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Ich habe per TV Handyvertrag,im grundegenommen habe ich keine Unterschrift abgegeben u.sie buchen ab

gefragt von luser am 24.02.2008 um 11:50 Uhr

Die Unterschrift die ich gab war nur eine Bestätigung,das ich das Päckchen erhalten habe und musste mein Ausweis vorzeigen das ich auch die richtige Person bin.Eigentlich ist das doch kein Vertrag oder.Ich hätte normaler weise den Vertrag zurück schicken sollen,hab es aber nicht gemacht und trotzdem BUCHEN sie von meinem Konto ab und zwar mehr wie abgemacht es ist schon seltsam das Ganze was kann ich dagegen machen.


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tradaix
beantwortet von tradaix am 24. Februar 2008 12:17
4x
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Das Fernabsatzgesetz ist zum 1. Januar 2002 ausser Kraft getreten. Siehe nun §§ 312b ff. BGB.

§ 312b Abs. 1 und 2 BGB - Fernabsatzverträge

Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschliesslich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschliesslicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.

Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

§ 312d Abs. 1 BGB - Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

Kommentar von Eisvogel am 24. Februar 2008 12:22

Richtig – das Problem ist nur, der Fragesteller widerruft nicht, er schickt auch nicht zurück, er reklamiert auch nicht die in der anderen Frage angesprochene Falschlieferung. Er macht gar nichts, außer zu maulen, dass er bezahlen muss.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 24. Februar 2008 12:26

Fazit: Fristen verstreichen lässt, muss mit den (finanziellen) Folgen leben.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 24. Februar 2008 12:28

Fazit: Wer Fristen verstreichen lässt, muss mit den (finanziellen) Folgen leben.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 24. Februar 2008 11:52
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Natürlich hast Du einen Vertrag! Eingegangen durch Unterschrift bei Annahme des Päckchens. Das ist bei so TV- oder Telefonaktionen absolut üblich! Um dem ganzen zu entgehen hättest Du die Rücksendefrist einhalten müssen oder am besten gleich die Annahme verweigern sollen!


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 24. Februar 2008 11:53
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In dem Du deine Bankdaten weitervermittelt hast, bist du schon einen Vertrag eingegangen.Das Päckchen hast du ebenfals angenommen! Du hättest deine 2 WOchenfrist einhalten und das ganze Wiederrufen müssen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Februar 2008 11:58
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die Frage kommt schon zum Zweiten Male......

reichten die ersten Antworten nicht..


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 24. Februar 2008 12:00
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Sorry, tut mir leid für dich, aber wer auf TV-Verkaufssendungen oder TV-Werbung einkauft oder Verträge schließt, ist doch extrem leichtgläubig.

Du wirst wohl erstmal den Vertrag erfüllen müssen, das heißt zahlen. Und wenn du ihn nicht willst, dann kündige ihn rechtzeitig (Kündigungsfrist einhalten), denn die Widerrufsfrist hast du ja offensichtlich versäumt.

Nimm es als Lehrgeld und denke in Zukunft VORHER nach, wenn du dich berufen fühlst, auf solche TV-Werbung zu reagieren.





anonym
beantwortet von Eisvogel am 24. Februar 2008 12:11
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Du kümmerst Dich bei Deinem Handy Anbieter nicht um Deine Pflichten und hier liest Du die Antworten nicht. Statt dessen stellst Du die gleiche Frage, wie hier:

http://www.gutefrage.net/frage/ich-habe-per-tv-einen-handyvertrag-und-moechte-es...

Was hast Du Dir denn gedacht? Dass Du ein Handy bestellst, weil Du aber keinen schriftlichen Vertrag hast, dieses einfach behalten kannst und nichts passiert?


Bellator
beantwortet von Bellator am 24. Februar 2008 11:53
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Lies mal die AGB des Anbieter. Solltest du diese nicht finden oder keinen Hinweis darauf, wende dich an eine Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.


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