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Ich habe meine Wohnung zum 30.11 gekündigt darf der Vermieter mein Bad in der Zeit bis zum Auszug

gefragt von judie am 01.09.2008 um 21:30 Uhr

Wie gesagt ich habe die Wohnung gekündigt, jetzt habe ich das Gefühl der Vermieter will das Bad renovieren. Das ist auch nötig aber ich möchte das nicht in der Zeit in der ich hier wohne.Wie sieht das rechtlich aus ? Kennt sich jemand aus. L.G Judie


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schurke
beantwortet von schurke am 1. September 2008 21:35
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Wenn das Bad renovierungsbedürftig ist, darf der Vermieter das auch umsetzen. Allerdings muss er dir für Nutzungsausfälle Entschädigung zahlen, bzw. kannst du die Miete kürzen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. September 2008 21:33
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Wenn der Vermieter meint das Bad renovieren zu müssen, dann hast du keine guten Karten


wolle59
beantwortet von wolle59 am 1. September 2008 21:35
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Klar darf er das. Ist doch sein Eigentum. Er muß es aber ankündigen und eine Frist einräumen.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 1. September 2008 21:33
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Das kann er machen, wann er will! Aber ich würde mit ihm sprechen und einen Termin um Euren Auszug vereinbaren, damit Ihr nicht unter dem Dreck leiden müßt.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 2. September 2008 00:15
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der vermieter kann solche gravierenden maßnahmen nicht von heute auf morgen durchführen. es gibt hierzu fristen. das ist sicher. ich meine 3 monate im hinterkopf zu haben, kann aber zur zeit nicht recherchieren. stell die frage nach den fristen nochmal in 1-2 wochen, dann schätze ich daß albatros wieder hier ist und dir die frist nennen kann. alle anderen antworten hier sind leider nicht brauchbar. ich denke daß in deiner restlichen mietzeit nichts mehr passieren kann, was du nicht willst. auch zu dem umstand kurze restlaufzeit vertrag und modernisierungsarbeiten>: muß der mieter das dulden? gibt es urteile, die ich leider nicht nachlesen kann. jedenfalls wird im ernstfall durch ein gericht abgewägt, wessen interessen überwiegen, die des vermieters auf kurzfristige modernisierung (die er planen und rechtzeitig schriftlich mitteilen muß) oder die des mieters auf ungestörten genuß der mietsache.





anonym
beantwortet von kunni am 2. September 2008 14:37
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Der Vermieter muß die Formalitäten einhalten. Er muß mind. 3 Monate vorher schriftlich Bescheid geben, daß eine Wohnungsverbesserung ansteht, wann diese beginnt und wielange diese voraussichtlich dauern wird.


Botox
beantwortet von Botox am 1. September 2008 21:32
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Das darf er nicht während deiner Mietzeit!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 1. September 2008 21:33

Wieso nicht?

Kommentar von 71d328e3afdcb5d3fdc7c4cae72ad8a7smallBotox am 1. September 2008 21:49

Weil der Auszug bevorsteht (nehme an das schon gekündigt wurde, das muß er eher anmelden!


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 1. September 2008 21:32
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Ich sach mal NEIN. Er muss eine Frist einhalten wenn er Deine Wohnung renovieren möchte.


Fotografin
beantwortet von Fotografin am 1. September 2008 21:32
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Das mußt Du nicht zulassen


sole83
beantwortet von sole83 am 1. September 2008 21:35
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er muss euch dann aber auch ein anderes bad zur verfügung stellen, bzw. du könntest für diese zeit die miete mindern.


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. September 2008 21:36
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Das ist allein die Entscheidung des Vermieters. Eine solche Renovierung kann er doch nicht mitten im Winter machen.


albatros
beantwortet von albatros am 3. September 2008 19:43
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hallo judie, du strapazierst die community mit einer frage zu deinem "gefühl". auf gefühle kann man nicht konkret antworten, zumal du von "renovieren" schreibst. was konkret könnte er denn machen wollen? instandhaltung müsstest du, auch kurzfristig, dulden. modernisierung wäre wieder was ganz anderes. sie ist mindestens 3 monate vorher anzukündigen und an diverse vorgaben gebunden (beginn, ende, auswirkungen auf die miethöhe, aussagen zu evtl. ant. instandsetzung etc. etc.). du solltest also konkret fragen und nur dann, wenn überhaupt etwas vorliegt. mit gefühlen kann wild spekuliert werden, das spiegelt sich ja auch in den teilweise unmöglichen, antworten wieder.


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