Mir geht es nicht um Rücklagen,mir geht es darum ob ich mich selbstständig machen darf?

Darf ich mich selbständig machen, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet ist? - Ja, sollte das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet sein, dürfen Sie eine Selbständigkeit ausüben. http://schulden-regulierung.de/FAQ.html

Nein
moon73 am 26. April 2008 19:14 Ein Schuldner darf in der Insolvenz grundsätzlich selbständig sein. (Wenn ein Jurist ,,grundsätzlich`` sagt, bedeutet das immer, dass es Ausnahmen gibt.) Da ein Selbständiger kein pfändbares Gehalt erhält, muss er in der Wohlverhaltensperiode an den Treuhänder das herausgeben, was bei ihm pfändbar wäre, wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre (§ 295 II InsO). Ob er ein solches hätte bekommen können, ist irrelevant. Mehrgewinn darf der selbständige Schuldner behalten. http://www.brennecke-partner.de/51408/Restschuldbefreiung-Selbstaendigkeit-in-Insolvenz-und-Wohlverhaltensperiode-Teil-1