traute007 am 04.07.2007 um 8:29 Uhr
hallo traute, bitte etwas präziser, aufgrund Deiner Angaben lässt sich nicht Stellung beziehen.
Leider ist die Frage etwas unpräzise. Grundsätzlich gilt, dass jeder, der in einer Krankenversicherung ist - egal ob gesetzlich oder privat - und Beiträge bezahlt auch Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlen muss. Und da nach der Gesundheitsreform vom 01.04.2007 Versicherungspflicht gegen Krankheit besteht, muss im Prinzip jeder Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen.
Ich denke, dass du ab dem 01.08. Rente bekommst. Von dieser Rente werden dir die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen.
woher weißt du das? Ich kann aus der Frage weder ein Datum rauslesen noch, daß sie überhaupt Rente bekommt. Wenn sie keine Rentenbeiträge bezahlt hat bekommt sie auch keine und folglich dessen muß sie sich auch weiter privat krankenversichern. Es gibt eine Altergrenze bis zu der man wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann