Kessko am 07.04.2009 um 7:17 Uhr
....nun hatte ich aber gerade eine Email bei meinen "Ebay-Nachrichten" dass der Herr mir den Recorder nicht schicken kann, weil der ihm gestern runtergefallen ist und jetzt defekt ist. Kann ich da was machen oder muss ich es so hinnehmen? Ich denke mal, daß er ihn zu "billig" verkauft hat u.ihn mir deshalb nicht schicken wollte und deshalb vom Kauf zurückgetreten ist. Vor allem weil ich gesehen habe, daß er den Recorder wieder eingestellt hat auf Ebay. Überwiesen hatte ich Gott sei Dank noch nicht. Kann ich da was machen?
Wenn er wirklich den gleichen Rekorder wieder eingestellt hat, dann ist er Betrüger.
Sofort anzeigen!

Vergiß es und ärgere Dich nicht.
suesszahn am 7. April 2009 07:21 das würde ich nicht tun...hab es ersteigert und will es auch haben !!!
Kapstadt am 7. April 2009 07:24 Das gibt ja einen "Rattenschwanz" ohne Ende und im Endeffekt bekommst Du das Teil ja doch nicht. So etwas habe ich schon durch ! Nur Ärger und Schreibereien. Wenn das Teil noch nicht bezahlt wurde entstand auch kein Verlustgeschäft. Eine gesalzene negative Bewertung mit gutem Kommentar reicht meines Erachtens.
So sehe ich das auch.
Kessko am 7. April 2009 07:34 Ja, das werde ich tun!
Du hast ihn anscheinend zu billig erworben.Melde dich bei Ebay und schildere den Fall

wenn du dich ärgern willst, kannst um den rekorder kämpfen aber ich täte es nicht. ebay ist halt ebay. schau weiter nach schnäpchen.
Kapstadt am 7. April 2009 07:26 Genau so sehe ich die Sache auch, aber manche Menschen nehmen den "Kampf" ja gerne auf. Mir persönlich wäre das zu lästig und zeitaufwändig.
Das Schlimme ist, wenn man nichts gegen diese Verkäufer tut, machen die unbehelligt immer weiter. Es ist und bleibt Betrug.
Der Weg mit einer Anzeige wäre mir auch zu stressig. Bei Ebay sollten solche Vorfälle jedoch gemeldet werden, damit die sehen wie es um die Qualität der Verkäufer bestellt ist (auch wenn sie augenscheinlich oft nichts unternehmen)
Kapstadt am 7. April 2009 07:37 Ja, melden sollte man den Vorfall schon, aber weitere Schritte unternehmen ???? Nein danke !
Kessko am 7. April 2009 07:44 Ich werde ihn einfach bei Ebay melden und ihm eine negative Bewertung geben mit einem Kommentar, das sich gewaschen hat!!! Und ich werde einen neuen Recorder ersteigern, denn.....es gibt ja soooo viele bei Ebay!!

wenn er ihn wieder reingesetzt hat, war ihm der Preis zu niedrig. Ich würde das bei ebay melden. Vor allem würde ich ihm mit einer Anzeige drohen. Der Kauf war rechtlich. Und eine dementsprechende schlecht Bewertung bekäme er von mir sofort
Kessko am 7. April 2009 07:46 Ja, ich melde ihn bei Ebay, gebe ihm eine negative Bewertung mit richtigem Kommentar, warum und ich ersteigere einfach einen neuen Recorder.....es gibt doch sooooo viele bei Ebay!
Kapstadt am 7. April 2009 07:50 Genau ! So ist es richtig. Keine Mißstimmung aufkommen lassen.
maiki01 am 7. April 2009 07:52 es ist schade, das es so viele Idioten als Verkäufer gibt. zum Glück hatte ich noch nie Pech. Ich lese mir immer vorher die Bewertungen an. Hat ein Verkäufer mehrfach schlechte bekommen, kaufe ich bei dem nichts
Kessko am 8. April 2009 14:24 Ich auch nicht, aber dieser Verkäufer hatte noch keine negative Bewertung bekommen, das ist ja komisch an der Sache.

