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Ich habe eine Whg gekauft,in einem 7Partien/Haus.

gefragt von talon78 am 08.11.2009 um 16:59 Uhr

Nun soll ich Verwaltungskosten monatlich bezahlen. Gibt es zufällig eine Möglichkeit, diese Kosten weiter zu berechnen?Gibt es eine staatliche Förderung!?


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anonym
beantwortet von gnadenlos am 8. November 2009 17:01
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Hilfe - lasst Hirn vom Himmel fallen - wie kann man nur so uninformiert an ein solches Vorhaben rangehen - kein Wunder. wenn die Privat-Insolvenzen zunehmen

Kommentar von 6e1b701d7bef1e0e6a6fa441cdc2190csmallcarlos123456789 am 9. November 2009 08:51

Das sehe ich auch so...


Volker13
beantwortet von Volker13 am 8. November 2009 17:00
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Über sowas macht man sich aber vorher gedanken.


syringa
beantwortet von syringa am 8. November 2009 17:01
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Wohin weiter berechnen? Es ist deine Wohnung - du lebst darin. Wer soll das für dich bezahlen ???


Haesilein1951
beantwortet von Haesilein1951 am 8. November 2009 22:55
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Die Verwaltungskosten musst Du genauso bezahlen, als auch alle anderen Kosten wie Bankgebühren und sämtliche Reparaturen, sowie die Rücklage, schließlich ist dies Dein Eigentum.
Wenn Du selbst diese Wohnung bewohnst, kannst Du diese Kosten nicht absetzen. Nur die haushaltsnahen Dienstleistungen kannst Du bei der EK.St. geltend machen.
Wenn das Haus von einer HAUsverwaltung verwaltet wird, kostet dies eben. Oder glaubst Du die machen dies umsonst!
Solltest Du die Wohnung vermietet haben, so kannst Du diese Kosten genauso wie Rep.u.a.Kosten bei der EK.St. als Ausgaben unter Vermietung und Verpachtung absetzen. Allerdings nicht die Rücklage.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 9. November 2009 20:55

DH


anonym
beantwortet von sensenmann am 8. November 2009 17:00
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warum, es ist doch deine wohnung?


Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. November 2009 17:01

Wohnung hin oder her! Die Verwaltungskosten sind das sog. Hausgeld. Müllabfuhr etc.


mamo2402
beantwortet von mamo2402 am 8. November 2009 17:01
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Nein, dir gehören zwar nur die Tapeten... aber die Kosten musst du bezahlen

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 9. November 2009 20:53

das ist quatsch


anonym
beantwortet von Annaberg am 8. November 2009 17:03
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Wenn es sich bei den anderen Wohnungen auch um Eigentumswohnungen handelt, kann es sein, das die Eigentümergemeinschaft jemanden eingesetzt hat, der alle Abrechnungen tätigt. Dafür sind Verwaltungskosten zu zahlen. Frag doch mal die anderen in dem Haus.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 9. November 2009 20:54

natürlich sind die andrern auch Eigentumswohnungen! geht gar nicht anders. und eine Verwalter muss es geben.


anonym
beantwortet von sebos am 8. November 2009 17:03
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was soll es da für eine staatliche Förderung geben?? Deine Frage versteht man auch nicht ganz.

Die Hausgelder werden natürlich ezahlt, da kommt man auch nicht drum herum.

Sofern du es mit einem Kredit gekauft hast, kannst du bei der Einkommenssteuererklärunf die bezahlten Zinsen angeben. Da kriegst du von der bank zum ende des Jahres eine Bestätigung


anonym
beantwortet von Seegeist am 9. November 2009 08:38
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Die Hausverwaltung rechnet die Nebenkosten für Dich aus. Hier teilt die Hausverwaltung auf, welche Kosten Du an den Mieter weiter verrechnen darfst und welche Kosten Dich als Eigentümer treffen. Die Kosten die bei Dir bleiben sind im Regelfall die Verwaltergebühren und die Einzahlung in die Instandhaltungsrücklage sowie Sonderumlagen. Eine Rückfrage bei der Hausverwaltung bringt hier Klarheit. Wichtig ist noch, dass im Mietvertrag die Nebenkostenabrechnung richtig geregelt ist. Hier hilft Dir z.B. der Hausbesitzer-Verein weiter. Wenn Du die Wohnung selbst bewohnst, treffen Dich diese Kosten, da Du nun ja auch Eigentümer dieser Einheit bist.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 9. November 2009 20:57

das heißt nicht Nebenkosten - es werden alle angefallenen Kosten abgerechnet. Das heißt Hausgeldabrechnung oder Jahresabrechnung.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 9. November 2009 09:06
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Diese Kosten sind Deine Kosten, die Du ohne Zuwendung von dritter Seite zahlen mußt. Zahlst Du sie nicht, dann wird die Wohnung zur Entziehung des Wohnungseigentums zwangsversteigert!


anonym
beantwortet von Radom am 9. November 2009 20:43
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was meinst Du mit "weitergeben"? Auf deinen Mieter umlegen oder was willst du mit den Verwalterkosten machen?


anonym
beantwortet von Radom am 9. November 2009 20:43
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was meinst Du mit "weitergeben"?


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 9. November 2009 20:52
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wenn die Wohnung vermietet wird sind die umlagefähigen Kosten vom Mieter zu zahlen. Wenn das vertraglich vereinbart wird.

Alles andere zahlst du - siehe Haesilein


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