Frage von ChaosTeddy 17.08.2012

Ich habe mir ein Auto beim Autohändler gekauft und will fragen ob ich das WIederufsrechtecht habe?

  • Antwort von freakymonday 17.08.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du hast einen Neuwagen mit Tageszulassung gekauft, das bedeutet, dass der Händler dir einen großen Preisvorteil gewähren konnte. Der Vorbesitzer ist demnach der INhaber des Autohauses. Ein Widerrufsrecht gibt es in diesem Fall gar nicht, weil du den Vertrag hättest lesen müssen, bevor du ihn unterschrieben hast. Nimm das Auto und freu dich über den guten Kauf. Und merk dir für die Zukunft, ERST LESEN - DANN UNTERSCHREIBEN

  • Antwort von jbinfo 17.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Es gibt kein Widerrufsrecht. Du hast einen Gebrauchtwagenvertrag unterschrieben. Das steht doch auch auf Seite eins ganz groß drauf. Du hast doch bestimmt auch nicht den Neupreis gezahlt sondern für die Tageszulassung einen viel günstigeren Preis. Das ist so das normale Tagesgeschäft vieler Autohäuser. Der Vorbesitzer war in diesem Fall das Autohaus und kein anderer Kunde.

  • Antwort von Mismid 17.08.2012

    du hast doch den Vertrag unterschrieben! das steht doch alles drin! Warum hast du den nicht durchgelesen???? Es gibt beim Autokauf kein Widerrufsrecht!

  • Antwort von Saarland60 17.08.2012

    Meine Freundin meint jetzt zu mir das ich das Wiederufsrecht in anspruch nehmen soll. geht das?

    Welches Widerrufsrecht? Deine Freundin hat eine blühende Fantasie!

    Du hast den Wagen ja wohl beim Händler im Laden gekauft, nicht im Internet. Da gibt es KEIN Widerrufsrecht (es sei denn, ein solches Widerrufsrecht sei ausdrücklich vertraglich vereinbart worden).

    Und wieso hast du ein Problem mit dieser Tageszulassung? Das im Autohandel eine absolut gängige Praxis. Der Händler lässt den Wagen für einen Tag auf sich selbst zu.

    Im Übrigen ist das immer noch ein Neuwagen!

    Hierzu gibt es auch eine höchstrichterliche Rechtsprechung: BGH-Urteil VIII ZR 109/04. Fahrzeuge mit Tageszulassung gelten gesetzlich immer noch als als Neuwagen und dürfen insofern als solche betitelt und beworben werden.

  • Antwort von NickNitro 17.08.2012

    Gebe den Wagen wieder ab...

    Du wolltest einen Neuwagen haben und nix mit Tageszulassung oder was auch immer... Drohe damit vor gericht zu gehen wegen betrug ...

  • Antwort von Zyogen 17.08.2012

    Schau in den Kaufvertrag - dort steht vermutlich "Tageszulassung" und Du hast einen entsprechend guten Preis bekommen.

  • Antwort von Ziller1111 17.08.2012

    Schau in den Vertrag

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