butterflyz am 31.05.2009 um 11:01 Uhr
Ich darf mir das Trinkgeld nicht behalten und muss jede Kugel Eis bezahlen. Ich bin auf 400,- Basis angestellt. Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten, wenn kein Arbeitsvertag besteht?

Sag Danke und auf wiedersehen. Wo gibts denn sowas das Du das Trinkgeld nicht behalten darfst.
nein ohne vertrag hast du auch keine vertraglichen pflichten,du mußt noch ncht mal kündigen ein anruf reicht schon aus

Wie du darfst das Trinkgeld nicht behalten, wer bekommt das denn....
butterflyz am 31. Mai 2009 11:12 die Chefin behält das.
Joschy0907 am 31. Mai 2009 11:22 das geht ja nun mal garnicht, ich glaube das darf sie garnicht, da würde ich mich aber mal erkundigen...und wenn doch dann würde ich kein Tringeld mehr annehmen und den Gästen das sagen warum.Denn die werden mit Sicherheit darüber mehr als empört sein...
butterflyz am 31. Mai 2009 11:23 Das ist eine gute Idee. Die Gäste sind nämlich immer sehr großzügig, weil sie denken, dass ich das Trinkgeld bekomme.
Joschy0907 am 31. Mai 2009 11:29 so ist es ja auch normal, du bekommst Trinkgeld weil die Gäste zufrieden mit dir waren und nicht weil das Eis schön kalt und der Kaffe heiß war...
butterflyz am 31. Mai 2009 11:31 Ja, da hast du recht. Es hat mich vorher nicht so gestört, aber es ist am Freitag was vorgefallen und jetzt will ich mir das nichtmehr gefallen lassen.
Joschy0907 am 31. Mai 2009 11:36 mich würde das stören, noch nicht mal so wegen der Kohle, obwohl da im laufe der Zeit ja auch ganz schön was zusammen kommt und du das bestimmt gut gebrauchen kannst.Aber vielmehr diese unverschämtheit, schon alleine aus Prinzip würde ich auf mein Trinkgeld bestehen...
butterflyz am 31. Mai 2009 11:40 Ja, das ist schon frech. An guten Tag bekomme ich ca. 50 Euro Trinkgeld und das summiert sich natürlich gewaltig. Es geht mir auch um das Prinzip. Ich war ja froh, das ich die Stelle bekommmen habe, aber ich suche mir lieber was anderes. Die macht sich ein schönes Leben mit meinem Trinkgeld.

Ich bin der Meinung nein!! Wenn kein Arbeitsvertrag gemacht worden ist dann nicht!!!Du kannst jederzeit kündigen!

Ja, denn es besteht immer ein Arbeitsvertrag. Wenn Du nichts schriftliches mit dem Chef vereinbart hast, gilt automatisch die gesetzliche Regelung.
das stimmt nicht
ErsterSchnee am 31. Mai 2009 11:06 Bist Du Dir da sicher? Ich kenne es nämlich anders.
ja da bin ich mir 1000 %sicher da ich es auch schon gemacht habe hab in ner küche ausgeholfen ohne vertrag und einfach gesagt habe das ich nicht mehr komme und dann war fertig
ErsterSchnee am 31. Mai 2009 11:17 Nur weil Du und Dein Chef Euch einig gewesen seid, heißt das doch nicht automatisch, daß es auch den gesetzlichen Regelungen entspricht.
nein wir waren uns nicht einig,ich hab ihm nur gesagt das ich nicht mehr komme und fertig....es ist so wenn du keinen vertrag hast,hast du auch keine vertragliche pflichten einzuhalten...ein vertrag macht man ja das beide seiten abgesichert sind
ErsterSchnee am 2. Juni 2009 14:17 Man kann nicht ohne Vertrag arbeiten. Nochmal: Wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen.
Daß viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Lust haben, sowas dann vor dem Arbeitsgericht durchzuboxen, steht auf einem anderen Blatt. Aber rein gesetzlich hat man IMMER einen Vertrag.
ErsterSchnee am 31. Mai 2009 11:12 Ich habe da mal was gefunden:
http://www.aus-innovativ.de/themen/geringfuegige-beschaeftigung_2411.htm
Und der eine Absatz lautet wie folgt:
Die Kündigungsfristen richten sich auch bei Arbeitsverhältnissen mit geringfügig Beschäftigten nach § 622 BGB. Die Grundkündigungsfrist beträgt hierbei gemäß § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen; allerdings kann bei Arbeitnehmern, die nur zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt werden (was vor allem bei kurzfristig Beschäftigten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV oft der Fall sein wird), eine kürzere Kündigungsfrist für die ersten drei Monate der Beschäftigung vereinbart werden, § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB.

kein Arbeitsvertrag? Dann wurde das sicher mündlich besprochen. Das gild auch als Arbeitsvertrag. aber auf 400€ basis, so kenn ich das, kann man von heute auf morgen Kündigen... So ist es zumindest bei mir in der firma so.
das stimmt nicht
xXBlueAngel21Xx am 31. Mai 2009 11:06 Ich kanns nur so sagen wie ich es kennengelernt habe. Und wenn das bei uns in der Firma so gemacht wird dann isses so... =)
sorry von heut auf morgen war bei dir nicht zu lesen als ich die antwort kommentiert habe dann stimmts wieder,aber eine kündigung bedarf es nicht

ich würd erst nochmal mit dem chef reden....ich muss auch die wurst bezahlen die ich bei uns in der fleischerei mitnehme, das ist doch völlig in ordnung, und trinkgeld müsstest du eh versteuern ab 300 euro im monat, rede mit ihm das alle das trinkgeld sammeln und monatsende an alle die dort arbeiten aufgeteilt wird, danach kannst du immernoch sehen was du draus machst
Wenn kein Arbeitsvertrag besteht: wie bist du bei denen versichert? Du kriegst scheinbar die 400 Euro auf die Hand. Da würde mich ne Kugel Eis ehrlich gesagt überhaupt nicht jucken, die ich bezahlen muss. Sowas ist doch kein Kündigungsgrund! Dem Arbeitgeber kann aber blühen, dass er eine auf den Deckel kriegt, wenn Du nicht gemeldet bist.
butterflyz am 31. Mai 2009 11:17 Ich bin gemeldet! Ich bekomme nichts schwarz auf die Hand!