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Ich habe ein Führerschein (neu), darf ich das Auto meiner Freundin fahren. Die Versicherung zahlen

gefragt von danhouse am 25.06.2008 um 8:17 Uhr
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Recht x 35.366 Auto x 23.308 Führerschein x 2.647 Straßenverkehr x 678

anonym
beantwortet von dwarf am 25. Juni 2008 08:51
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Auf jeden Fall mal in den Vertrag schauen oder bei der Versicherung nachfragen. Es gibt Verträge, in denen bestimmte Klauseln eingebaut sind, damit zbsp. das versicherungstechnische Risiko eingeschränkt und die Beiträge niedrig gehalten werden. So kann zbsp. eine Altersbeschränkung drin stehen, Fahrer über 60 Jahre und unter 25 Jahre ausgeschlossen werden, da eventuell durch diese Personen ein erhöhtes Risiko für Unfälle bestehen kann und damit die Beiträge unter Umständen höher wären.In so einem Fall, wird deiner Freundin wohl bei einem Unfall nicht gleich die Versicherung gekündigt werden oder sie auf dem Schaden sitzen bleiben, doch oft ist dies mit erheblichen Nachzahlungen verbunden. Wie dies genau aussieht ist in ihrem Vertrag geregelt oder die Versicherung erklärt es euch genau. Eventuell ist es für sie günstiger dann denn Vertrag noch ändern zu lassen.


anonym
beantwortet von Didip am 6. November 2008 21:51
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Du darfst den Wagen nur dann nicht fahren, wenn deine Freundin den so genannten Frauentarif hat und Sie als einziger Fahrer in der Police steht. Ansonsten darf jeder der eine Fahrerlaubnis hat das Fahrzeug fahren. Weiter fragst du ob du die Versicherung Zahlen (Abschließen ???) darfst, Logo jeder auch wer keinen Führerschein hat darf ein Auto Anmelden und Versichern, wenn er keinen Führerschein hat, darf er den Wagen nur nicht Fahren die Versicherung muss er aber bei unterschriebenen Vertrag bezahlen!


anonym
beantwortet von Klabauter am 25. Juni 2008 09:37
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Das Auto Deiner Freundin kann von jedem gefahren werden, der einen gültigen Führerschein hat. Die Versicherung versichert das Auto, nicht den Fahrer. Bei einem selbst verursachten Schaden, wird es gehandhabt, als hätte der Fahrzeughalter das Auto gefahren. Wie das privat geregelt wird mit Kosten, ist reine Privatsache.

Kommentar von Simple_avatar1smallHassovonBrenner am 31. August 2008 05:40

das stimmt so nicht


egofighter
beantwortet von egofighter am 25. Juni 2008 08:41
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Ja darfs du...Deine Freundin sollte Dich aber mit als Partner bzw.zweitfahrer(Ehe o.Lebensgefährte)mit angegetragen haben.Dies muß aber nicht unbedingt mit Deinen Namen schriftlich festgehalten werden,da reicht es schon aus wenn Ihr eine in einer gemeinsamen Wohnung wohnt.


princAss
beantwortet von princAss am 25. Juni 2008 08:37
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es kommt drauf an, was im vertrag steht. möglich ist z.b. 'im haushalt lebende personen', 'personen über 23/25' - müßt ihr mal lesen. grundsätzlich darfst du es fahren, wenn es da halt keine dich betreffenden einschränkungen gibt!


sabrinakimberly
beantwortet von sabrinakimberly am 25. Juni 2008 08:36
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Du darfst das Auto nur fahren, wenn du auch in der Versicherung mit drin stehst. Ich stehe nicht in der Versicherung meines Freundes, fahre den Wagen, wenn ich ihn brauche. Es darf aber nichts passieren (Unfall), dann zahlt die Versicherung warscheinlich nicht.


vivaldi1969
beantwortet von vivaldi1969 am 25. Juni 2008 08:22
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Wenn in der Versicherungspolice deiner Freundin dein Name als Mitnutzer drin steht, dann ja. Ansonsten glaube ich eher nicht.


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