Nun soll ich Verwaltungskosten monatlich bezahlen. Gibt es zufällig eine Möglichkeit, diese Kosten weiter zu berechnen?Gibt es eine staatliche Förderung!?
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Hilfe - lasst Hirn vom Himmel fallen - wie kann man nur so uninformiert an ein solches Vorhaben rangehen - kein Wunder. wenn die Privat-Insolvenzen zunehmen

Wohin weiter berechnen? Es ist deine Wohnung - du lebst darin. Wer soll das für dich bezahlen ???

Die Verwaltungskosten musst Du genauso bezahlen, als auch alle anderen Kosten wie Bankgebühren und sämtliche Reparaturen, sowie die Rücklage, schließlich ist dies Dein Eigentum.
Wenn Du selbst diese Wohnung bewohnst, kannst Du diese Kosten nicht absetzen. Nur die haushaltsnahen Dienstleistungen kannst Du bei der EK.St. geltend machen.
Wenn das Haus von einer HAUsverwaltung verwaltet wird, kostet dies eben. Oder glaubst Du die machen dies umsonst!
Solltest Du die Wohnung vermietet haben, so kannst Du diese Kosten genauso wie Rep.u.a.Kosten bei der EK.St. als Ausgaben unter Vermietung und Verpachtung absetzen.
Allerdings nicht die Rücklage.
DH
warum, es ist doch deine wohnung?
Volker13 am 8. November 2009 17:01 Wohnung hin oder her! Die Verwaltungskosten sind das sog. Hausgeld. Müllabfuhr etc.

Nein, dir gehören zwar nur die Tapeten... aber die Kosten musst du bezahlen
das ist quatsch
Wenn es sich bei den anderen Wohnungen auch um Eigentumswohnungen handelt, kann es sein, das die Eigentümergemeinschaft jemanden eingesetzt hat, der alle Abrechnungen tätigt. Dafür sind Verwaltungskosten zu zahlen. Frag doch mal die anderen in dem Haus.
natürlich sind die andrern auch Eigentumswohnungen! geht gar nicht anders. und eine Verwalter muss es geben.
was soll es da für eine staatliche Förderung geben?? Deine Frage versteht man auch nicht ganz.
Die Hausgelder werden natürlich ezahlt, da kommt man auch nicht drum herum.
Sofern du es mit einem Kredit gekauft hast, kannst du bei der Einkommenssteuererklärunf die bezahlten Zinsen angeben. Da kriegst du von der bank zum ende des Jahres eine Bestätigung
Die Hausverwaltung rechnet die Nebenkosten für Dich aus. Hier teilt die Hausverwaltung auf, welche Kosten Du an den Mieter weiter verrechnen darfst und welche Kosten Dich als Eigentümer treffen. Die Kosten die bei Dir bleiben sind im Regelfall die Verwaltergebühren und die Einzahlung in die Instandhaltungsrücklage sowie Sonderumlagen. Eine Rückfrage bei der Hausverwaltung bringt hier Klarheit. Wichtig ist noch, dass im Mietvertrag die Nebenkostenabrechnung richtig geregelt ist. Hier hilft Dir z.B. der Hausbesitzer-Verein weiter. Wenn Du die Wohnung selbst bewohnst, treffen Dich diese Kosten, da Du nun ja auch Eigentümer dieser Einheit bist.
das heißt nicht Nebenkosten - es werden alle angefallenen Kosten abgerechnet. Das heißt Hausgeldabrechnung oder Jahresabrechnung.

Diese Kosten sind Deine Kosten, die Du ohne Zuwendung von dritter Seite zahlen mußt. Zahlst Du sie nicht, dann wird die Wohnung zur Entziehung des Wohnungseigentums zwangsversteigert!
was meinst Du mit "weitergeben"? Auf deinen Mieter umlegen oder was willst du mit den Verwalterkosten machen?
wenn die Wohnung vermietet wird sind die umlagefähigen Kosten vom Mieter zu zahlen. Wenn das vertraglich vereinbart wird.
Alles andere zahlst du - siehe Haesilein
Das sehe ich auch so...