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Ich habe in meine Neue Wohnung ein sperrschloss eingebaut jetzt sagt der vermieter ich darf das nich

gefragt von sweety2008 am 18.05.2008 um 15:06 Uhr

Ich habe in meine Neue Wohnung für die ich bereits schon Kaution angezahlt habe ein Sperrschaloss eingebaut, da meine Vermieter gestern oder heute reingehehn wollte haben sie mit nur geschrieben, dass das Sperrschloss nicht gestattet ist solange noch keine Miete bezahlt ist! Ich habe aber bereits persönlich Dinge in dieser Wohnung! Soweit ich weiß darf ein Vermieter nur in die Wohnung wenn er es vorher ankündigt, ist das richtig?

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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 18. Mai 2008 15:09
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ist denn der mietvertrag schon angefangen?

wenn nicht, gehört dir die wohnung noch nicht.

wenn du eingezogen bist und deine miete gezahlt hast, darf der vermieter ohne deine zustimmung die wohnung nicht mehr betreten, es sei denn es gibt einen wichtigen grund, havarie ect.


anonym
beantwortet von Maus07 am 18. Mai 2008 15:18
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Wenn du schon private Gegenstände in der Wohnung hast, musst du den Wohnungsschlüssel besitzen und den Mietvertrag unterzeichnet haben, also hat die Vermieterin ohne deiner Zustimmung in der Wohnung nichts mehr verloren. Sie darf die Wohnung nur dann betreten, wenn dieses explizit im Vertrag festgelegt wurde.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 18. Mai 2008 15:27

schlüsselaushändigung muss noch lange nicht heißen, dass der mietvertrag schon begonnen hat.

viele vermieter sind kulant und geben den schlüssel schon vorher, damit der zukünftige mieter schon was unterstellen oder was richten kann.

erst ab vertragsbeginn kann man das schloss wechseln.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 19. Mai 2008 08:52
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Der Mietvertrag gilt ab dem vereinbarten Datum. Erst dann darfst du ein Schloß ändern, mußt aber bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen. Während der Mietzeit hat der Vermieter nicht das Recht, allein und ohne Genehmigung die Wohnung zu betreten. Anders sieht es aus, wenn der Mietbeginn noch nicht erreicht war und der Vermieter die Wohnung checken, verbessern oder reparieren wollte. hier wärst du eindeutig im Nachteil. Ob in diesem Fall ein Vertrauensbruch vorliegt, weil du dem Vermieter die Mietsache entzogen hast obwohl keine Mietzahlung fällig war, müsste ggf. ein Gericht entscheiden.


skyseeker
beantwortet von skyseeker am 18. Mai 2008 15:21
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Ab Beginn (steht im Vertrag) des Mietvertrages, kannst du das Schloss wechseln, solltest du sogar. Offenbar hast du die Kaution früher bezahlt? Aber es ist richtig, dass der Vermieter sich vorher ankündigen, sogar einen Termin mit dir vereinbaren muss, sollte er die Wohnung nach Vertragsbeginn betreten wollen.


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