togbre am 29.06.2007 um 20:03 Uhr
Im Anhörungsschreiben steht u.a.:
Rotlichtzeit gemessen 0,64, Rotlichtzeit vorwerfbar: 0,45
Ich benötige keinen Link auf irgendwelche Bußgeldrechner im Internet sondern lieber tatsächliche Vergleichsfälle, d.h. wie wurde von den Stadtämtern wirklich entschieden - Danke vorweg!
Und was wird dir als >Strafe< im Anhörbogen aufgebrummt?
Steht doch sicherlich drinnen?

50 Euro und 3 Punkte.
Ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog:
http://www.bussgeldkataloge.de/
Nach diesem Bußgeldkatalog wird auch von der Verwaltungsbehörde entschieden. Im Falle eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid kann es im Einzelfall sein, daß ein Gericht bei vorliegen besonderer Umstände anders entscheidet.
In der Frage wird der Normalfall geschildert. Da kann man nur den Bußgeldkatalog anführen. Es ist auch völlig gleichgültig, ob geblitzt wurde, oder ein Polizeibeamter den Vorgang beobachtet hat. Der einzige Unterschied liegt darin, daß die gemessene Rotlichtzeit anders zur vorwerfbaren solchen heruntergerechnet wird. Aber hier geht es ja bereits um eine vorwerfbare Rotlichtzeit von 0,45 Sekunden.
togbre am 4. Juli 2007 08:51 Du hattest völlig recht, ich habe einen Bußgeldbescheid über 50 EUR, kanpp 22 EUR Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte erhalten. Also Standard. Das nächste Mal spare ich mir die Stellungnahme in der Anhörung.
http://www.strassenverkehr.org/bussgeld_abc.htm
in der Mitte ist ein Absatz zu "Rotlicht" Hoffe ich konnte helfen.
togbre am 29. Juni 2007 20:37 Leider nein, da im Link nur die Situation dargestellt wird, wenn Polizisten diesen Verstoß beobachten, nicht (wie bei mir) wenn "geblitzt" wurde und objektive Kriterien vorliegen.
Im Anhörungsbogen wird keine "Strafe" angedroht. Dieser dient nur zur Stellungnahme. Ich habe den Verstoß zugegeben, das Foto von mir war einfach klasse...