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ich habe einer freundin möbel bestellt, auf meinen namen.

gefragt von andreasusi am 18.11.2008 um 17:08 Uhr

nun zahlt sie schon seit 3 monaten an mich nichts mehr und sagt sie wäre fertig. kann ich damit vor gericht gehen?es existiert nichts schriftliches.


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Tremor
beantwortet von Tremor am 18. November 2008 17:12
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wenn die Möbel auf Deinem Namen bestellt sind, und Du sie auch noch bezahlst, gehören sie Dir. Warum holst Du Dir Dein Eigentum nicht zurück? mit Ausnahme der schon bezahlten Möbel?

Kommentar von Simple_avatar2smallfender am 18. November 2008 17:15

Leider der beste Tip!


LatellaMango
beantwortet von LatellaMango am 18. November 2008 17:11
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solange nichts schriftlich festgehalten wurde, hast du leider wirklich Pech... Hört sich blöd an aber "droh" ihr mal mit dem Anwalt, vielleichst steigt sie darauf ein.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 18. November 2008 17:15

Ja, drohen hat schon manches Mal geholfen. Das wäre eine kleine Chance!!!


tinimini
beantwortet von tinimini am 18. November 2008 17:14
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Hast ne schöne Ausbeuterin am Hals. Herzliches Beileid. Machen kannst du nichts, Geh ihr so lange auf die Nerven aber richtig penetrant ,auch vor anderen Leuten . Bis sie zahlt. Frag ihre Freunde ob sie bei denen auch Kredite am laufen hat.


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 18. November 2008 17:11
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Lern daraus und mach es kein zweites Mal. Da wirst Du nichts ausrichten können.


anonym
beantwortet von anjanni am 18. November 2008 17:14
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Nimm das als Lehrgeld...

Oder Du riskierst die Freundschaft (wenn die nicht eh schon hin ist):

Du hst doch sicherlich Unterlagen über ihre bisherigen Zahlungen (Kontoauszüge)? Dann kannst Du das Deinen Ausgaben gegenüberstellen.

Mit dieser Gegenüberstellung schreibst Du ihr eine Mahnung. Sollte sie darauf nicht reagieren, läßt Du ihr halt einen schriftllichen Mahnbescheid schicken.

Da die Möbel bei Ihr stehen (nehme ich an), und da sie ja schon Raten gezahlt hat, kann man wohl davon ausgehen, daß Du ihr die Möbel nicht schenken wolltest. Deshalb könnte es sein, daß Du auch im Fall einer Gerichtsverhandlung durchkommst.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 18. November 2008 17:10
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Da hast Du aber schlechte Karten... hoffe, hier gibt Dir noch einer einen guten Tip!

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 18. November 2008 17:11

Er hat gar keine Möglichkeiten das Gegenteil zu beweisen. Sie kann ja sogar behaupten, daß er ihr die Möbel geschenkt hat.

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 18. November 2008 17:14

Dann würde ich ihr mal einen Besuch abstatten und mir meine Möbel sehr genau ansehen...

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 18. November 2008 17:15

Deine Möbel,?aha..


Potti21
beantwortet von Potti21 am 18. November 2008 17:12
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ohoh da kannst du wirklich nichts machen, wenn du nicht beweisen kannst das du sie für sie gekauft hast....


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 18. November 2008 17:17
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eine haarige Situation.Die Möbel laufen zwar laut Rechnung auf dich-also dein Eigentum.Aber was ist wenn sie behauptet,du hättest sie ihr geschenkt? Rein theoretisch ist es Betrug,was die Dame da abzieht.Es kommt immer darauf an:Was kannst du schwarz auf weiß beweisen? Und wenn du jetzt mit ihr was schriftliches aufsetzt? Sie wird dich wahrscheinlich jetzt nicht mehr kennen.....


paradies
beantwortet von paradies am 18. November 2008 17:18
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Ist die fies-wieso sagt sie, daß sie fertig sei? Denkt sie das wirklich? Dann zeige ihr mal den Restbetrag.


radijas
beantwortet von radijas am 18. November 2008 17:19
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Laß dich nicht entmutigen! "Noch ist Polen nicht verloren". 1. Schriftliche Aufforderung mit Terminstellung. 2. Anzeige bei der Polizei. 3. Möbel abholen lassen mit der Polizei. Wenn du sie gekauft hast, Kaufvertrag wirste doch haben. Merke: Immer "Schwere Geschütze" auffahren sonst hast du verloren! Vergesse nie! Wer nicht kämpft hat schon verloren, wer kämpft kann verlieren.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 18. November 2008 17:34
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Tja, da hast Du halt Pech gehabt. Dein Name = Deine Rechnung.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 18. November 2008 17:10
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Nein, in dem Fall hast du Pech gehabt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. November 2008 17:10
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das kannst du..nur wenn sie kein Geld hat und besteeitet, daß du ihr welches geliehen hast in Form des Auftrages, dann wird es schlecht aussehen..aber bevor das vor das Gericht kommt, versuche mal eine einvernehmliche Lösung und den Weg über den Mahnbescheid...allerding FREUNDIN..das wage ich mal zu bezweifeln..


anonym
beantwortet von Regenmacher am 18. November 2008 17:11
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Hätte ich auch so gemacht, Respekt an die Dame.

Wie willst du ohne etwas Schriftliches beweisen, dass die Möbel kein Geschenk waren?


Weichei4711
beantwortet von Weichei4711 am 18. November 2008 17:25
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Niemals, die kann doch erklären sie hätte Dir dafür ihre Dienste angeboten oder ähnliches Zeug.


kara222
beantwortet von kara222 am 18. November 2008 17:25
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Hattest du denn ihre Lieferadresse angegeben ? Wenn du bei einem Versandhaus bestellt hast und die Möbel zu ihr geliefert wurden, dann setz dich mit ihnen in Verbindung, denn da taucht dann wenigstens ihr Name mit auf und sie kann somit nicht abstreiten, dass sie die Möbel bekommen hat. Wenn du auch Kontoauszüge mit ihren Einzahlungen hättest, dann könntest du auch beweisen, dass sie die Käuferin der Möbel ist.


anonym
beantwortet von Katinka1986 am 18. November 2008 17:28
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So einen ähnlichen Fall hat ne Freundin von mir auch, sieht leider wirklich schlecht aus, wenn du nichts schriftliches hast, kann da sogar noch nichtmal der beste Anwalt was machen. lg


anonym
beantwortet von 338194 am 18. November 2008 17:29
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Du kannst nur mit Beweisbarm vor Gericht gehen, leider.


nena99
beantwortet von nena99 am 22. September 2009 20:27
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schade wenn man solche freunde hat & sich dann noch drauf verlässt... ich würd ne tüte mit brennender hundek*cke vor die tür legen & klingeln.. dann abhauen :-) hab ich mal im film gesehen... nee spaß bei seite.. erstmal auf die nette tour versuchen, wenn nicht anders geht dann rechtlich die rückgagbe der möbel erzwingen. LG Marion


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