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ich habe in mein heimatland (TÜRKEI) Kriegsdienstverweigert...

gefragt von ahmet28 am 27.05.2009 um 23:12 Uhr

kann ich hier in deutschland trotzt das abgeschoben werden ? weil wegen verweigerung kann man wahrscheinlich in türkei gefängniss ins kommen

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Halbwissen
beantwortet von Halbwissen am 27. Mai 2009 23:33
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Zuerst dachte ich: Armer Ahmet, wird in die Türkei abgeschoben, obwohl er richtigerweise den Militärdienst dort verweigert hat. Aber nach dem Du Dir ja in Deutschland schon 4 Jahre Haft eingehandelt hast, fällt mir auch kein Grund mehr ein, weshalb wir Dir Asyl gewähren sollten. Mal ehrlich Ahmet, warum sollte Deutschland Dir helfen?


anonym
beantwortet von XkartoffelX am 27. Mai 2009 23:23
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VERSTECK DICH LIEBER; DIE POLIZEI IST SCHON AUF DEM WEG


anonym
beantwortet von XkartoffelX am 27. Mai 2009 23:15
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wer ist denn auch so blöd und fliegt dann noch in den urlaub dahin........

ahmet lern erstmal richtig deutsch.....

Kommentar von Vivi29 am 27. Mai 2009 23:17

so lange sie nicht in der EU sind, kann er nicht abgeschoben werden, er sollte nur nicht mehr in die Türkei reisen, mein Arbeiskollege hat das durchgemacht

Kommentar von Vivi29 am 27. Mai 2009 23:19

Aber er ist hier geboren also legal hier ^^

Kommentar von ahmet28 am 27. Mai 2009 23:20

NEIN IN TÜRKEI

Kommentar von Vivi29 am 27. Mai 2009 23:21

ich meinte meinen Kollegen, bei dir wird das schwierig, stell dich besser freiwillig

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 27. Mai 2009 23:24

Mein Mann hat seine Militärzeit dort abgeleistet, es waren nur 4 Wochen, die hat Er mit links durchgestanden, allerdings musste Er damals 15.000 DM zahlen, hätte Er die nicht bezahlt hätte Er seinen Wehrdienst voll ableisten müssen.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 27. Mai 2009 23:24

Mein Mann hat seine Militärzeit dort abgeleistet, es waren nur 4 Wochen, die hat Er mit links durchgestanden, allerdings musste Er damals 15.000 DM zahlen, hätte Er die nicht bezahlt hätte Er seinen Wehrdienst voll ableisten müssen.

Kommentar von Vivi29 am 27. Mai 2009 23:26

ja so geht das auch

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 27. Mai 2009 23:20

Natürlich kann er abgeschoben werden. Er hat Asylstatus und wurde zu Haft verurteilt. Und wenn er in seiner Heimat nicht politisch verfolgt wird, dann kann es zurück gehen für ihn.

Kommentar von Vivi29 am 27. Mai 2009 23:24

das hat er zuvor ja nicht erwähnt :)


Chrissi2708
beantwortet von Chrissi2708 am 27. Mai 2009 23:15
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Nicht nur warscheinlich... Du kommst dafür in den Kanst... und da das kein Politisches sonder eher ein persöhnliches problem ist kann es sein das du trotzdem abgeschoben wirst... so traurig das auch sein mag...


anonym
beantwortet von BennyBohne am 27. Mai 2009 23:14
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Na ja, das hast du ja vorher gewusst...und ja, du kannst trotzdem abgeschoben werden...

Kommentar von ahmet28 am 27. Mai 2009 23:15

sicher?

Kommentar von BennyBohne am 27. Mai 2009 23:17

Jupp...du wärst nicht der erste, der trotzdem angeschoben wird...

Kommentar von BennyBohne am 27. Mai 2009 23:20

"Asylrecht als politisch Verfolgter nach Art. 16 a GG genießt, wer bei einer Rückkehr in seine Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beeinträchtigung seiner persönlichen Freiheit zu erwarten hat. Eine Verfolgung ist als politisch im Sinne von Art. 16 a GG anzusehen, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt. Das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen ist in dieser Aufzählung nicht enthalten.


Glaubenskrieger
beantwortet von Glaubenskrieger am 27. Mai 2009 23:15
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ja ist es oder hast du jetzt einen Deutschen pass?

PS: Wenn dein Land in de EU kommt können die dich auch in DT verhaftenlassen :)

Kommentar von ahmet28 am 27. Mai 2009 23:16

NEIN KEIN PASS

Kommentar von XkartoffelX am 27. Mai 2009 23:17

na toll...

Kommentar von ahmet28 am 27. Mai 2009 23:21

ALSO GEHT DAS MIT ABSCHIEBUNG ODER WAS TROTZ DAS?


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 27. Mai 2009 23:15
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Warum solltest Du abgeschoben werden? Bist Du nur geduldet oder hast Du eine Aufenthaltsgenehmigung?

Wegen der Verweigerung in deinem Land wirst Du auf keinen Fall abgeschoben.

Kommentar von Vivi29 am 27. Mai 2009 23:15

stimmt

Kommentar von ahmet28 am 27. Mai 2009 23:16

ICH BIN ASYL IN DEUTSCHLAND

Kommentar von ahmet28 am 27. Mai 2009 23:17

UND ICH HABE INSGESAMMT 4JAHRE HAFT IN DEUTSCHLAND DESWEGEN WERDE ICH VLLT ABGESCHOBEN

Kommentar von E72790c0a637d943e52aa0766b802e10smallGlaubenskrieger am 27. Mai 2009 23:19

ja dann wirst du eh nach deiner Haft abgeschoben und dann kommst du dort gleich wieder in den Knast! Dann genies ma den DT Knast!

Kommentar von ahmet28 am 27. Mai 2009 23:23

GEHT DAS ALSO? TROTZ DER HAFT IN TÜRKEI KANN MICH DEUTSCHLAND ABSCHIEBEN? ICH HATTE EIGENTLICH GEHÖRT DAS DAS ABSCHIEBUNG WÜRDE NICHT GEHEN WENN SOWAS VORSTEHT ODER?

Kommentar von Simple_avatar7smallCurwen am 27. Mai 2009 23:27

doch es kommt drauf an, was dich in der Türkei erwartet. da dich die dortige Regierung nicht häuten und/oder vierteilen wird, sondern dich nur einsperrt (aufgrund eines Verbrechens dessen du dich nach den dortigen Gesetzen wissendlich schuldig gemacht hast) gibt es kein problem mit deiner Abschiebung. Ich denke mal du hast ein Problem.


anonym
beantwortet von Vivi29 am 27. Mai 2009 23:14
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ich weiß von einem Türken, daß du dich in der nächsten Zeit in der Türkei nicht blicken lassen solltest, ihn haben sie am Flughafen im Urlaub verhaftet deswegen

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 27. Mai 2009 23:16

In nächster Zeit?? Auch wenn Er in 10 Jahren dort hingeht kann ihm passieren dass Er noch verhaftet wird.


friever
beantwortet von friever am 27. Mai 2009 23:13
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ja es ist möglich aber vielleicht auch nicht..

Kommentar von A780689b44695933e9127e57461a98e3smallMasterDomi am 27. Mai 2009 23:14

Ja was denn nun? Ist es möglich oder nicht? :D


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