gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ich habe eine Vorladung wegen Warenbetrugs bei Ebay bekommen, aber noch nie was bei Ebay verkauft!

gefragt von FacetoFaceXXL am 08.06.2009 um 10:53 Uhr

Kann man das über Ebay feststellen? Was ist im Vorfeld der Vorladung zu tun?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Vorladung wegen Warenbetrugs (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


tattanka
beantwortet von tattanka am 8. Juni 2009 10:54
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hast du ein Konto bei Ebay? ist gut möglich, dass sich jemand in dein Konto eingelogt hat

Kommentar von FacetoFaceXXL am 8. Juni 2009 10:59

Aber in meinem Account steht bei Verkauf = 0!

Kommentar von Simple_avatar9smalltattanka am 8. Juni 2009 11:22

das könnte derjenige löschen

Kommentar von FacetoFaceXXL am 8. Juni 2009 12:47

Wenn das so ist, sollte man sich aber ganz schnell aus Ebay verabschieden und seinen Account sofort löschen!!

Kommentar von Simple_avatar9smalltattanka am 8. Juni 2009 18:29

ja face


anonym
beantwortet von Trinchen2001 am 8. Juni 2009 10:56
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Geht es um Kauf oder Verkauf? Prüfe dein Konto bei Ebay! Und hol dir mal lieber vorsichtshalber einen Termin bei deinem Anwalt

Kommentar von FacetoFaceXXL am 8. Juni 2009 11:20

So wie es aussieht, geht es um Verkauf.

Kommentar von Trinchen2001 am 8. Juni 2009 12:00

sind denn in der Vorladung keine genaueren Angaben zum Vorwurf gemacht wurden? Geh bitte schnellstmöglich zum Anwalt - dieser kann auch Akteneinsicht verlangen und dann wisst ihr wenigstens worum es überhaupt geht.

Kommentar von FacetoFaceXXL am 8. Juni 2009 12:40

Es steht nur in der Vorladung "Warenbetrug Ebay (IPot Touch)" und ein Name des Geschädigten.

Kommentar von Trinchen2001 am 8. Juni 2009 13:49

okay da geht ja wirklich nichts draus hervor - deshalb : AB ZUM ANWALT


akademikus
beantwortet von akademikus am 8. Juni 2009 10:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du nie etwas bei e-bay verkauft hast, dann musst du dir auch nichts vorwerfen lassen. geh zur ladung, mache nur angaben zu deiner person, aber nicht zur sache! such dir nen anwalt, der klärt das für dich...


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.