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Ich habe jemanden mit einer Flasche geschlagen er wurde genäht bekomm ich eine harte strafe?

gefragt von Chrischi1990 am 28.12.2008 um 20:02 Uhr

Gestern habe ich jemanden mit einer Flasche auf den Kopf gehauen! :( ich wollte mit ihm reden hatte ein bier in der hand und wollte mit ihm sprechen warum er soein mist erzählt und er meinte dann verpiss dich und ich meinte er soll ordentlich mit mir sprechen und hat denn weiter streß gemacht und ist ruckartig aufgestanden und ich hatte mich erschrocken und hab aus reflex mit der flasche zugeschlagen kann ich eine harte strafe erwarten ich war unter alkohol einfluß! Ich hab noch keine Strafe seit dem ich 18 bin früher in der Schule hab ich mich mal geprügelt sonst hab ich keine Strafen glaubt ihr mich erwartet eine harte Strafe?? Brauche bitte einen Rat ich hab so angst meine ausbildung zu verlieren und ja ich weiß ich hätte vorher nachdenken sollen aber ich war ziemlich betrunken und ich hab in der situation einfach nicht nachgedacht ich könnte mich selber dafür schlagen :(

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Straftat x 133

seneca
beantwortet von seneca am 28. Dezember 2008 20:03
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Körperverletzung gehört bestraft,

damit's Crischischläger auch mal rafft!


JuliaLinda
beantwortet von JuliaLinda am 28. Dezember 2008 20:03
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Dummheit muss bestraft werden.

Kommentar von Simple_avatar2smallsharock23 am 28. Dezember 2008 20:06

dummheit muss bestraft werden du bist auch so ein held schonmal überlegt das man manchmal sachen macht die einem leid tun und wie du siehst tut es ihm ja leid und zu der strafe ne keine harte wird wahrscheinlich geldstrafe ne kleine oder verwarnung

Kommentar von C56d48cc102cbfc07ab74bae475309f2smallJuliaLinda am 28. Dezember 2008 20:07

Wenn, dann bin ich ne Heldin. Man muss eben vorher überlegen was man macht. Ganz einfach.

Kommentar von Simple_avatar2smallsharock23 am 28. Dezember 2008 20:09

naja jeder baut mal mist egal wie schlimm des is ich bin der meinung das sowas nicht passieren DARF aber es passieren kann

Kommentar von Speedi30 am 28. Dezember 2008 20:16

Ich kann aus seinem Post nicht entnehmen, dass es ihm leid tut. Er hat schiss vor der Strafe...das ist alles!

Kommentar von Simple_avatar3smallkonny27 am 28. Dezember 2008 20:27

Julia,dann bin ich eine Heldin und nicht ne Heldin

Kommentar von daevers am 29. Dezember 2008 00:02

Konny 27 ,wer selbst im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen !

Kommentar von daevers am 29. Dezember 2008 00:02

Konny 27 ,wer selbst im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen !Bezug zu Heldin

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 28. Dezember 2008 20:11

Julia, das ist die einfache aber logische Konsequenz aus dem Tatbestand. Wir machen alle Dummheiten. Da gibt es jedoch graduelle Unterschiede. In diesem Falle 100 Std. gemeinnützige Arbeit, Prozesskosten, Arztkosten und Schmerzensgeld!

DH

Kommentar von C56d48cc102cbfc07ab74bae475309f2smallJuliaLinda am 28. Dezember 2008 20:13

Ich kann doch auch niemandem Umhauen und dann rumheulen dass es mir Leid tut. Wenn ich sowas mache muss ich mit Konsequenzen rechnen. Aber soweit is man bestimmt noch nicht.


