gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Ich habe letztes Jahr Private Insolvenz angemeldet. Frage darf ich mich trotzdem Selbstständig mach

gefragt von svenmaik am 26.04.2008 um 19:08 Uhr

Mir geht es nicht um Rücklagen,mir geht es darum ob ich mich selbstständig machen darf?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

insolvenz (359)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


moon73
beantwortet von moon73 am 26. April 2008 19:13
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Darf ich mich selbständig machen, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet ist? - Ja, sollte das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet sein, dürfen Sie eine Selbständigkeit ausüben. http://schulden-regulierung.de/FAQ.html


mitra54
beantwortet von mitra54 am 26. April 2008 19:16
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, darfst du.


Discoopa
beantwortet von Discoopa am 26. April 2008 19:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 26. April 2008 19:14

Ein Schuldner darf in der Insolvenz grundsätzlich selbständig sein. (Wenn ein Jurist ,,grundsätzlich`` sagt, bedeutet das immer, dass es Ausnahmen gibt.) Da ein Selbständiger kein pfändbares Gehalt erhält, muss er in der Wohlverhaltensperiode an den Treuhänder das herausgeben, was bei ihm pfändbar wäre, wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre (§ 295 II InsO). Ob er ein solches hätte bekommen können, ist irrelevant. Mehrgewinn darf der selbständige Schuldner behalten. http://www.brennecke-partner.de/51408/Restschuldbefreiung-Selbstaendigkeit-in-Insolvenz-und-Wohlverhaltensperiode-Teil-1


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.