Ich wurd dabei erwischt. Es ist so schrecklich. Hab totale Magenschmerzen deswegen.ich weiß garnicht warum ich das gemacht habe.ich wollte diese Sache garnicht haben. Es wollte eine für Bekannte kaufen.aber irgendwie.Ich wollte es nicht. Ich wollts auch wieder wegbringen..aber da war ich schon draußen..musste 50€ zahlen+den Warenwert. Das habe ich auch. Ich sagte auch, das ich das noch nie gemacht habe...sie haben mir nicht geglaubt. Ich habe Angst. Ich bin nicht so ein Mensch. Ich habe die Sache auch zurückgegeben..ich wollte sie nicht! Ich konnte sie dann behalten..aber ich habe sie zurückgegeben.Ich habe so furchtbare Angst das ich mir die Strafe nicht lei
steh für das gerade was du verbockt hast, jammern hilft dir da gar nix.

Laß Dir diese Erfahrung eine Lehre für die zukunft sein.
ob ich ins Gefängis muss? Obs irgendwo reingeschrieben wird? Wie hoch die Geldstrafe wäre?

alles was den Menschen in Bewegung setzt muss durch seinen Kopf (Kant)
und jetzt hast Sch..gebaut, dann stehe gefällligst dazu und sei ein Mann und heule hier nicht rum...hast ja schließlich keinen umgebracht
Ich bin ein Mädchen. ICh habe jetzt furchtbare Angst. Muss ich ins Gefängnis? Wie hoch ist die Straße. Ich schäme mich so
marcusnoob am 25. Juli 2008 17:26 wenn du ins Gefängnis gehen müsstest, glaube ich wärst du da schon lang drin, aber wegen so einem "kleinen" vergehen, wird dich sicherlich keiner gleich in den Knast stecken.
schildi am 25. Juli 2008 17:26 ja schäme dich, aber da musst du nun durch
wim50 am 25. Juli 2008 17:31 Du wirst möglicherweise nochmal einen Termin bei der Polizei bekommen, wo du dazu Stellung nehmen sollst. Eine solche Stellungnahme ist nicht ganz unwichtig. Bei dem Betrag von 10€ ist das allerdings fraglich. Dann wirst du sicher einen Brief vom Staatsanwalt erhalten, in dem dir irgend eine Maßnahme auferlegt wird. Vielleicht einige Sozialstunden oder so. Ich denke, damit ist die Sache dann erledigt.
der polizist meinte, ich muss schriftlich dazu stellung nehmen und dann evt. Geld zahlen.
wim50 am 25. Juli 2008 17:39 Oder schriftlich, ist so ziemlich das Gleiche, aber eben wichtig, das beeinflusst eine Strafzumessung erheblich. Eine Geldtrafe ist natürlich auch drin, aber die richtet sich nach dem Wert der Ware und nach deinem Einkommen (x Tagessätze). Man wird dich nicht in den Ruin treiben.

tja, erst überlegen, dann machen. Hoffe du hast auch wirklich daraus gelernt.

tja Dummheit schützt - wie übrigens meist auch Unwissenheit - vor Strafe nicht.

Komm, das ist jetzt nich der Weltuntergang, sei froh dass du nun um eine Erfahrung reicher bist und lerne daraus! Also entweder nich mehr machen oder sich dabei geschickter anstellen. .-)

