es geht um die Reiserücktrittversicherung? Bin dir Reise einfach nicht angetreten. wie sind jetzt meine chancen?
Einfach nicht antreten, ohne Grunde, geht nicht.
Als Gründe für einen Rücktritt von einer Reise werden von den Versicherungsunternehmen anerkannt:
Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson aufgrund von Naturgewalten (z.B. Feuer, Überschwemmung) oder strafbaren Handlungen (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Raub),
Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person oder einer Risikoperson,
Tod,
unerwartete schwere Erkrankung,
Unfall,
Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.

Stell dir vor, es ist eine Reise angesagt und niemand geht hin.
Wenn ich nicht antrete, kann ich nicht zurücktreten. Das heisst, wenn du nicht nachweisen kannst, das du aus einem versicherten Grund nicht mitgefahren bist, ist dein Geld futsch
Kai aus Berlin am 8. Oktober 2007 17:42 Das ist so nicht korrekt. Bei einer Reiserücktrittsversicherung kann man nur vor Reiseantritt bei zulässigen Gründen zurücktreten. Hat man die Reise bereits begonnen, hilft nur noch eine Reiseabbruchversicherung.
Raimund1 am 9. Oktober 2007 21:54 so ist es korrewkt und war auch so von mir gemeint. Danke für den Hinweis. Ich bin manchmal etwas schlampig im Ausdruck - gelobe weiterhin Besserung
Die Aussichten, wenn Du es so schreibst oder schilderst=0

im Endeffekt und ohne groß drumrumzureden = 0, schaue in die Bedingungen der Versicherung, dort ist alles aufgeführt, was eine Leistung bedingt

Ohne versicherten Rücktrittsgrund keine Rücktrittsversicherung. Nicht antreten ist kein Grund.
hier findest du antworten auf deine frage: Diese Frage wird unterschiedlich beurteilt. Einige Stimmen gehen zwar von einer schlüssigen Rücktrittserklärung aus, allerdings hat der Reisende dann bei einem reinen Nichtantritt der Reise den höchstzulässigen Stornobetrag zu zahlen. Sinnvoll ist es deshalb, den Rücktritt schon frühzeitig eindeutig zu erklären; nur so können die fälligen Stornogebühren niedrig gehalten werden. (www.wdr.de/recht)