Ich habe eine Liebes Frage bitte beantworten.
Also ich kenne ein Mädchen die 9 ist und einen Jungen hat der 12 ist. Die sind zsm.Aber das Mädchen ist 9 und der Junge ist 12.
Also meine Frage ist:Dürfen die mit so nem Alter zsm sein.
Und überhaupt darf mal mit 9 zsm sein.
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Hilfreichste Antwort von TwiliightFreak 19.05.20122 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Warum sollten sie es nicht dürfen ? Liebe ist Liebe.
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naja, es ist vermütlich keine richtige liebe, also ist es egal ob man das darf oder nicht, ausserdem, wer sollte was dagegen haben, solange sie nicht so..... so dinge halt machenn :D
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Antwort von JuLiiexoEasy 19.05.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Kinderliebe, wie knuffig. :D Die dürfen klar zusammen sein, aber eben keinen Geschlechtsverkehr haben, immerhin sind die noch nicht mal strafbar. xD
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Das ist ziemlich untypisch,aber das ist deren Entscheidung.
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natürlich halt keine intimmensachen
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Ja klar, das kann doch keiner verbieten!
Die dürfen nur keinen sexuellen kontakt haben.
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Antwort von 2steinhoch3 19.05.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
ich würde sagen dass man für liebe keine altersbeschränkung haben sollte
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wenn beide unter 14 sind, dürften die (theoretisch) alles machen .... (Stichwort Strafunmündigkeit)
Siehe auch : http://preview.tinyurl.com/yh9czwj
(Tabellen bzw Java-Generator am ende zeigt das ganze war erst ab U 14 / Ü14 ( Tabelle) bzw ab 11 ( Generator) - aber 11 oder 9 spielt da keine Rolle (mehr).
die andere frage ist was die Eltern sagen - die dürften (theoretisch) verbieten, bis beide 18 sind.
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nein.
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Klar dürfen die. Ich halts nur fürn ziehmlichen Schwachsinn. Ich bin 13,w, und könnte mir nie vorstellen mit nem 10 jährigem zusammen sein. Man kann in dem alter schon verliebt sein, ok, aber ne Beziehung? Kinderkake. Da kann das mädchen noch so lang behaupten dass sie ja schon soo reif ist, aber das Bilder sie sich eh Icht. Was sagen denn die Eltern dazu?
Kommentar von Laberkaba1Laberkaba1 19.05.2012- bildet sie sich eh nur ein.
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Das ist ein Fall für den Staatsanwalt...)
Kommentar von LinuxCobraLinuxCobra 19.05.2012Sicher ? ..... der guggt sich die Akte an, lächelt, und legt den Fall in den Schredder ....
beide unter 14 = Strafunmündig = da tippt der Staatsanwalt nicht mal Fall erledigt / abgelehnt auf das ganze ..
ein widerspruch in sich :D
einerseits stimmt es : GV wäre (theoretisch) beiden verboten - aber da nicht Strafmündig auch nicht bestrafbar (vom gesetz her) = praktisch erlaubt.
wie das ganze dann für die beiden in 2 jahren aussieht ( falls die beziehung hält) sieht dann ganz anders aus ( siehe link in meiner antwort)
zudem: mit 12 hatte ich ebenfalls eine "feste" Freundin - knutschen, zusammen radfahren, freibad, gemeinsam hausaufgaben machen, jugendfilme in kino und tv anguggen ... nur an GV dachen wir da beide am allerwenigsten :)
ich für meinen teil drück den beiden die daumen das es hält, ein leben lang.