ich kann dich beruhigen mir is kein fall bekannt wo jemand wegen dem ersten mal diebstahl ins gefängnis müsste :)
das schlimmste was dir noch passiere´n kann ist das du ne vorstrafe bekommst.
und die bedeutet nichts anderes wie du hast in deriner akte nen vermerk für die nächsten 5 jahre. achja falls du sowas wirklich bekommst ist meines wissens nach dein chef zu informieren. allerdings ist sowohl eine vorwstrafe als auch das verheimlichen einer vorstrafe ein kündigungsgrund!!!!!
Auch wenn bei Mitte 20 kein Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, gehe ich davon aus, dass bei einem Warenwert von 10 EUR ohne jegliche Vorbelastungen (also kein früheres Verfahren wegen Diebstahls) das Verfahren eingestellt wird. Man kann bei derartig geringen Warenwerten und bereits bezahlter Vertragsstrafe von 50 EUR das Verfahren gem. § 153 (1) StPO wegen geringer Schuld einstellen - das ist die Regel. Im schlimmsten Fall wird es eine Geldauflage nach § 153 a StPO geben - dann wird das Verfahren nach Zahlung dieser Geldauflage von vielleicht 100 EUR auch endgültig eingestellt. In beiden Fällen bist du nicht vorbestraft. Den letzteren Falle (Geldauflage) halte ich allerdings - wenn keinerlei Vorbelastungen existieren - für nahezu ausgeschlossen. Dafür ist einfach der Warenwert viel zu niedrig.
Danke für deine Antwort. Sie nimmt mir ein bissl die Angst. Ich kann mir garnicht vorstellen, das ich sowas wirklich (gestern) getan habe. DAS BIN ICH EINFACH NICHT.
Ich habe dort schon so viel Sache gekauft, gerne. Die waren immer nett und freundlich. Daher versteh ich mich nicht.
Ich würde alles Geld der Welt zahlen, damit die Sache vorbei ist. Ich will dort nie wieder einkaufen gehen..auch nicht wenn das Hausverbot aufgehoben ist (was übrigens Deutschlandweit gelten soll??Sagte die Verkäuferin).
Meine Strafe ich die Scham, das Geld und das ich denen NIEMALS wieder unter die Augen treten kann. Und ich mein Leben lang mit der Schuld leben muss. Egal wie die Strafe wirklich ausfällt.
Ich kanns wirklich nicht glauben, das ich sowas getan habe.Ich habe ja keine Geldnot...(also net wirklich) ich bin ein total ehrlicher Mensch. Und es ist, als wäre nicht ICH das gewesen. Das macht mir Angst. Deswegen denke ich da soviel drüber nach!
Ich habe Schöne Hobbys, ich gebe auch gern Geld aus (vor allem für andere als Geschenk...auch zwischendurch). Es gibt keine Entschuldigung für das was ich getan hab...aber es ging mir (Mobbing, Chronische Krankheiten, Todesfälle) ziemlich schlecht in letzter Zeit. Vielelicht war das der Auslöser...war mir ERST RECHT ZU DENKEN GEBEN MUSS.
Jeder macht sowas durch. Da darf man sich nicht das Recht nehmen, einfach anderen Menschen zu schaden! Ich finde mich wiederlich!
Ich hoffe nur, das es wirklich milde ausfällt..weil ich nicht weiß ob ich die Möglichkeite habe, so Stellung zu nehmen..das man mir glaubt!
Wie geht es denn nun weiter? Ich bekomme doch so ein Formular schriftlich zugeschickt wo ich Stellung zu nehmen muss...und eintragen muss wieviel ich verdiene und so oder?
Wie lange dauert sowas denn?

