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Ich habe meine altes Auto bei Ebay verkauft. Jetzt will der Käufer Schadenersatz

gefragt von Deichdrache am 19.02.2009 um 0:00 Uhr

Ich haben mein altes Auto nach dem der Tüv abgelaufen war bei Ebay verkauft .Habe auch in die Auktion geschrieben das der Wagen ohne Garantie und Gewährleistung verkauft wird auch auf verborgene Mängel. Das Auto wird als Bastlerfahrzeug verkauft. Ich hatte in der Auktion auch die mir Bekannten Mängel aufgeführt. Der Käufer hat den Wagen abgeholt und nach 4 Wochen mir eine liste mit Mängeln geschickt die der Wagen für den Tüv hatte und die er Repariert hat. und will jetzt von mir die Kosten für die Mängel bzw die Hälte vom Kaufpreis zurück, weil die Mängel nicht aufgeführt waren. ich kannte die Mängel aber nicht. Der Anwalt von Käufer hat mir geschrieben weil ich in allen meine Auktionen die Garantie und Gewährleistung auschliese , wären das Algemeine Geschäftsbedingungen und so mit wäre der Gwährleistungsausschluss nicht Gültig. Stimmt das oder nicht. Was kann mir im schlimmsten fall passieren ?


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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 19. Februar 2009 00:06
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Antworte dem Anwalt, daß das ein privater Verkauf war, bei dem die Gewährleistung ausgeschlossen ist und lege für den Käufer die Adresse eines guten Psychaters bei.

Ignoriere in der Folgezeit die Schreiben des Anwaltes und warte auf den Mahnbescheid vom Gericht. Gegen diesen erhebst Du dann Widerspruch, dann muß der Käufer beweisen, daß Du eine Gewährleistungspflicht hast und das kann er lang versuchen, da kommt er vor Gericht nie durch!

Kommentar von Felixguido am 19. Februar 2009 00:07

Für diese Info: DH!!!

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 19. Februar 2009 00:08

Jawohl Hoss, nicht nur Verkäufer sondern auch Käufer machen sich hier und da im nachhinein lächerlich! Besser kann es nicht beschrieben werden.

DH


Benjy
beantwortet von Benjy am 19. Februar 2009 00:02
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Als Privatmann musst Du niemanden etwas garantieren. Lass Dich bloß nicht drauf ein! Ggf. ebenfalls Anwalt einschalten.

Kommentar von jotde01 am 19. Februar 2009 00:03

so sehe ich das auch. Aber der Anwalt wäre wohl notwendig....DH

Kommentar von Ellwood am 19. Februar 2009 00:21

Sofern er wirklich als Privatverkäufer gilt und nicht die Häufigkeit seiner Verkäufe Ihn zum gewerblichen Händler macht... Hmmm, auch ne Masche billig an ein runderneuertes Auto zu kommen, muss nur der "richtige" Verkäufer sein, grübel...


anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 19. Februar 2009 00:03
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Der Link von Ebay wär nicht schlecht... Stell ihn doch hir ein, dann kann sich jeder ein Bild machen.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 19. Februar 2009 00:06
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Was ist denn dieser Anwalt für ein Anfänger? Für Privatverkäufe bleiben Garantie- und Gewährleistungsausschluß gültig, wenn Du sie in Deinem Angebot ausgeschlossen hast. Laß' Dir nichts von diesen beiden Anfängern erzählen.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 19. Februar 2009 00:10

Anfänger? Nicht unbedingt! Denn er bekommt ja sein Geld auf jeden Fall, entweder vom Kläger oder vom Beklagten!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 19. Februar 2009 00:13

stimmt! Anwälte gewinnen immer (zumindest finanziell)

Kommentar von Manseba22 am 29. April 2009 11:53

sehe ich genauso..hatte auch zwei Fälle wo mir von Antritt die Chancenrechnung noch sehr hoch stand wurde es immer schlechter geredet..hauptsache die haben ihr Geld...außerdem heißt es ja heutzutage "Es gewinnt nicht der der Recht hat sondern der es bekommt"!


Mismid
beantwortet von Mismid am 19. Februar 2009 00:06
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was heißt in allen deinen ebay Auktionen? Wieviele Autos verkaufst du denn? Wenn du bei ebay Waren verkaufst die die zuvor nur deshalb gekauft hast um Gewinn zu erzielen bist du gewerblicher Verkäufer und könntest dann die Garantie nicht ausschließen. Wenn nicht, kannst du dem Anwaltsschreiben gelassen entgegen sehen


Kommentar von jotde01 am 19. Februar 2009 00:09

ja, es wäre die Frage, ob hier nicht doch ein gewerblicher Hintergrund ist - und dann wirds schwierig...DH


kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 19. Februar 2009 00:02
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Bei Privatverkäufen ist der Haftungsausschluss völlig normal!


Olly206
beantwortet von Olly206 am 19. Februar 2009 00:05
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BastlerFAHRZEUG sagt alles aus! Gekauft wie gesehen! Dein Käufer hat keine Chance !!!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 19. Februar 2009 00:07

geht nur für Privatverkäufer und nicht für Selbständige

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 19. Februar 2009 01:11

selbst als Händler .. ist ein Bastlerfahrzeug eigendlich nur "Schrott" und darauf gibt es keine Garantie!


Hinjah
beantwortet von Hinjah am 19. Februar 2009 00:03
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Ich kann das dir jetzt nicht sicher beantworten ,wenn du die möglichkeit hast ,nimm dir einen Anwalt.Das hört sich nach Abzocke an.


anonym
beantwortet von Felixguido am 19. Februar 2009 00:05
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Die Bestimmungen des Konsumentenschutzes gelten nicht bei Verkäufen von privat zu privat! Er kann dir daher keine Probleme machen, daher: COOL bleiben!!


g3vara
beantwortet von g3vara am 19. Februar 2009 00:06
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KerstinLisa
beantwortet von KerstinLisa am 19. Februar 2009 00:08
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ebay-sicherheit: unter ausschluß jegilcher gewehrleistung.sooft beschrieben.aber du bist auf der sicheren seite lg


anonym
beantwortet von Deichdrache am 19. Februar 2009 00:38
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Hallo ich habe bei Ebay in 2 Jahren 47 Auktionen versteigert und nur ein Auto.. Der Anwalt von Verkäufer hat mich Angeschrieben und schreibt das es Algemeine Geschäftsbedinungen sind.

Der Käufer ist aber Gewerbetreibener und ich bin Privatperson und kenne mich mit Autos nicht aus und haben den Wagen ja nur verkauft weil ich mir eine Wagen gekauft habe der weniger Benzin braucht. und erst hat sich der Käufer garnicht gemeldet und dann gleich per Anwalt.

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 19. Februar 2009 01:12

Anwalt und eine Beratung einholen! Aber normal kann er Dir nichts!!!

Kommentar von Krabbenkutter am 19. Februar 2009 01:20

Schön, und wo is' nu' der Link?


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