aristokrat
beantwortet von aristokrat am 28. Dezember 2008 20:09
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wenn ich schon höre ..aber ich war betrunken, dann reicht's mir. Als ob das eine Entschuldigung wäre. Gerade der Alkoholmissbrauch ist ja meist die Ursache solch unüberlegter Delikte. Nüchtern wäre die Straftat vermutlich nicht geschehen, weil eben die Folgen bedacht worden wären. Meiner Meinung nach müsste ein Delikt unter Alkoholeinfluss strenger bestraft werden als im Zustand voller Zurechnungsfähigkeit.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 28. Dezember 2008 20:07
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aus deinem Nick schließe ich, daß du Jahrgang 1990 bist. Und wenn du nicht in den nächsten 3 Tagen noch Geburtstag hast, bist du demnach 18 und somit kannst du nach Erwachsenemstrafrecht verurteilt werden. Bis du 21 bist kann das Gericht ggf. noch Jugendstrafrecht anwenden. Aber so oder so ist es eine schwere Körperverletzung und du wirst sicher eine Strafe kriegen die wehtut. Aber Voraussetzung ist natürlich, daß dich der geschädigte anzeigt. Vielleicht kannst du ja entgegenwirken. Ich denke mal, es tut dir ja leid und du warst betrunken, vielleicht kannst du ja von dich aus etwas zur Versöhnung unternehmen.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 28. Dezember 2008 20:04
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Also Wenigstens ein Paar Sozialstunden würden Dir mal ganz gut tun!

Kommentar von hannastgt am 28. Dezember 2008 20:10

Wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Quelle: Wikipedia


regideur
beantwortet von regideur am 28. Dezember 2008 20:04
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Für mich ist das Körperverletzung. Ich denke Du hast mindestens eine Schmerzensgeldforderung zu erwarten wenn Du angezeigt wirst.

Kommentar von 98182b8ba7fd4cb1be348b24de257da2smallskorpion01 am 28. Dezember 2008 20:05

Für mich ist das einfach nur Dummheit und das gehört extra noch bestraft!

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 28. Dezember 2008 20:06

Mangelnde Intelligenz kann man aber nicht bestrafen ;-)


Takiro
beantwortet von Takiro am 28. Dezember 2008 20:03
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Sprich mal mit dem Kerl, bei Glück sieht er von einer Anzeige ab O-o

Kommentar von hannastgt am 28. Dezember 2008 20:11

Hoffentlich nicht!


anonym
beantwortet von Speedi30 am 28. Dezember 2008 20:09
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Das ist keine "kleine Sache" mehr die du da gemacht hast. Ein Bekannte von mir hat dafür einen Gefängnisaufenthalt auf Bewährung kassiert. Und er war vorher nie auffällig!


anonym
beantwortet von hannastgt am 28. Dezember 2008 20:09
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Wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Quelle: Wikipedia


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 28. Dezember 2008 20:07
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Wenn Dich das Schlagen nicht streßt, wieso hast Du Angst vor einer Vorstrafe? Wenn Du den Alkohol nicht verträgst, solltest Du keinen trinken und hier nicht unsere Tränendrüsen strapazieren. Vorheriges Nachdenken hat so manchem Strafen erspart.


anonym
beantwortet von migrowe am 28. Dezember 2008 20:05
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Wäre ich Staatsanwalt, würde ich dich zu 500 Eur Strafe und einem Agressionstraining verurteilen lassen wollen. Zusätzlich müsstest du mit 1000-1500 EUR Schmerzensgeld an die Gegenseite rechnen. Ich bin aber kein Staatsanwalt...


sahara
beantwortet von sahara am 28. Dezember 2008 20:04
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hoffentlich hast du aus der aktion gelernt!und strafe ist gerechtfertigt!


saskia1201
beantwortet von saskia1201 am 28. Dezember 2008 20:04
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Doch bestimmt! So etwas gehört sich nunmal nicht!!!!!! Angst sollst du bekommen!


saskia1201
beantwortet von saskia1201 am 28. Dezember 2008 20:04
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Doch bestimmt! So etwas gehört sich nunmal nicht!!!!!! Angst sollst du bekommen!


oleandra
beantwortet von oleandra am 28. Dezember 2008 20:04
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Dummheit schützt vor Strafe nicht. Wie hoch die Strafe sein wird, kann dir hier keiner sagen, aber ich hoffe, du wirst mit der Strafe endlich erwachsen und hast daraus gelernt, dass Gewalt keine Lösung ist.


