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Ich habe bei der ARGE einen Eingliederungsvetrag Unterschrieben kann man den Rückgäninig machen ?

gefragt von opel09 am 08.07.2009 um 21:28 Uhr

Hallo Zusammen,

Ich brauche unbedingt eure hilfe

Ich habe bei der arge einen Eingliederungsvereinbarung unterschrieben ich will den rückgänging machen geht das wenn ja wie ?

da stand Ziel(e) Integration in den Arbeits-/Ausbildungsmakrt Vereinbarung eines Termins bei der Berufberatung sowie Einhaltung der Termine bei der Berufberatung...

und da steht noch ( Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt dass Sie persönlich an jedem Werktag an ihrem Wohnsitz.....Wohung erreichbar sind.

Ich hab schon die 2te sanktion bekommen bitte hilt mir leute bitteeeeeee

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Arge Eingliederungsvereinbarung x 1

romeo27
beantwortet von romeo27 am 8. Juli 2009 21:29
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Halt dich an das was dort steht ! Ende !


anonym
beantwortet von RStein am 8. Juli 2009 21:31
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Du hast mit der ARGE einen Vertrag abgeschlossen. Dieser ist durch deine Unterschrift gültig geworden und kann nur dann widerrufen werden, wenn er gravierende Mängel aufweist. Die Vorschriften über Verträge gelten uneingeschränkt. Die Rechtsmittelbelehrung dürfte die Möglichkeiten ausdrücklich nennen.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 8. Juli 2009 21:33

Es ist kein Vertrag sondern eine Vereinbarung.


anonym
beantwortet von bine64 am 8. Juli 2009 21:29
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Warum willst Du den rückgängig machen? Ist es so schwer, sich an die Vereinbarungen zu halten?

Kommentar von opel09 am 8. Juli 2009 21:34

Nein garnicht

aber die verarschen mich voll

ich hatte gestern ein termin da meinte sie ich hätte post bekommen von ( berufsberater ) aber da ist nix gekommen deswegen bekomm ich für 3 monate kein geld

die betrügen nur

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 8. Juli 2009 21:35

geh in das Forum so einfach kommen die da nicht mit durch!

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 8. Juli 2009 21:37

@opel09: Dann melde Dich da doch ab und schlag Dich irgendwie anders durch (wenn Dir das alles zu viel und zu blöd ist). Die Steuerzahler können gut darauf verzichten, dass Du Leistungen in Anspruch nimmst.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 8. Juli 2009 21:38

Pass nur auf...dass du nicht mal ganz rein zufällig mal arbeitslos wirst und zur Arge mußt

Kommentar von bine64 am 8. Juli 2009 21:37

Ich glaube nicht, dass die ARGE betrügt! Es kann ja mal Post verloren gehen, aber die Beweislast liegt wohl auf Deiner Seite! Geh nochmal hin und versuche ein ruhiges Gespräch!

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 8. Juli 2009 21:40

Die Arge muß beweisen...dass sie einen Brief geschickt hat und es wäre nicht das erste Mal...dass es nicht an dem ist

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 8. Juli 2009 21:41

Genau so ist es. Nicht schimpfen, sondern das Gespräch suchen. Wenn Post nicht ankommt, gibts im Regelfall auch keine Sanktion. Allerdings ist man selbst dafür verantwortlich, den Briefkasten entsprechend zu beschriften, so dass eine Zustellung erfolgen kann.

PS. Tatsächlich nicht zugestellte Briefe kommen über den Postrücklauf zurück. Ist Deine Einladung zur ARGE zurückgekommen Opel09 ?

Kommentar von opel09 am 8. Juli 2009 21:43

Ich meinte zu der so ne kann ich sein bei mir ist keine post angekomen sonst hätten mir meine eltern bescheid gegangen

die so ja erzähl nix hier steht doch im pc das der termin geschickt wurde

ich so können sie mir das beweisen

dann hat die von thema abgelenkt dann meinte ich,,ich kann ja zur post gehen und fragen dann hat die nix mehr gesagt ich fülle mich verarscht

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 8. Juli 2009 21:48

Ich vermute, Deine Vermittlerin fühlt sich von Dir genauso verarscht, wie Du von ihr. Weißt Du wie oft die Post angeblich nicht ankommt? Wie häufig es da Ausreden gibt?

Zeig Dich mal von der bemühten Seite. Ruf bei der Berufsberatung an, vereinbare selbst einen Termin zeig Dich bemüht, dann klappts auch mit der Vermittlerin.

