Im TV wurden mehrere Handys zur Auswahl angeboten. Dann aber wurde mir ohne Vorankündigung ein richtig billiges zugeschickt. Die Grundgebühr laut Werbung betrug 15,00Euro im Monat. Ich habe es noch nicht mal aktiviert. Das Handy liegt sogar noch ungeöffnet im Schrank,also noch neu und abgebucht werden mir trotzdem ca. 28 Euro. Ist das kein Vertragsbruch wegen falschen Angaben des Händlers? Was kann ich dagegen machen?
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Hi, du hast bestellt, und das billigste hamse dir geschickt. 15€ im Monat. Das geht doch. Zum kündigen hast du 14 Tage Zeit. Ab Kauf. Also, dann schreib mal schön. E-mail, Fax, Telefon zählt nicht. Die wollen das schriftlich. Mit deiner Unterschrift. Und leg noch paar Euros drauf, Einschreiben- Rückschein. Dann könnte es klappen. . . . und.... beim nächsten TV-Kauf würde ich den Roller nehmen. Der kostet nur 2 Handys. Paß aber auf, du brauchst ´nen Führerschein! (glaub ich mal)

Hallo. ... Zunächst wäre wichtig, wann das war. Ansonsten würde ich das Gerät mit einem freundlichen Briefchen zurücksenden. Wenn es wirklich falsche Angaben waren, dann würde ich das auf jeden Fall versuchen. Wenn das vor weniger als 14 Tagen war, liegt, denke ich, kein Vertragsbruch vor, wenn Du's zurückgibst. Widerrufsrecht. Hab ich das richtig verstanden, die haben ein falsches Gerät zugesandt? Dann ist es ohnehin nicht zulässig. Also, zurück mit dem Teil. Gruß Thomas

Da es sich so anhört als sei das schon länger als 14 Tage her kann man nur sagen: Tut uns leid aber das kostet jetzt Lehrgeld.
Da es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt, kann man den Kaufvertrag 14 Tage lang widerrufen. Unabhängig davon ist der Verkäufer verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, also in diesem Fall das richtige Handy zu liefern (Nacherfüllung).