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Ich habe meinen Gerüstbauer mehrfach schriftl. auf Rechnung hingewiesen, wie lange muß ich warten?

gefragt von NickOle am 28.03.2009 um 14:53 Uhr

Mein Gerüstbauer hat beim Aufstellen des Gerüstes einen Haftpflichtschaden verursacht. Ich möchte, dass er mir die Rechnung für das Gerüst schickt, da ich vermute, wenn er mit der Haftpflichtprämie hoch geht, wird er mir dass unbemerkt in die Rechnung schmuggeln. Zuerst leugnete er den Schaden, hat in dann aber doch der Versicherung weitergeleitet. Die Versicherung möchte den Schaden nicht vollständig zahlen, es handelt sich um eine Buchentreppe an der mehrere Stufen beschädigt wurden. Wie lange muss ich auf die Rechnung warten, kann ich durch weiteres mahnen eine Rechnungsstellung erzwingen?


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Suflaki
beantwortet von Suflaki am 28. März 2009 14:56
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Hast Du für den Auftrag keinen KVA bekommen oder wurde sonstwie ein Preis vereinbart? Daran müßte sich der Gerüstbauer halten.

Kommentar von NickOle am 29. März 2009 16:02

Hab nur einen mündlichen KVA.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 28. März 2009 14:56
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Steuerrechtlich ist es so, daß die Rechnung eigentlich in dem Monat geschrieben werden sollte, in dem die Leistung erfolgt. Ausnahmen gibt es wohl zum Monatsende (wenn man nicht alle Rechnung rückdatieren kann).

Ich würde einen vollen Kalendermonat warten und dann einen Anwalt einschalten (oder zumindest damit drohen).

Kommentar von NickOle am 29. März 2009 16:04

Hab ihnschon zweimal angemahnt (per Mail), werde jetzt noch per Einschreiben mahnen, dann Rechtsanwalt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. März 2009 15:06
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  1. die Haftpflichtprämie geht nicht hoch im Falle eines betrieblichen Schadens

  2. kürze doch einfach die Rechnungssumme um den strittigen Betrag

  3. es gibt einen KVA und der sollte eingehalten werden, Abweichungen nach oben sind bis max. 15 % genehmigungsfrei

Kommentar von NickOle am 29. März 2009 16:05

Der Schaden ist 3x so hoch wie der mündliche KVA. Die Stufen müssen abgeschliffen werden.


anonym
beantwortet von PeterN6 am 28. März 2009 15:16
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Ich denke der Haftpflichtschaden und der Auftrag mit dem Gerüst sind zwei unterschiedliche Sachen. Der Gerüstbauer wird in absehbarer Zeit eine Rechnung über die Arbeitsleistung stellen. Er will ja schließlich an sein Geld.

Sicher hast Du einen Kostenvoranschlag machen lassen, davon kann er höchstens 20 % abweichen und das muß er belegen können.

Seine Haftpflichtversicherung sollte den Schaden mit Dir regulieren. Wenn sie die volle Schadenssumme nicht bezahlen will, muß es dafür Gründe geben. Wenn diese Gründe für Dich nicht akzeptabel sind, mußt Du wohl oder übel einen Anwalt beauftragen, die Sache mit der Versicherung zu klären zu klären.


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