Ich habe beim Jobcenter um Ortsabwesenheit gebeten. Es wurde formlos per Email abgelehnt. Kann das Jobcenter eine Sanktion verhängen?

6 Antworten

Hattest du denn zu der Zeit einen Termin? Als Arbeitslosengeld empfänger hat man auch anspruch auf Urlaub ich meine es sind 14 Tage im Jahr. Zu dieser Zeit muss man sich nicht um einen neuen Arbeitsplatz bemühen und für das Jobcenter auch nicht erreichbar sein. Diese Tage sind genau für solche Fälle gedacht falls man mal weg muss oder in den Urlaub fährt etc. Muss natürlich beantragt werden und darf eigendlich nicht abgelehnt werden. Aber auch wenn du einen termin verpasst hast gibt es normalerweise erst mal die androhung einer Sanktion. Ruf an und bitte um einen neuen Termin. Nimm den dann aber unbedingt auch wahr sonst siehts finster aus um dein geld.

Es sind 21 Tage.

Wenn das JC deine Ortsabwesenheit wahrgenommen hat, können sie dich auch Sanktionieren. Falls du bei deiner "Reise" nicht aufgeflogen bist, brauchst du nichts befürchten. Sanktionen können auch unabhängig von Eingliederungsvereinbarungen verhängt werden. Die EV ist ja nur zur Festsetzung der weiteren Ziele, die du unternimmst, um wieder eine Arbeitsanstellung zu bekommen. Dennoch beziehst du Leistungen vom Amt, bist also so mit auch an deren Gesetze gebunden.

Wieso es abgelehnt wurde, steht nicht drin? 
Dir stehen 3 Wochen "Urlaub" zu. 
Du solltest dort am Dienstag mal nachforschen. 

Sie werden nur eine Sanktion verhängen wenn sie dich dabei erwischen, das heisst, wenn Du in dieser Zeit einen Termin nicht wahrnimmst. Sonst kontrollieren die das doch nicht

Sie werden nur eine Sanktion verhängen wenn sie dich dabei erwischen, das heisst, wenn Du in dieser Zeit einen Termin nicht wahrnimmst. Sonst kontrollieren die das doch nicht

Da wäre ich mir nicht so sicher, dadurch das er seine Ortsabwesenheit schon indirekt angekündigt hat, kann es schon sein, das sie ihn beobachten. Ich weiss das klingt ziemlich krank, aber das ist leider tatsächlich schon vorgekommen.

Auch, wenn Du keine EGV hast (sei doch froh), gilt für Dich das SGB II.

Hast Du in der Zeit, in der Du weg warst, irgendeine Einladung vom JC erhalten? Konntest Du einen Termin nicht wahrnehmen?

Wenn all das nicht zutrifft, hast Du nichts zu befürchten.

Ich war auch mal im ALG-II-Bezug. Hab nie, wenn ich am WE wegwollte, um Ortsabwesenheit gebeten - und nie eine Sanktion bekommen.

sicher, die ortsabwesendheit wurde abgelehnt und du warstz dennoch ortsabwesend

Ja, natürlich hat man mich beobachtet. Am 2.5. hatte ich einen Termin, den habe ich wegen (unerlaubter) Ortsabwesenheit nicht wahrgenommen. Ich erhielt sofort einen nächster Termin am 9. und am 11.5. - da war ich aber schon krankgeschrieben. Also geht es nur um einmaligen Verstoß gegen die Melde- und Terminpflicht (am 2.5. und die Woche danach bis zum 8.5.)...

Am Dienstag werde ich erstmal Lebensmittelgutscheine beantragen :-) damit meine Krankenversicherung weiterläuft..