
Auf der Einhaltung des Vertrages bestehen und gelassen bleiben!
nicht drauf eingehen, normal geht das nicht so einfach; es sei denn, du hast mehrleistungen von ihm verlangt, die nicht vereinbart waren. im zweifelsfalle einen anwalt für baurecht fragen oder die schlichtungsstelle beauftragen.

Wende Dich an den BDA "Bund deutscher Architekten". ..LG http://www.bda-bund.de/home.html
Das kommt drauf an: Habt Ihr die pauschalierte Leistung genau spezifiziert? - Das sollte man nicht unterlassen, sonst hat der Gegenpart immer die Möglichkeit, aus seiner Pauschale "auszubüchsen". Wenn die Leistung spezifiziert ist, hat er dazu keine Möglichkeit und muss erfüllen. Wäre natürlich auch wichtig zu wissen, ob die Vereinbarung schriftlich erfolgt ist, ob es nur eine mündliche Absprache gab und welche Zeugen das bestätigen können. Recht haben heißt nämlich nicht immer, Recht zu bekommen, die Nachweisfrage darf man nicht vernachlässigen. EichWolf

Mündlich oder schriftlich vereinbart? Wenn mündlich - mit oder ohne Zeugen?
Kannst du es nachweisen, dann bestehe auf Einhaltung des Vertrages und zahle die vereinbarte Summe und nicht mehr.
Im Zweifel - wechsel den Architekten und sicher dich beim nächsten schriftlich ab.
Volker13 am 15. Mai 2009 11:56 Der Wechsel des Architekten führt zu keiner Lösung. Denn das Honorar müsste ohnehin bezahlt werden.

habt ihr einen vertrag abgeschlossen der von euch beiden unterschrieben worden ist?dan kann er nicht mehr verlangen

verhandeln, du hast ja keinen festen vertrag mit ihm gemacht...