Kessko am 21.03.2009 um 13:29 Uhr
....wenn ich jetzt meinen Führerschein für ca. 9 Monate abgeben muß, wegen z.B. einem Strafdelikt, darf ich meinen Roller dann mit 50 km/h fahren oder mit 25 km/h???

Wenn der "Lappen" weg ist, darfst du Roller fahren (allerdings nur Tretroller)

Dann wirst Du überhaupt nicht fahren dürfen. Wäre schön wenn man ein Delikt mit dem Auto begeht, Fahrverbot bekommt und dann mit dem Motorrad "weiter fährt".
Kessko am 21. März 2009 13:34 Aber wenn man einen "Mofaführerschein" hat, darf man doch Mofa fahren? Manche haben nie einen Führerschein gemacht, die, die vor dem 1.4.65 geboren sind, die dürfen doch auch Mofa fahren, obwohl sie gar keinen Führerschein haben.
Suflaki am 21. März 2009 13:36 Stell Dir vor, Du wirst beim Mofafahren überprüft und hierbei wird festgestellt, daß Du gerade Fahrverbot (!) hast. Denke mal darüber nach und lies, was "Guppy194" schreibt.
Die gesamte im Führerschein dokumentierte Lenkerberechtigung ist damit aufgehoben.
Franticek am 21. März 2009 19:22 Richtig. Aber Mofa gehört da nicht mit hinzu, weil für Mofa kein Führerschein sondern die Prüfberechtigung verlangt ist.
DOCH DARF ER!! Allerdings nur 25km/h da der 25er Führerschein kein richtiger ist sondern eine Prüfbescheinidgung kan man die dir nciht entwenden ;) Und man darf damit trozdem fahrn WENN er wierglich nur 25km/hläuft
Kommt noch hinzu wen du ne mofaprüfbescheindigun hast
Kessko am 21. März 2009 13:39 Ja, denn ich kenne so viele Leute, die zu dumm waren den Autoführerschein zu machen, oder die ihn nicht mehr bekommen, weil sie laufend mit Alkohol fuhren oder so ähnlich und die fahren mit dem Mofa zur Arbeit usw.

wenn du deinen Führerschein abgeben musst, darfst du dich mit max. 5 km/h zu Fuß fortbewegen...oder nimm den Bus..oder das Fahrrad...oder borg dir von der kleinen Schwester das dreirad

Lappen weg ist Lappen weg; so banal ist das; evtl.könnte man z.B. bei landwirtschaftlichen maschinen eine Ausnahmegenehmigung bekommen; wenn der Führerschein weg ist, hast Du eben keine Fahrerlaubnis mehr

Ich glaube, hier muss mal etwas Ordnung rein.
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1. Führerschein 9 Monate abgeben, das ist nicht korrekt. Bei Fahrverboten bis zu 3 Monaten wird der FS abgegeben und man erhält ihn wieder. Bei einem Entzug, der länger als drei Monate dauert, dann wird der FS eingezogen und vernichtet. Man kann dann rechtzeitig wieder einen neuen beantragen.
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2. Während bei einem Fahrverbot NICHTS mehr gefahren werden darf (außer Fahrrad), wird bei einem Entzug lediglich der Führerschein, also die Fahrerlaubnis entzogen. Für das Führen eines Mofas benötigt man jedoch keine Fahrerlaubnis (Führerschein) sondern nur die Prüfbescheinigung, die NICHT entzogen wird.
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3. Ist also die Fahrerlaubnis für 9 Monate entzogen, dann darf in dieser Zeit Mofa gefahren werden. D.h. auch Roller, sofern es sich um einen sog. Mofa-Roller handelt. Er darf max. 50 ccm haben, muß einsitzig sein und darf max 25 km/h fahren können. Dann fällt er unter Mofa und darf gefahren werden.
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4. Mit Führerschein braucht man für Mofas generell keine Prüfbescheinigung. Ist der FS jedoch entzogen, dann muß man leider eine solche Prüfbescheigung machen, es sei denn, man ist vor dem 1.4.65 geboren.
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5. Und nur nochmal am Rande als zusätzliche Bemerkung: Hat man ein 1-3-monatiges FAHRverbot, dann ist es verboten, überhaupt ein Kraftfahrzeug zu führen, - das betrifft dann auch Mofas.
Ttretroller ... lol