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ich habe mein auto angemeldet verkauft. der a....meldet den wagen nicht ab.

gefragt von frankdoof am 23.02.2009 um 20:05 Uhr

die versicherrung ist gekündigt. aber was ist mit der steuer. ich weiss wo das auto steht. was kann ich machen

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kaufvertrag x 263 autosteuer x 19

andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. Februar 2009 20:07
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die Steuer bekommst erst dann zurück und das automatisch, wenn der Wagen umgemeldet oder abgemeldet ist..


Wolkenheim
beantwortet von Wolkenheim am 23. Februar 2009 20:06
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Geh doch m dem Kaufvertrag zum Finanzamt und frag da mal nach!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 23. Februar 2009 20:08

und dann? das Finazamt wird erst wirksam, wenn die Um- bzw. abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle vorliegt..


anonym
beantwortet von claudia3474 am 23. Februar 2009 20:23
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wenn du weiß wo es steht mach die schilder ab. ohne schilder kann er nicht fahren.

Kommentar von frankdoof am 23. Februar 2009 20:25

auch nicht abmelden


Linda51
beantwortet von Linda51 am 23. Februar 2009 20:11
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ruf doch den Käufer an und klär das mit ihm, wenn er nicht darauf reagiert würde ich glatt mal bei der Polizei nachfragen, was Du machen kannst. Denn das Fahrzeug ist verkauft, nicht das Du dich straffällig machst, wenn Du die Schilder einfach abschraubst. Steuer werden erst ab der Abmeldung zurück erstattet.

Kommentar von frankdoof am 23. Februar 2009 20:24

das habe ich und auch die polizei. die versicherrung muss erst eine meldung an das strassenverkehrsant machen. dann wird er geschnappt

Kommentar von 46948cd05eb283b12362745d24e91dd2smallLinda51 am 23. Februar 2009 20:28

dann drücke ich Dir die Daumen


vorsichtstufe
beantwortet von vorsichtstufe am 23. Februar 2009 20:11
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bei uns bei der zulassungsstelle ist es so, dass man sofort eine mitteilung an die zulassungsbehörde machen muss wenn der wagen verkauft ist.

was das bringt weiss ich nicht. aber ich denke, dass der wagen dann auch zwangsabgemeldet werden kann. unbedingt sofort bei der zulassungsstelle nachfragen und die kennzeichen abbauen.

das ist diebstahl was der a.... da macht...


biggie55
beantwortet von biggie55 am 23. Februar 2009 20:09
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schriftlicher vertrag mit kaufdatum?steht drin das der wagen innerhalb 3 er tage abgemeldet werden muss?dann hast du kein problem.ruf trotzdem bei der versicherung an und sag bescheid

Kommentar von frankdoof am 23. Februar 2009 20:20

ist alles geschehen

Kommentar von F1a2357ab64ee229cfcb835741a426c6smallbiggie55 am 23. Februar 2009 22:53

dann bekommst du auch keine probleme


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 23. Februar 2009 20:07
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Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 23. Februar 2009 20:09

was hat die Versicherung mit dem Finanzamt zu tun?


schmara
beantwortet von schmara am 23. Februar 2009 20:07
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-dumm- das legt man im Kaufvertrag fest! wann der Wagen Abgemeldet wird! Anzeige kannste machen!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 23. Februar 2009 20:08

Anzeige..bei wem???

Kommentar von F146392f0af0dde2e1b167fd8ac617c2smallschmara am 23. Februar 2009 20:10

Polizei?

Kommentar von frankdoof am 23. Februar 2009 20:19

die polizei greift ein wenn das auto ohne versich.. fährt. aber das dauert

Kommentar von frankdoof am 23. Februar 2009 20:30

das habe ich alles gemacht.


nsx280
beantwortet von nsx280 am 23. Februar 2009 20:06
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Nummernschilder ab und zur Zulassungsstelle....

Kommentar von frankdoof am 23. Februar 2009 20:16

das geht ohne papier nicht


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