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Ich habe mit meinem Architekten ein Pauschalhonorar vereinbart. Nun will er mehr. Was kann ich tun?

gefragt von 2206mc am 15.05.2009 um 11:53 Uhr
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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 15. Mai 2009 11:54
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Auf der Einhaltung des Vertrages bestehen und gelassen bleiben!


anonym
beantwortet von Patty am 15. Mai 2009 11:55
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nicht drauf eingehen, normal geht das nicht so einfach; es sei denn, du hast mehrleistungen von ihm verlangt, die nicht vereinbart waren. im zweifelsfalle einen anwalt für baurecht fragen oder die schlichtungsstelle beauftragen.


auchmama
beantwortet von auchmama am 15. Mai 2009 11:55
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Wende Dich an den BDA "Bund deutscher Architekten". ..LG http://www.bda-bund.de/home.html


Volker13
beantwortet von Volker13 am 15. Mai 2009 11:54
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Ist die Vereinbarung schriftlich festgehalten?


anonym
beantwortet von EichWolf am 18. Mai 2009 14:55
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Das kommt drauf an: Habt Ihr die pauschalierte Leistung genau spezifiziert? - Das sollte man nicht unterlassen, sonst hat der Gegenpart immer die Möglichkeit, aus seiner Pauschale "auszubüchsen". Wenn die Leistung spezifiziert ist, hat er dazu keine Möglichkeit und muss erfüllen. Wäre natürlich auch wichtig zu wissen, ob die Vereinbarung schriftlich erfolgt ist, ob es nur eine mündliche Absprache gab und welche Zeugen das bestätigen können. Recht haben heißt nämlich nicht immer, Recht zu bekommen, die Nachweisfrage darf man nicht vernachlässigen. EichWolf


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 15. Mai 2009 11:55
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Mündlich oder schriftlich vereinbart? Wenn mündlich - mit oder ohne Zeugen?

Kannst du es nachweisen, dann bestehe auf Einhaltung des Vertrages und zahle die vereinbarte Summe und nicht mehr.

Im Zweifel - wechsel den Architekten und sicher dich beim nächsten schriftlich ab.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 15. Mai 2009 11:56

Der Wechsel des Architekten führt zu keiner Lösung. Denn das Honorar müsste ohnehin bezahlt werden.


esmeray68
beantwortet von esmeray68 am 15. Mai 2009 11:55
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habt ihr einen vertrag abgeschlossen der von euch beiden unterschrieben worden ist?dan kann er nicht mehr verlangen


Georgia09
beantwortet von Georgia09 am 15. Mai 2009 11:54
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verhandeln, du hast ja keinen festen vertrag mit ihm gemacht...


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