich deren Ernst ist, die Frau am Telefon war ziemlich unfreundlich und meinte nur, doch doch das ist die angeforderte TEST Zeitschrift. Und diese kostet 19.90 pro Ausgabe, war dann meine 2 Frage. Mit vollem ernst in Ihrer Stimme, bejahte Sie mir dies. Dann recherchierte ich und kam hierher, las und schrieb gleich die Kündigung. Mal sehen was noch kommt.


anonym
beantwortet von Dieter280708 am 26. Oktober 2009 19:01
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Ich bin jetzt schon 2 mal auf diese Abzocker reingefallen. Sie werben mit einer sogenannten Abfrackpremie für dein System und schicken dann eine auch vollkommen überteuertes Lynux System,welches man auch kostenlos Downloaden kann und verwickeln dich gerne in irgendwelche Verträge. Mann sollte sie anzeigen Wiso nennen die Verlag für Deutsche Wirtschaft und dann auch noch aus Bonn.sehe merwürdige Betrüger


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