Hallo,
ich habe heute ein Einschreiben von meinem Vermieter erhalten. Er möchte mir mein Haus kündigen zwecks Eigenbedarf. Ich wohne seit zwei Jahren in dem Haus und habe einen unbefristeten Mietvertrag! Mein Vermieter wohnt im Haus nebenan, und möchte das seine Mutter ins Nachbarhaus (sprich in dem Haus wo ich jetzt wohne zieht). Ist das zulässig? Wenn ja wie lange beträgt die Kündigungsfirst?
Bitte um Euren Rat. Danke Kathrin
Eigenbedarfskündigung ist in einem solchen Fall grundsätzlich möglich, Kündigungsfrist 3 Monate. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben aber detailliert darlegen, WARUM seine Mutter in deine bisherige Wohnstatt einziehen soll (wegen Pflegebedürftigkeit z.B.). Darüber hinaus können örtliche Begebenheiten von Bedeutung sein, die hier im Forum keiner kennen kann (gibt es im Haus der Vermieters keine Alternativmöglichkeit? Will er seine vielleicht gehbehinderte Mutter in der 3. Etage unterbringen). Aber im Prinzip ist eine solche Eigenbedarfskündigung absolut statthaft.

Hallo, wegen seiner Mutter kann er auf Eigenbedarf kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wäre zu klären, ob du alleinstehend bist oder Familie hast. Am Besten ist es, du holst dir Rat von einem Anwalt (die erste Beratung ist kostenlos). Übrigens kann ich nur empfehlen, als Mieter dem Mieterverein beizutreten, so hat man immer Rechtsbeistand, sofern man keine Rechtsschutzversicherung hat. Viel Glück.
Dir wird kein Anwalt eine kostenlose Erstberatung anbieten !
Kai aus Berlin am 16. Juni 2008 21:01 Das sehe ich auch so.
SilviaChristina am 16. Juni 2008 21:29 Okay, du hast Recht. Aber die Erstberatung ist nicht so teuer, glaube ich.
er hat schon das recht dir wegen eigenbedarf zu kündigen über die dauer der kündigungsfrist würde ich aber persönlich mit ihm reden vielleicht lässt er dir noch ein wenig mehr zeit als normal
So ist es mir letztes Jahr ergangen, Er darf kündigen.3 Monate hast Du Zeit.
hi, ging mir genauso vor nicht allzu langer zeit, geh mal mit deinem ausweis + mietvertrag zum grundbuchamt, wenn dein vermieter nicht als besitzer deises hauses eingetragen ist ist die kündigung ungültig, aber das weiß er wahrscheinlich nicht, also wird er sich in 3 monaten wundern warum du noch nich raus bist, wird zu seinem anwalt gehen und der wird ihm das sagen, dann muss er neu kündigen und du hast weitere 3 monate, genauso wars bei mirt gewesen =)
viel glück!
mfg Denis
Zufall. Es kann auch ein Zwischenmieter sein. Aber es gibt auch noch andere Formfehler wie z.b. fehlende Unterschrift einer Person (z.B. Vermieter sind Eheleute, Kündigung aber nur vom Mann unterschrieben).
Hallo,
erstmal vielen dank für die zahlreichen Antworten!
Ich bin alleinstehend und wohne mit meinen zwei hunden und zwei katzen in dem haus.
die mutter wohnt momentan in dem gleichen haus nebenan wie ihr sohn, der vermieter meines hauses ist.
er hat genügend platz in dem haus, die mutter ist gesund und wohnt schon seit jahren mit ihrem sohn unter einem dach.
ich habe leider am anfang etwas unterschrieben, wo ich zugestimmt habe, bei eigenbedarf auszuziehen.
mit meinem vermieter kann ich leider nicht reden. wir sind schon seit längerem im streit!
was soll ich jetzt machen? ich bin schon seit über einem jahr auf der suche nach etwas neuem. habe bis jetzt aber noch nie glück gehabt, wegen den haustieren.
zum glück bin ich schon seit längerem beim mieterschutzbund. da werde ich morgen versuchen einen termin zu vereinbaren.
korrekte Antwort. Die Frist ist 3 Monate. Allerdings hast Du ein Widerspruchsrecht, z.B. wenn in der Zeit kein vergleichbarer Wohnraum angemietet werden kann oder ansonsten für Dich eine besondere Härte auftreten würde.Für diese Zeit (Wohnraumsuche) kannst du also das Mietverhältnis hinausdehnen. Bei der Abwägung der Härte werden nur die im Kündigungsschreiben aufgeführten Gründe für den Vermieter angerechnet. (§ 556 a BGB) Der Vermieter kann also zum 30.09.08 kündigen, Der Widerspruch (zwingend schriftlich) muß spätestens 2 Monate vor diesem Termin in seinem Besitz sein.