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ich habe für einen laden eingekauft...

gefragt von lalalaura am 14.10.2009 um 11:40 Uhr

und vergessen den bong mit zu nehmen... muss ich jetzt nur die mehrwertsteuer bezahlen oder den ganzen betrag?

6 Stimmen : nur mehrwertsteuer (0) ; alles (4) ; tut mir leid, keine ahnung! (2)
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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Chianti
beantwortet von Chianti am 14. Oktober 2009 11:42
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Hilfreichste Antwort

nur die mehrwetsteuer, sofern dein chef die ausstellung eines sogenannten "eigenbelegs" durch dich akzeptiert, da du darauf keine umsatzsteuer ausweisen darfst.

ansonsten rate ich dir, zu dem geschäft zu gehen und dir anhand der kassenrolle einen ersatzbon ausstellen zu lassen. das dürfte kein problem darstellen, sofern du dir die uhrzeit gemerkt hast und den genauen betrag, den du bezahlt hast


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Sloddy
beantwortet von Sloddy am 14. Oktober 2009 11:42
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Privat so oder so alles. Geschäftlich zahlst du jetzt auch alles, weil du keinen Beleg hast, um die UST beim Finanzamt geltend zu machen. Nach ner Kopie fragen oder neu rausdrucken lassen. (Abgesehen davon ist das der Bon, nicht der Bong)

abgestimmt für: alles
Kommentar von lalalaura am 15. Oktober 2009 10:41

aber das ist doch dumm, dann gehört mir die ware doch...

Kommentar von Simple_avatar10smallSloddy am 26. Oktober 2009 14:03

Für's Geschäft brauchst du aber nur den Nettobetrag zahlen. Genauer: Du zahlst den Bruttobetrag, reichst den Beleg beim FA ein und bekommst später die Differenz der USt wieder zurück. Das geht aber nur nachweislich mit dem Beleg...


anonym
beantwortet von willonoack am 15. Oktober 2009 08:25
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Du schuldfest den ganzen Betrag und kannst auch entsprechend verklagt werden. Alles klar?

abgestimmt für: alles

Chianti
beantwortet von Chianti am 14. Oktober 2009 11:45
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Nachtrag zu meiner ersten Antwort: quelle wikepedia:

Ein Eigenbeleg ist ein Ersatz für eine Rechnung bzw. Quittung.

Grundsätzlich gilt im Steuerrecht, dass berufliche oder betriebliche Aufwendungen nachgewiesen werden müssen (§ 97 Abgabenordnung). Ohne Belege in Form von Rechnungen und Quittungen erfolgt kein Abzug. Nur bei Pauschalen entfällt diese Nachweispflicht. Deshalb lautet ein Grundsatz der Buchhaltung: „Keine Buchung ohne Beleg“. In Fällen, in denen es für einen Geschäftsvorfall keinen Beleg gibt oder der Beleg verloren gegangen ist, muss daher ersatzweise ein sogenannter Eigenbeleg erstellt werden. Vorausgesetzt, die Ausgaben sind betrieblich oder beruflich notwendig und der Höhe nach glaubhaft, muss das Finanzamt diese Eigenbelege anerkennen.


SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantis am 14. Oktober 2009 11:42
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Zurück und Quittung holen oder

nach erstellen lassen.

oder ... Die Artikel nochmal durchziehen lassen.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 14. Oktober 2009 11:41
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abgestimmt für: alles

frastaft
beantwortet von frastaft am 14. Oktober 2009 11:41
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weil ich die Frage nicht verstehe.

abgestimmt für: tut mir leid, keine ahnung!

anonym
beantwortet von Morrrpheus am 14. Oktober 2009 11:41
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Das hängt von dem Geschäft, von dem Wert deines Einkaufs ab!
Aber es gibt manchmal auch die Möglichkeit auch hinterher noch einen Bon geben zu lassen!

abgestimmt für: tut mir leid, keine ahnung!
Kommentar von lalalaura am 14. Oktober 2009 11:42

waren 5 euro... mir gehts auch nicht ums geld, sondern nur darum was man machen muss...


anonym
beantwortet von nicki165 am 14. Oktober 2009 11:41
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