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Ich habe ein Problem.. Geld wiederbekommen.. WICHTIG!

gefragt von TobiHH am 11.01.2008 um 17:37 Uhr

Ich habe ein Problem, meine ex Freundin schuldet mir seid ca. einem Jahr wenn nicht sogar länger schon eine Menge Geld also 3 stellig (nur). Jeder Versuch mit ihr zu sprechen endete im Streit weil sie es nicht einsieht. Nun habe ich ihr ein Ultimatum gestellt und sagte das, wenn sie sich nicht melde, ich rechtliche schritte einführen werde. Die einzigsten Beweise hierzu sind aber wenn nur Mein Konto auszug (wo ich zum 1. mal ins sold ging) dutzend sms's und sehr viele email's (screens) hätte ich da eigentlich überhaupt eine chance das wieder zubekommen? MfG Tobi


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 11. Januar 2008 17:40
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Wenn Deine Ex-Freundin kein anständiger Mensch ist, dann sehen Deine Chancen auf Rückzahlung sehr schlecht aus. Dein Konto kann ja auch durch Deine Ausgaben ins Soll geraten sein. Wenn Du keinerlei Nachweis hast, dass sie das Geld erhalten hat, sieht es nicht gut aus für Dich.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 11. Januar 2008 17:44

ach Frau Herrlich,wir sind mal wieder einer Meinung.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 11. Januar 2008 17:49

Gesunder Menschenverstand? LG


kirstenberg
beantwortet von kirstenberg am 11. Januar 2008 17:48
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wirf schlechtem Geld nicht gutes hinterher. Das ist ein Rat eines Anwalts und heißt, vergiß Dein Geld und Deine Ex un verbuches beides unter Erfahrungen. Rechtliche Schritte kosten Geld. Jeder Cent, den Du dafür ausgibst ist zu viel ausgegeben. Auch wenn es schmerzt. Das ewige dran Denken ist auch schon zu viel. Außerdem hat Dich Deine Ex dadurch ja noch ganz schön am Band. Schneide es durch.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 11. Januar 2008 18:05

Das ist der Satz eines alten Kreditfachmannes!

Kommentar von Kaldex am 11. Januar 2008 20:21

@ Kirsten Berg: das ist aber ein seltsamer Rat für ne Juristin. Es hat doch schon X Fälle gegeben, in denen Leute mit nem Mahnbescheid trotz zweifelhafter Beweislage durchdrangen! Ganz einfach auf die "Bleedheit" der Betroffenen setzen! Dass sie vielleicht vergessen, dem MB zu widersprechen. Und dann wird locker vollstreckt ... Auch wens net sofort klappt, der Titel gilt 30 Jahre.


medicangel
beantwortet von medicangel am 11. Januar 2008 17:41
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du kannst es mit einem Mahnbescheid versuchen,aber ich denke das wird nicht viel bringen,da es dein Konto ist und sie wohl Vollmacht hatte und letztlich nicht nachweisbar ist ob du oder sie das Geld verwendet hat und wofür.Das heißt übrigens Soll.

Kommentar von TobiHH am 11. Januar 2008 17:45

nein nein wir (ich) sind/bin noch garnicht so alt. Sie hatte keine Vollmacht ich bin an diesen Tag an den Schalter gegangen und habe für sie mein Konto so eingerichtet das ich ins sold gehen kann. Also hab ich erlich gesagt überhaupt keine chance auf mein geld? bringen sms und emails da nichts?

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 11. Januar 2008 19:09

wenn du dir eigenen Ärger ersparen willst und nicht noch zusätzlich Geld reinpumpen möchtest,mach ´nen Haken hinter und verbuch es als negative Erfahrung.


anonym
beantwortet von PennyLane66 am 11. Januar 2008 17:46
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Vielleicht könnt Ihr Euch auf eine Ratenzahlung einigen. (Mit Vertrag)

Kommentar von TobiHH am 11. Januar 2008 17:51

habe ich schhon angeboten sie sagte sie zahlt es in ratenzahlung, doch brachte nichts und schriftlich will sie nichts machen, würde es reichen wenn man eine audionachricht aufnimmt von soeinem gespräch?

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 11. Januar 2008 17:56

nein,Audio bringt gar nix,da müßte sie einverstanden sein,wenn sie aber eine Rate zahlt,schick ihr anschließend einen Mahnbescheid über den Rest,dann könnte es klappen.


Desirey38
beantwortet von Desirey38 am 11. Januar 2008 18:04
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Das könnte auch meine Geschichte sein. Ich habe meiner Ex-Freundin vor 3 Jahren auch einen 3-Stelligen und auch sie hat mir das nie zurückgezahlt. Auch ich habe keine weiteren Beweise gegen sie, so kann ich noch nicht einmal viel vor Gericht beweisen. Sie ist wohl auch schon umgezogen und hat mir, wie ein guter Freund mir bereits berichtetet, als ich ihn zu ihr schickte um das GEld in Bar zu holen, eine Falsche Adresse angegeben. Auch ich habe ihr schon mehrfach angeboten, dass sie das in kleineren Beträgen zurück zahlen könnte, doch auch da rührt sich nichts. Eins hab ich gerlent. Niemandem mehr Geld auszuleihen. Da hat man das Problem nicht mehr!


Qetan
beantwortet von Qetan am 11. Januar 2008 22:30
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Wenn Ihr keinen Vertrage gemacht habt und auch sonst kein Zeuge für den Vorgang zur Verfügung steht, kannst du das Geld in den Wind schreiben.


wernergross
beantwortet von wernergross am 12. Januar 2008 09:33
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Haben Sie SMS und/oder E-Mail´s von Ihrer Freundin erhalten in der sie Ihnen eine Rückzahlung des geliehenen Geldes in Aussicht stellt? Wenn ja, ist Ihre Freundin somit zweifelsfrei als Absenderin zu identifizieren? Wenn wieder ja, drohen Sie ihr mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (Amtsgericht). Geben sie ihr zu verstehen das Sie nur durch eine schriftliche Vereinbarung, über eine Rückzahlung per Raten, mit Ihnen von diesem Schritt abgehalten werden können. Beschreiben Sie Ihrer Freundin das Szenario wenn Sie von der Staatsanwaltschaft Post bekommt und bei der Polizei zwecks Aussage antreten muss. Bei mir hat das bisher zu 90% geklappt. Vor dem Wort "Polizei" haben viele nicht soviel Angst wie vor dem Wort "Staatsanwaltschaft".


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 12. Januar 2008 13:35
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Du trägst die Beweislast, Sie wird mit Nichtwissen bestreiten den Betrag erhalten zu haben, und somit sieht es nicht gut aus für dich ! Wenn Sie sich einen Anwalt nimmt, kannst Du den auch noch bezahlen !

Rechne das Prozessrisiko gegen deine Forderung, dann wirst Du feststellen, dass Du gutes Geld schlechtem Gelt hinter her wirfst !


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