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Ich habe mir mit einem Kollegen einen Garten gekauft. Jetzt hat er keine Lust mehr und möchte seine

gefragt von wolle59wolle59 am 10.10.2008 um 22:14 Uhr

50% Anteil verscherbeln. Ich hatte ihm damals das Geld vorgestreckt und auch erhalten.. Muß ich jetzt mit jedem den er will den Garten teilen?? Dabei muß ich noch anmerken das der Pachtvertrag auf meinen Namen läuft.

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anonym
beantwortet von jotde01 am 10. Oktober 2008 22:17
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wenn der Pachtvertrag nur auf einen Namen läuft (auf deinen) bist du der Pächter und mußt nicht teilen. So mußt du ihn nur auszahlen falls ihr nicht einen entsprechenden Vertrag gemacht habt, nach dem einer, der aussteigt, einen Nachfolger bringen darf/muß.

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 10. Oktober 2008 22:22

Das ist das Problem. Er will sich nicht mit mir unterhalten sondern /Nägel mit Köpfen machen/.Habe ihm gesagt(sagen lassen) das ich den kpl.haben will, also auszahlen. Jetz will er ihn verschenken. Denke aber mal da der PVertrag auf mich läuft, das er so keine Chance hat.

Kommentar von 09b9e0c83101767fecc992e8f7b8acd7smallhorbach am 11. Oktober 2008 13:16

Ja, das ist richtig. Wenn der Pachtvertrag auf dich läuft, kannst du ihn im Regen stehen lassen, wenn er sich blöd anstellt.


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anonym
beantwortet von Lissa am 10. Oktober 2008 22:17
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Wenn du ihm den Anteil abkaufst, hast du den Garten für dich.

Da der Pachtvertrag auf deinen Namen läuft, kann er seinen Anteil nicht einfach so verkaufen.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 2. März 2009 23:05
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Gekauft oder gepachtet? Was nun?


Tanjaschatz
beantwortet von Tanjaschatz am 18. November 2008 21:25
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So ein blödes Schwein...SORRY!

Sowas macht man doch nicht.Ich würde ihn ganz stumpf jetzt auch so hängen lassen. Du hast das recht auf Deiner Seite. Pech für ihn das Großmaul.


engel19620
beantwortet von engel19620 am 11. Oktober 2008 01:14
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Unglaublich ,was es nicht alles gibt.Wie ist dein Partner denn drauf?Heute hü morgen hott


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