Wie gesagt ich habe die Wohnung gekündigt, jetzt habe ich das Gefühl der Vermieter will das Bad renovieren. Das ist auch nötig aber ich möchte das nicht in der Zeit in der ich hier wohne.Wie sieht das rechtlich aus ? Kennt sich jemand aus. L.G Judie

Wenn das Bad renovierungsbedürftig ist, darf der Vermieter das auch umsetzen. Allerdings muss er dir für Nutzungsausfälle Entschädigung zahlen, bzw. kannst du die Miete kürzen.

Wenn der Vermieter meint das Bad renovieren zu müssen, dann hast du keine guten Karten

Klar darf er das. Ist doch sein Eigentum. Er muß es aber ankündigen und eine Frist einräumen.

Das kann er machen, wann er will! Aber ich würde mit ihm sprechen und einen Termin um Euren Auszug vereinbaren, damit Ihr nicht unter dem Dreck leiden müßt.
der vermieter kann solche gravierenden maßnahmen nicht von heute auf morgen durchführen. es gibt hierzu fristen. das ist sicher. ich meine 3 monate im hinterkopf zu haben, kann aber zur zeit nicht recherchieren. stell die frage nach den fristen nochmal in 1-2 wochen, dann schätze ich daß albatros wieder hier ist und dir die frist nennen kann. alle anderen antworten hier sind leider nicht brauchbar. ich denke daß in deiner restlichen mietzeit nichts mehr passieren kann, was du nicht willst. auch zu dem umstand kurze restlaufzeit vertrag und modernisierungsarbeiten>: muß der mieter das dulden? gibt es urteile, die ich leider nicht nachlesen kann. jedenfalls wird im ernstfall durch ein gericht abgewägt, wessen interessen überwiegen, die des vermieters auf kurzfristige modernisierung (die er planen und rechtzeitig schriftlich mitteilen muß) oder die des mieters auf ungestörten genuß der mietsache.
Der Vermieter muß die Formalitäten einhalten. Er muß mind. 3 Monate vorher schriftlich Bescheid geben, daß eine Wohnungsverbesserung ansteht, wann diese beginnt und wielange diese voraussichtlich dauern wird.

Ich sach mal NEIN. Er muss eine Frist einhalten wenn er Deine Wohnung renovieren möchte.
er muss euch dann aber auch ein anderes bad zur verfügung stellen, bzw. du könntest für diese zeit die miete mindern.

Das ist allein die Entscheidung des Vermieters. Eine solche Renovierung kann er doch nicht mitten im Winter machen.

hallo judie, du strapazierst die community mit einer frage zu deinem "gefühl". auf gefühle kann man nicht konkret antworten, zumal du von "renovieren" schreibst. was konkret könnte er denn machen wollen? instandhaltung müsstest du, auch kurzfristig, dulden. modernisierung wäre wieder was ganz anderes. sie ist mindestens 3 monate vorher anzukündigen und an diverse vorgaben gebunden (beginn, ende, auswirkungen auf die miethöhe, aussagen zu evtl. ant. instandsetzung etc. etc.). du solltest also konkret fragen und nur dann, wenn überhaupt etwas vorliegt. mit gefühlen kann wild spekuliert werden, das spiegelt sich ja auch in den teilweise unmöglichen, antworten wieder.