Also in den Knast kommst du deshalb mit Sicherheit nicht. (Hab gerade mal im StrafGB geblättert). Als Ersttäter kommt man da meist mit einer Verwarnung davon. (Das heißt jetzt aber nicht, dass ich Klauen gut finde - ich muss dafür arbeiten, dass ich mir was leisten kann und ich habe keine Lust darauf, dass meine Steuern für derlei Kinkerlitzchen verbraten werden.) Das mit den 50 EURO ist jedoch merkwürdig. Es ist niemand berechtigt, irgendwelche Strafen zu verhängen, das ist allein Sache des Gerichtes. Wenn es jetzt zu einer Anzeige kommt, würde ich das auf jeden Fall zur Sprache bringen. Wenn dort nach eigenem Ermessen gehandelt wurde, ist das ebenfalls eine Zuwiderhandlung und beide Vergehen würden gegeneinander aufgewogen und evtl. aufgehoben werden. Denn durch die 50 EUR bist du bereits gestraft. Ob genug, weiß ich nicht, aber wenn du es nie wieder tust, hat es wohl gewirkt. Eine Verwarnung wird nirgendwo reingeschrieben. Erst ab 90 Tagessätzen, die dann nach zwei Jahren gelöscht werden. Nachhaltig im Strafregister eingetragen werden nur Straftaten, die mit über zwei Jahren Gefähgnis bestraft werden.
Danke dir. Es klang so selbstverständlich, diese 50 €. Wie hier wirn50 schon schrieb...wie Kopfgeld oder Schadensersatz. Ich dachte nur...die müssen wissen..das ich das nicht wollte und NIEMALS wieder mache.
Ich bin ein sehr großzügiger Mensch und kaufe oder bastel gerne anderen Leuten etwas. aber ich kauf nicht oft was für mich. Ich wollte einfach..das die mir so ein bisschen glauben. und sich keine sorgen machen und angst haben müssen das ichs wieder tu. die im Kaufhaus tun mir auch leid.
teardrop1109 am 25. Juli 2008 17:48 Liebe Güte, ich meinte natürlich "Gefängnis" und nicht "Gefähgnis" (weiß nicht mal was das ist:).

Bei dem geringen Warenwert und keiner Vorstrafen wirst Du ohne Vorstrafe davonkommen.

Gegen geständige Ersttäter werden üblicherweise Geldstrafen verhängt, die sich nach dem Wert des gestohlenen Ware und dem Einkommen des Täters richten. Ich weiß nicht, ob das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden kann. Bei einer Verurteilung kann die Strafe in Deinem Fall nicht sehr hoch ausfallen.
Ich hab den Polizisten auch alles gleich gefragt. Die durften mich auch sofort durchsuchen. Ich habe alles bereut ..tu es immer noch...werds mein leben lang tun. kan nicht mehr in den Spiegel gucken!
Der Polizist meinte, es könnte evt. eingestellt werden wegen geringfügigkeit. Wenns das erste mal war. WAR ES JA!
Und wird das wo reingeschrieben? Ich kann garnicht begreifen, wie ich soetwas dummes machen konnte. Ich kann niemanden mehr ansehen!
dock69 am 25. Juli 2008 17:35 Selbst bei einer Verurteilung wird es bei einem Wert von 10 EUR keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis geben.
ich weiß, ich habe es nicht verdient. Aber ich danke euch. Ich mag es niemanden erzählen...die mögen mich dann nicht mehr oder noch schlimmer...die machen sich sorgen. DAS WILL ICH NICHT.
Ich bin schon ganz komisch. ich will ja niemanden mit meinem Scheiß belasten...daher ist es toll, das ich es hier von der Seele schreiben durfte und so viele ernst gemeinte Antworten erhalten habe.
JoWaKu am 25. Juli 2008 19:18 Nicht Dich fertigmachen, sondern draus lernen!
Wenn Du draus lernst, haben sich die 60 € gelohnt.
Ansonsten wird hier über Strafe und Führungszeugnis ziemlich spekuliert. Ich würde diese Frage mal in einem speziellen Recht-Forum stellen: www.klicktipps.de/foren.php#recht_steuer
JoWaKu am 25. Juli 2008 19:21 Ansonsten könntest Du Deine Aktivitäten vielleicht auf zusätzliche Einnahmen oder Einsparungen richten.
Da gibt es viele legale Möglichkeiten: www.klicktipps.de/geldtipps-haushalt.php
Oder Du legst Dir mal ein schönes Hobby zu. Auch Dazu gibt es Ideen in den o. g. Seiten.
dock69 am 25. Juli 2008 21:06 @JoWaKu: In einem "speziellen Recht-Forum" wird auch nur spekuliert, weil letztendlich ein Richter entscheidet. Fakt ist: Bei Ersttätern und einem geringen Wert (bis 50 EUR) der gestohlenen Sache ist eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit gegen Auflage gängige Praxis. Das nennt man "Ersttäterbonus". Eingestellte Verfahren werden nicht im Bundeszentralregister eingetragen und erscheinen somit nicht im Führungszeugnis. Das passiert erst bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen, was in dem geschilderten Fall auszuschließen ist.

