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ich habe meinen Führerschein verloren da ich einen Unfall hatte mit 1,65 Promile .muß ich mpu machen?

gefragt von malphas am 03.02.2008 um 10:57 Uhr

In dem Schreiben das ich vom Gericht bekommen habe, steht nur das ich den Führerschein in 10 Monaten wieder beantragen kann, aber nichts von MPU oder Nachschulung. Kann es sein das ich trotzdem eine MPU machen muß?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 3. Februar 2008 11:10
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Die MPU wird nicht vom Gericht festgelegt, sondern es ist eine Entscheidung, welche die für Dich und Deinen Führerschein zuständige Behörde (Verkehrsamt, Landesbetrieb Verkehr, oder wie sie auch immer genannt werden mag) trifft. Das kann also durchaus sein, daß Du vor Wiedererlangung zu einem Test aufgefordert werden wirst.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 3. Februar 2008 11:11
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mit ziemlicher Sicherheit. Ich würde mich schon mal drauf vorbereiten. Es kann nicht schaden.

Alkohol und Fahren passt einfach nicht zusammen.


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 3. Februar 2008 11:09
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Bei einem derart hohen Promillewert gehen die Fachleute davon aus, dass jemand stark an Alkohol gewöhnt ist, wenn er dann noch fahren kann. Das heißt, dass auf jeden Fall eine MPU fällig ist. Dazu kommt erschwerend der Unfall hinzu. Stelle Dich also auf jeden Fall auf eine Untersuchung ein und bereite Dich entsprechend vor.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 3. Februar 2008 11:09
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Auch bei erstmaligen Alkoholfahrten wird eine MPU angeordnet.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 3. Februar 2008 11:09
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Üblicherweise ist ab 1,6 Promille BAK davon auszugehen, daß eine MPU erforderlich ist. Wenn Du den Führerschein beantragst, wird man Dir sagen, welche Voraussetzungen Du zu erfüllen hast.





tradaix
beantwortet von tradaix am 3. Februar 2008 11:29
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ADAC: Grundlagen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)

Allgemeine Hinweise

Die Fahrerlaubnisbehörde kann vom Inhaber einer Fahrerlaubnis oder vom Führerscheinbewerber im Interesse der Verkehrssicherheit verlangen, dass das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung innerhalb einer angemessenen Frist beigebracht wird. Diese Anordnung der Verwaltungsbehörde setzt allerdings voraus, dass Tatsachen bekannt werden, die berechtigte Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlich-sittlichen Eignung begründen. Die gesetzlichen Grundlagen sollen dabei sicherstellen, dass die MPU nach einheitlichen, verbindlichen und sachlichen Kriterien durchgeführt wird und Missbräuche vermieden werden. Gründe für die Anordnung der MPU

Die MPU kann angeordnet werden bei:

Alkoholauffälligkeit

Bei Anzeichen für Alkoholabhängigkeit ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens an. Ansonsten ist ein MPU-Gutachten beizubringen, wenn

Anhaltspunkte für Alkoholmissbrauch vorliegen, Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkohol wiederholt begangen wurden oder

ein motorisiertes oder nicht motorisiertes Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 ‰ geführt wurde.

http://kuerzer.de/VNMLqZ4Kv


vincent
beantwortet von vincent am 3. Februar 2008 14:46
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Ich kann nur hoffen, dass du nie mehr eine Fahrerlaubnis bekommst. Unverantwortlich, besoffen und Auto fahren. Sei froh, dass nichts Schlimmes passiert ist.


anonym
beantwortet von Telefunk am 3. Februar 2008 11:01
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ich glaube schon, da man bei der hohen promillezahl davon ausgehen kann, dass du gewoheitsmäßig trinkst. du kannst aber in der führerscheinstelle deines wohnortes den zuständigen sachbearbeiter fragen, der gibt gerne auskunft.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. Februar 2008 11:22
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ca. 3 Monate vor Ablauf, musst du denn Führerschein neu beantragen und dann fällt auch die Entscheidung über eine MPU


anonym
beantwortet von Liebschrova am 5. Februar 2008 10:07
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Ich würde nicht bis zum Ende der Sperrfrist warten, ein Gespräch mit der Führerscheinbehörde kann man auch schon gleich tun. Denn mit unter werden nicht nur eine MPU verlangt, man muß auch nachweisen können das man seine Einstellung zum Alkohol geändert hat. Teilnahme an Seminaren usw.. Man spricht von 6 - 12 Monaten Abstinenz Nachweis. http://www.ohne-mpu.eu


mashstettler
beantwortet von mashstettler am 11. Juli 2008 12:53
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Wenn du den Führerschein wieder beantragst, wird die Behörde mit der MPU oder Nachschulung an dich herantretten... Keine Sorge.... Wenn nicht, dann hast du seltenes Glück und es sollte die eine Lehre sein!!! Aber ich denke, wer einmal fährt, fährt wieder... Selten, lernt der jenige beim ersten mal... Spare schon mal etwas Geld für die MPU oder Nachschulung, dann ist der Denkzettel nicht ganz so schwer...


anonym
beantwortet von nicofurler am 17. September 2008 20:46
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Habe meinen Fs auch abgeben müssen wegen BTMG habe den Führerschein neu gemacht über www.Führerschein-ohne-mpustress.de hat gut geklappt und fahre jetzt schon einige zeit mit dem Fs aus der Tschechei wurde auch schon kontroliert doch es gab an dem Fs auch der Tschechei nichts auszusetzen, sie sollten sich halt nichts mehr zuschulden kommen lassen.


anonym
beantwortet von iwiAnders am 2. Oktober 2008 17:47
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Hey, du musst mit 99% sicherheit eine MPU machen! Hab die gleiche schote durch, nur bei mir ist es so, dass ich meinen Führerschein noch hatte/habe, steck grad eben in dem ganzen mist drinne.


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