anonym
beantwortet von Chrischi1990 am 28. Dezember 2008 20:55
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Ich habe meiner meinung nach eine Strafe verdient ich habe nur Angst um meine Ausbildung ich weiß das es auch dumm war und ich trinke selten und ich habe einen abend erwischt der schrecklich lief und ich bereue es auf alle fälle denn ich habe nicht das recht einen Menschen zu verletzten egal wer es ist. Ich bin nicht auffällig gewesen. Das war/ist die Erste Strafanzeige. Ich werde mich auch noch persönlich bei ihm entschuldigen und ich verlange hier auch keinen mitleid oder sonstiges aber ich find es gut das ihr eure meinung geäußert habt ihr habt recht das ich eine strafe verdient hab aber ich weiß auch das mir sowas nicht noch einmal passieren wird denn ich werde keinen Alkohol mehr trinken das war mir echt zu viel und ich weiß auch das ich keinen alkohol abkann... der Polizist meinte ich hatte 1.78 Promille... Ich hoffe nur ich bekomme keine Freiheitsstrafe sonst kann ich meine Ausbildung vergessen ich mache solzialstunden bezahle gerne geld nur keine Freiheitsstrafe.. ich hoffe nur das es ihm gut geht denn ich bin auch meiner meinung nach ein voll idiot! Ich bin eigentlich ein sehr Friedlicher Mensch !! Ps. ich habe nicht auf komma und rechtschreibung geachtet !


pooky
beantwortet von pooky am 28. Dezember 2008 20:12
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Du hättest die Möglichkeit, mit dem Betroffenen offen zu reden. Vielleicht sieht er dann von einer Strafanzeige ab oder zieht diese zurück. Einfache vorsätzliche Körperverletzung kann zunächst als Antragsdelikt behandelt werden, das heißt dass die Strafverfolgungsbehörden ihr nur nachgehen, wenn ein Strafantrag gestellt wird.

Allerdings kann die einfache vorsätzliche Körperverletzung eine Mischform zwischen einem Antrags- und einem Offizialdelikt darstellen. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, die Tat unabhängig von einem Strafantrag zu verfolgen. Hier muss aber ein so genanntes "öffentliches Interesse" vorliegen. Diese Interpretation liegt wiederum im Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft.


FaloFalo
beantwortet von FaloFalo am 28. Dezember 2008 20:10
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Tja ,dumm gelaufen.Wenn es aus Reflecks war und keine böse absicht!Wird man dir schon nicht den Kopf abreißen.Außer du bist ein Bekannter schläger. Mach dir nicht soviel sorgen,steh dazu und pass das nächsteml besser auf.Hauptsache ist das alles gut ausgegangen ist,also keine bleibenen schäden.Viel Glück


irmchen1
beantwortet von irmchen1 am 28. Dezember 2008 20:08
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Warte erst mal ab, ob derjenige Anzeige erstattet. Wird auch dann sicher nicht sooo schlimm! Gewalt ist zwar keine Lösung, aber in dem Fall... passiert ist passiert.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 28. Dezember 2008 20:05
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Ich denke, wenn Du noch keine Vorstrafen hast, wirst Du halbweg glimpflich davon kommen. ABER: Ich kann es überhaupt nicht leiden, wenn sich jemand mit "ich war unter Alkoholeinfluss" entschuldigen will. Das ist keine Entschuldigung, sondern eher ein Grund zur Strafe. Wer sich unter Alkoholeinfluss nicht unter Kontrolle halten kann, der sollte einfach auch den Alkoholeinfluss verzichten. :-)


anonym
beantwortet von KistenJack am 28. Dezember 2008 20:05
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War Sylvester 2006 in eine ähnliche Situation verwickelt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf schwere vorsätzliche Körperverletzung. Ausgangen ist das ganze mit 1400 Euro Geldstrafe und einem Pflichtkurs in erster Hilfe. Desweiteren ist der Täter jetzt vorbestraft. Alkohol hat das Gericht nicht gelten lassen ...


konny27
beantwortet von konny27 am 28. Dezember 2008 20:05
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Wie kann man nur so die Beherschung verlieren.Dreh dich um und geh!


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 28. Dezember 2008 20:04
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Du kommst in s Heim!!!!!!! Und womit?? Mit Recht. Ach nee, du warst ja besoffen. Glück gehabt freundchen 40 Sozialstunden


Vanee
beantwortet von Vanee am 28. Dezember 2008 20:03
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ich würd halt net so viel trinken =) des entscheidet des gericht ob du ne harte strafe bekommst oder net..^^


Felix820
beantwortet von Felix820 am 28. Dezember 2008 20:03
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nein keine harte strafe


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