wenn es das erste mal war wird die Strafe schon nicht hoch sein ,lass dir das aber eine Lehre sein mach so etwas nie nie wieder

Also das führt natürlich zu einer Anzeige. Muß natürlich so sein. Wäre sonst den ehrlichen Kunden gegenüber unfair. Die müssen dir nicht glauben, daß es das erste mal ist. Du wirst trotzdem nur für die eine Sache belangt, die man dir nachweisen konnte und dazu solltest du auch stehen. Daß du 50 Euro zahlen mußtest, kommt mir komisch vor. Der Laden darf ja nicht einfach eine Strafe verhängen. Sollte ein Strafverfahren auf dich zukommen, solltest du das auf jedenfall erzählen. Da es wohl nur ein einmaliger Diebstahl war und der Warenwert wohl eher gering war (obwohl 20 Euro ja 40DM sind) wird das wohl eher eine geringe Geldstrafe geben mit etwas Glück sogar unter 80 Tagessätzen. Das solltest du dann einfach akzeptieren. und zudem wirst du wohl ein Hausverbot in dem Laden haben. Auch das solltest du einfach akzeptieren. Nach dem Urteil bist du dann vorbestraft, aber betrachte das dann einfach als ernstzunehmende Warnung.
ein Polizist war da. hat Anzeige aufgenommen. Ich konnte die sachen behalten. Hab sie aber zurückgegeben!
Hausverbot hab ich schon. Ist auch richtig so. Es war ein Warenwert von 10€
DerTroll am 25. Juli 2008 17:34 ok, die 20 war dein Alter. Kommt aber aufs selbe raus. Bei dir könnte vielleicht auch noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen (wobei du nicht davon ausgehen solltest). In dem Fall bekommst du ein paar Sozialstunden zum ableisten und bist nicht vorbestraft, sondern hast nur einen Eintrag im Erziehungsregister.
ich bin mitte 20
wim50 am 25. Juli 2008 17:35 50 € zahlen
Hausdedektive kassieren sofort, sozusagen ein "Kopfgeld", das ist keine Strafe. Die kommt dann extra noch.
hab die 50 schon gezahlt
DerTroll am 25. Juli 2008 17:40 hm, das halte ich aber für rechtlich bedenklich. Wenn dann muß am Eingang aushängen, daß Ladendiebe mit 50 Euro zur Kasse gebeten werden. Ansonsten mache ich das künftig auch, daß ich Leute beobachte, ob sie etwas klauen und dann kassiere ich von denen 50 Euro.
wim50 am 26. Juli 2008 10:18 Solche Schilder habe ich schon gesgehen.
teardrop1109 am 25. Juli 2008 17:42 Richtig als vorbestraft gilt man erst, wenn man zu mehr als 90 Tagessätzen bestraft wurde.
DerTroll am 25. Juli 2008 17:48 Nein auch bei einem Tagessatz gilt man als Vorbestraft. Aber nur ab einer Strafe von mehr als 80 Tagessätzen taucht die Vorstrafe im Führungszeugnis auf.
Arbeitest du im Verkauf??? Ansonsten musst du dir deswegen nicht in die Hosen machen! Es gibt Menschen die Klauen Autos im Wert von Tausenden von Franken und scheren sich einen Dreck! Ich würde mir Gedanken machen wenn du es einer Hilfsbedürftigen alten Frau geklaut hast die sich noch zu wehren versuchte! Aber so!!! Hacke es ab, lerne was daraus und tu es nie wieder! Das ist wohl Busse genug!
nein im Einkauf. Das ist auch nicht witzig. Ich hab das Gefühl ich muss die ganze Zeit mich übergeben...habe auch schon viel gelesen..und hab gelesen das eine alte Frau für diebstahl einer ware im Wert von 1,99€ im gefängnis war. die Frau ist 60 jahre
