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Ich habe einen pkw bei einem händler gekauft und angezahlt-jetzt meldet er insolvenz an-was muss ich

gefragt von Twentynine am 14.02.2009 um 11:03 Uhr

ich habe einen gebrauchtwagen bei einem händler gekauft und angezahlt-der wagen soll anfang märz geliefert werden- jetzt meldet der händler insolvenz an-was muss ich tun um meine anzahlung oder den pkw zu bekommen ? Danke für Hilfe


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mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 14. Februar 2009 11:05
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Deine Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen.

Kommentar von 9f105d598d0161e609a4fce042a2df9asmallAndokai am 14. Februar 2009 11:07

So isses.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 14. Februar 2009 11:13
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Ich bin auch der Meinung, dass der Händler in betrügerischer Absicht eine Anzahlung verlangt hat, auf die du leider eingegangen bist. Zusätzlich zu den anderen Ratschlägen: Anzeige erstatten!


anonym
beantwortet von anjanni am 14. Februar 2009 11:05
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Einen Anwalt einschalten...

Auf jeden Fall Deine Ansprüche umgehend beim Insolvenzverwalter geltend machen!!! Das heißt, Du gehst da hin und gibst ihm eine Kopie Deiner Unterlagen (Kaufvertrag, Zahlungsbeleg).


Novitaurus
beantwortet von Novitaurus am 14. Februar 2009 11:06
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Hoffe, Du hast einen Kaufvertrag mit Quittung? Mit dem Insolvenzverwalter sprechen und Deine Ansprüche geltend machen ... Viel Glück!


thedude
beantwortet von thedude am 14. Februar 2009 11:06
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Sieht echt schlecht aus für dich,solltest unbedingt zum Anwalt.



wim50
beantwortet von wim50 am 14. Februar 2009 11:07
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Dich in die Schlange der Gläubiger einreihen und mit Geduld hoffen, dass noch was zu holen ist.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 14. Februar 2009 11:09
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Anwalt und Insolvenzverwalter haben Dir ja schon alle geraten.

Aber was mir nciht klar ist, wieso zahlt man einen Gebrauchtwagen an, der erst im März geliefert werden soll? Bei Neuwagen OK, aber selbst da würde ich heute nur mit Bankbürgschaft arbeiten.


anonym
beantwortet von afendis am 18. Februar 2009 08:37
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Hat der Händler schon Insolvenz angemeldet oder nicht? Wenn er noch keine Insolvenz angemeldet hat, dann geh hin und versuche mit Ihm zu Reden, vielleicht ist der Wagen beim Vorgänger schon bezahlt, dann kann er Dir den Herausgabeanspruch abtreten und Du kannst Ihn dort abholen.


anonym
beantwortet von Claudia1966 am 10. Mai 2009 20:38
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Leider bleibt nur der Insolvenzverwalter. Und richtig, betrügerische Absicht könnte man dem Händler auch unterstellen.


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