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Ich habe eine Reise nicht angetreten. Kann dies schon als Reiserücktritt gewertet werden?

gefragt von rolandoth am 08.10.2007 um 16:40 Uhr

es geht um die Reiserücktrittversicherung? Bin dir Reise einfach nicht angetreten. wie sind jetzt meine chancen?

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Recht x 35.324 Reise x 9.989 Urlaub x 9.161 Ferien x 1.114 Reiserücktritt x 31

anonym
beantwortet von Auskunft am 8. Oktober 2007 16:47
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Einfach nicht antreten, ohne Grunde, geht nicht.

Als Gründe für einen Rücktritt von einer Reise werden von den Versicherungsunternehmen anerkannt:

  • Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson aufgrund von Naturgewalten (z.B. Feuer, Überschwemmung) oder strafbaren Handlungen (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Raub),

  • Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person oder einer Risikoperson,

  • Tod,

  • unerwartete schwere Erkrankung,

  • Unfall,

  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.

(http://www.internetratgeber-recht.de)


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 8. Oktober 2007 17:09
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Stell dir vor, es ist eine Reise angesagt und niemand geht hin.

Wenn ich nicht antrete, kann ich nicht zurücktreten. Das heisst, wenn du nicht nachweisen kannst, das du aus einem versicherten Grund nicht mitgefahren bist, ist dein Geld futsch

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 8. Oktober 2007 17:42

Das ist so nicht korrekt. Bei einer Reiserücktrittsversicherung kann man nur vor Reiseantritt bei zulässigen Gründen zurücktreten. Hat man die Reise bereits begonnen, hilft nur noch eine Reiseabbruchversicherung.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 9. Oktober 2007 21:54

so ist es korrewkt und war auch so von mir gemeint. Danke für den Hinweis. Ich bin manchmal etwas schlampig im Ausdruck - gelobe weiterhin Besserung


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. Oktober 2007 17:02
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im Endeffekt und ohne groß drumrumzureden = 0, schaue in die Bedingungen der Versicherung, dort ist alles aufgeführt, was eine Leistung bedingt


Netzkasper
beantwortet von Netzkasper am 8. Oktober 2007 16:47
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Die Aussichten, wenn Du es so schreibst oder schilderst=0


anonym
beantwortet von ecomind am 8. Oktober 2007 17:33
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hier findest du antworten auf deine frage: Diese Frage wird unterschiedlich beurteilt. Einige Stimmen gehen zwar von einer schlüssigen Rücktrittserklärung aus, allerdings hat der Reisende dann bei einem reinen Nichtantritt der Reise den höchstzulässigen Stornobetrag zu zahlen. Sinnvoll ist es deshalb, den Rücktritt schon frühzeitig eindeutig zu erklären; nur so können die fälligen Stornogebühren niedrig gehalten werden. (www.wdr.de/recht)


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 8. Oktober 2007 17:29
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Ohne versicherten Rücktrittsgrund keine Rücktrittsversicherung. Nicht antreten ist kein Grund.


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