Spinnt ihr denn alle in Deutschland???? Gibt es denn bei euch nicht auch sowas wie Jugendlichen leichtsinn! Ist denn ein Mensch nicht mehr dazu berechtigt auch mal einen Fehler machen zu dürfen ohne das er gleich an die Wand gestellt wird! Kein Wunder mag euch niemand!!! ???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
Luise23 am 25. Juli 2008 17:35 Woher kommst Du denn?! Aus dem Land der tausend Fragezeichen?
Kabark am 25. Juli 2008 17:35 Dafür gefällt's Dir aber auf der Site eines deutschen Betreibers ausnehmend gut, hm?
Ich wunder mich ja nur! Ich versteh es nicht! Das Motto sollte doch sein aus Fehlern zu lernen! Wenn aber niemals einen machen darf wie sollte man das den können! ????
Und des weiteren ist es so das ich mich entschuldigen möchte für diese Aussage! Es ist natürlich nicht richtig alle in einen Topf zu werfen! Aber man hat eben eine Meinung von einer Mentalität und Deutschland tut viel um nicht gerade gut dazustehen!
Baiana am 25. Juli 2008 17:41 Aus Fehlern zu lernen ist ja gut und schön. Das heißt doch aber nicht, dass Fehler erlaubt sind, bzw. vielleicht sogar gutgeheißen werden, damit man etwas lernt. Jemandem etwas zu stehlen heißt, den Respekt vor dem Eigentum eines anderen - und damit den Respekt vor einem anderen mit Füßen zu treten. Kann man wollen, dass das einfach so abgetan wird?
.
Weiterhin: "Deutschland tut viel um nicht gerade gut dazustehen" - wer ist den "Deutschland"? Jeder einzelne Bürger? Oder die Mehrheit? Oder das Volk als Gesamtes? Bissle mehr Wille zur Argumentation, wenn ich bitten darf. ;-D
Luise23 am 25. Juli 2008 17:41 Hallo, Du kommst mir gerade recht. Ich wollte schon unlängst wissen, wie wir bei euch ankommen, was wir falsch machen und warum uns keiner mag. Dabei geben wir uns wirklich Mühe zu gefallen. Was meinst Du?
lol Ist das jetzt dein Ernst?? In meiner Momentanen Verfassung mit mir über euch und eure Position in der Welt zu diskutieren käme doch einem Suizid gleich! lol
Luise23 am 25. Juli 2008 17:58 Da gebe ich Dir recht. Du stündest dann natürlich auf unserer Liste der Staatsfeinde - öffentlich einsehbar. Woher kommst Du denn nun und woher hast Du Deine unverfälschten, ungefilterten Informationen, dass Du so gut urteilen kannst? Ich möchte nicht von Hass reden, aber verabscheust Du uns/mich so sehr.
Nee wir sind doch Nachbarn! Ich bin aus der Schweiz! ( das Stachelschwein ) lol
Und meine Infos über euch hab ich aus der Bravo! hehe
Luise23 am 25. Juli 2008 18:08 Ok, zu dieser Informationsquelle kann ich aktuell nichts mehr sagen. Früher habe ich mir immer die Dr.-Sommer-Seiten angeschaut und war immer sehr enttäuscht, dass sich das Gelesene nie in der Realität wiedergefunden hat. Vermutlich sind die Informationen heute treffender. Ich seh' schon, auch Du machst es Dir sehr einfach. Lassen wir es einfach und lebe Du mit Deinem Urteil und ich korrigiere mein Urteil über die Schweizer, dass nicht alle so angenehm sind, wie ich immer dachte. Servus
Nun ich habe meine Aussage bereits korrigiert und das ich meine Infos ( welche genau meinst du eigentlich?? ) aus der Bravo hab war doch nur ein Scherz! Aber belassen wir es tatsächlich lieber dabei! Denn Humor ist ja gemäss Bravo nicht eure Stärke!