PS. Wenn Du im gleichen jagon dort vorsprichst, wie du schreibst, dann würde ich Dir auch nicht zuhören wollen.


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 8. Juli 2009 21:29
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Du musst nicht die Eingliederungsvereinbarung rückgängig machen sondern Dich einfach daran halten. kopfschüttel

Die verlangen keine unmöglichen Dinge von Dir, sondern nur dass Du Dich um Arbeit / Ausbildung etc. bemühst. Hälst Du Dich an die Regeln, läuft doch alles.

Wenn Du Dich da schon nicht an die Regeln halten kannst, wie willst denn Du da nen Job schaffen?


jojo3
beantwortet von jojo3 am 8. Juli 2009 22:05
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Wenn du bereits die 2. Sanktion hast, wird da ja bestimmt vorher schon mal was vorgefallen sein. Und wenn du Leistungen von der Arge möchtest, ist es doch klar, das es in deren Intersse liegt, dich in eine Ausbildung oder in einen Job zu bringen. Das ist ihre Aufgabe und da solltest du alle Chancen nutzen die dir geboten werden, (z. B. Berufsberatung etc.)


angie760
beantwortet von angie760 am 8. Juli 2009 21:32
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Im Prinzip geht es nicht, den Vertrag rückgängig zu machen. Warum auch? Sei doch froh, daß es so etwas überhaupt gibt. Wenn Du ihn rückgängig machst, kann es Dir passieren, daß Du kein Geld mehr erhältst, also eine Sperre.

Kommentar von opel09 am 8. Juli 2009 21:36

ya aber ich geh doch noch zur schule

können die tzd sperren ?

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 8. Juli 2009 21:37

Keiner sollte oder ist froh der so eine EGV bekommen hat weil die schon alleine reine Papierverschwendung ist. Eine Geldzahlung hängt nicht von einer EGV ab auch wenn die Arge dies gerne hätte.


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 8. Juli 2009 21:31
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Wieso hasst du dich nicht vorher erkundigt bevor du dieses nutzlose EGV unterschrieben hast? Wieso hast du schon 2 Sanktionen wofür?? Geh in dieses Hartz Forum die haben eine Rubrik extra für diese EGVs... http://www.elo-forum.org/

Kommentar von opel09 am 8. Juli 2009 21:38

dankeschön

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 9. Juli 2009 10:47

:)


AlexGay
beantwortet von AlexGay am 8. Juli 2009 21:30
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Äh was ist daran jetzt so schlimm? Verträge sollte man immer vorher prüfen und dann erst unterschreiben. Wenn sie unterschrieben sind, sind sie bindend, es sei denn eine Kündigung oder Ausstiegsklausel ist in dem Vertrag genannt.


anonym
beantwortet von Kuemelchens am 8. Juli 2009 21:29
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Rückgängig machen geht nicht. Aber es wirs angeblich auch nicht kontrolliert.


Weltraumhippe
beantwortet von Weltraumhippe am 8. Juli 2009 21:29
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unterschreibst Du den nicht, bekommst Du kein Geld!

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 8. Juli 2009 21:34

Geldzahlungen hängen nicht von einer EGV ab.

Kommentar von Edfb7417553ff5d4cb2eea104a18474asmallWeltraumhippe am 8. Juli 2009 21:38

Nicht? Okay, dann nicht, mir wurde etwas anderes gesagt...

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 8. Juli 2009 21:41

Ja die Arge hätte es gerne und versucht es auch immer wieder und sie verliert immer wieder.

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 8. Juli 2009 21:42

Wer gegen die Auflagen der EGV verstößt muss mit 30 % Absenkung der Regeleistung für drei Monate rechnen. § 31 SGB II.

Bei Wiederholungstätern wird ggf. auch mehr abgesenkt.

Kommentar von opel09 am 8. Juli 2009 21:48

ya du hast recht ich hatte schon 30%

die meinte ich kann auch wenn ich will 100 % abziehen

kann die das wirklich ???

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 8. Juli 2009 21:52

Im Wiederholungsfall (innerhalb eines Jahres zwei " Verstöße ") JA

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 8. Juli 2009 22:21

Wer gegen die Auflagen verstößt bekommt eine Kürzung das ist klar.Aber die Bewilligung eines Antrages hängt nicht davon ab ob man eine EGV unterschreibt oder nicht.


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