Luise23 am 25. Juli 2008 18:30 Okay, so bös kenne ich die Schweizer auch nicht. (Eigentlich mag ich Verallgemeinerungen nicht, aber einer erstmal damit anfängt.)
Die Bravo verkaufte sich aber trotzdem ganz gut.
wim50 am 25. Juli 2008 17:41 Jugendlicher Leichtsinn ist gut. Oben steht "Mitte 20". Mit dem jugendlichen Leichtsinn hat sich's ab 18 auf jeden Fall erledigt.
Ne aber sie hat bezahlt! 50 Euro und noch den Warenwert! Die Ware hat sie dann noch nicht mal genommen obwohl bezahlt! Was sollte nun denn noch alles passieren! Gebährmutterentfernung damit sich solcher Abschaum nich mehr Reproduzieren kann?? Was denn noch??????? Sie ist doch bloss ein Mensch!
Ich dank dir so. Ich würde alles für diese Menschen dort tun, damit die mir glauben..und mich wieder normal ohne Misstrauen ansehen können. ich gehe niemals wieder dort einkaufen. Auch nach einem Jahr nicht. Das wäre für alles zu unangenehm!
Luise23 am 25. Juli 2008 17:47 @Schubbi. So wie Du das geschildert hast, wird es keine "großen" Folgen für Dich haben, wie Du Dir ausmalst. Es gibt keine Vorstrafe.Du erhälst eine Geldstrafe und die Scham wird Dir eine noch größere Strafe sein.
@ luise
weil die einen schreiben eintrag, dann eintrag dort oder dort..andere schreiben hier sozialstunden...ich habe einfach angst! Ich schäm mich auch. aber muss es irgendwie wissen ich will es niemanden erzählen..aber mir geht es so schlecht das die anderen bestimmt was merken..deswegen stelle ich diese ganzen fragen.
die machen sich nur sorgen...die sollen es net wissen. ich weiß ja das es falsch war...deswegen ist mir ja so schlecht! Was mache ich jetzt nur? Ich muss noch putzen...und solche sachen...aber mir ist so schlecht..udn ich sschäm mich so das ich das alles net kann..ich weiß, ich spinne...aber ich bin so.
Luise23 am 25. Juli 2008 18:03 Lass sie reden, nicht wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. manche haben eben eine restriktive Einstellung, die sich mit den Gesetzestexten nicht decken. Also tief durchatmen und auf das Schreiben der Behörden warten. Du wirst bei der Polizei nicht wie ein Schwerverbrecher behandelt, vergleich die nicht mit den Kaufhausdetektiven, die sich über jede Provision freuen.
Ich dank dir so
Luise23 am 25. Juli 2008 17:52 Gebährmutterentfernung, KEINE gute Idee. Machen wir auch schon länger nicht mehr. Nicht alle Antworten sind so scharf, wie Du sie schilderst. Wobei wir nicht mal wissen, ob die ganzen Scharfrichter unter uns überhaupt aus Deutschland kommen.
Ich danke euch. Ich hoffe ihr habt Recht und ich habe wirklich daraus gelernt. Ich verstehs immer noch nicht wie ich das tun konnte. Danke an alle. Am liebsten würd ich das alles sofort klären. Aber es geht nicht
hmmz und was ist nun deine freige?
ob ich ins Gefängis muss? Obs irgendwo reingeschrieben wird? Wie hoch die Geldstrafe wäre
marcusnoob am 25. Juli 2008 17:26 reingeschrieben wirds sicherlich, aber Knast... Nein!
ja das wird wo reingeschrieben in dein polizeiliches führungszeugnis und das bleibt dann da eine ganze weile. geldstrafe weis nicht wie viel kann auch zu sozialstunden führen knast eher nicht und besonders nicht bei 10 euro und beim ersten mal