wenn er ihn wieder eingestellt hat sofort bei ebay melden und auf ware bestehen !!!

schicke ihm eine nette Mail und bedanke dich für die hervorragende Partnerschaft und melde den Vorfall Ebay..alles andere ist Nervenmühle ohne ende..und wenn das Ding am Ende noch kaputt ist, dann haste das nächste mal die Brille auf

Für den Fall, dass er wirklich den selben Artikel wieder eingestellt hat, hat er sich als Betrüger geoutet, sollte als solcher bei ebay angezeigt werden. Diesen Leuten muss das Handwerk gelegt werden. Fordere ihn zunächst auf, den Verkauf abzuwickeln. Die Neueinstellung dokumentieren, speichern als Beweis. Mit Anzeige drohen. Vielleicht bekommst Du dennoch von ihm den Recorder.
Dass er den Recorder gleich wieder eingestellt hat ist schon sehr unverfroren. Bei Ebay solltest Du ihn auf jeden Fall melden. Wenn es Dir die Nerven und den Ärger wert sind, kannst Du ihn wegen Betrug anzeigen. Ob was dabei rauskommt ist fraglich. --> Wie sehen denn seine Bewertungen aus?
Kessko am 7. April 2009 07:33 Er hat bis jetzt noch keine Negativen Bewertungen, hat insgesamt 71 Stück!
Oki, Kessko, dann hattest Du wirklich keinen Grund, nicht bei dem zu bieten. Eine negative Bewertung wäre jetzt sicher angemessen. Als Tipp, wenn Du wirklich was weiterverfolgen möchtest: drucke Dir "Deine" Auktion aus und auch die Laufende Auktion, damit Du was in der Hand hast. Solltest Du "Deine" Auktion vor dem Ende beobachtet haben, steht da eventuell jetzt "Der Verkäufer hat den Artikel wieder eingestellt"
Kessko am 7. April 2009 07:45 Ja, genau deswegen weiß ich ja, daß er genau diesen Recorder wieder eingestellt hat. Ich hatte gelesen "Der Verkäufer hat diesen Artikel wieder eingestellt!"
Ich würde das auch eBay melden und dem Typen mit Anwalt drohen.
Dass solche Leute so dumm sind und das gleich wieder einstellen... sowas gehört bestraft.
Kapstadt am 7. April 2009 07:32 Ärger und Kosten ohne Ende !
Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zwei Dinge. Der Verkäufer ist natürlich sehr unseriös sowas würde mich natürlich auch maßlos ärgern... Ich würde Ihn anschreiben und Ihn auffordern Inherhalb von 24 Stunden zu Antworten wie es sein kann das er den Recorder wieder einstellt. Sonst mit einen anderen Namen (Er könnte dich gesperrt haben) noch mal bieten und dann = zei Negativ reinhauen....und bei eBay beschweren.
Kessko am 8. April 2009 14:26 Ich habe ja nur einen Ebay-Namen und bei dem biete ich nicht nocheinmal. Ich vergesse einfach die Sache, ich habe heute schon einen neuen DVD-Festplatten-Recorder ersteigert, der war auch nur 10 Euro teurer.

Der hat mit dir einen Kaufvertrag. Du kannst den Kaufvertrag einklagen, wenn der aber bei Gericht einen kaputten Recorder vorlegt, verlierst du die Klage.
Wenn er nun einen zweiten identischen verkauft, dann ist das sehr seltsam.
Den kannst du ja dann auch ersteigern und dann zahlst du es ihm einfach zurück.
ganz meiner meinung !!!
Gut, das ich das weiß, das man so einen auch anzeigen kann!
Was willst du jemanden ANZEIGEN..das ist kein rechtsverstoß, sondern ein verstoß gegen AGB und Ebay muss das klären..und nicht Poliziei oder Staatsanwalt..mennoooo
Ne, nicht bei der Polizei, bei Ebay halt, ihn auf jeden Fall melden!!
Selbstverständlich kannst Du ihn bei der Polizei anzeigen. Durch die Ersteigerung bei Ebay ist ein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande gekommen. Nun versucht der Verkäufer durch Vortäuschung falscher Tatsachen zum Nachteil des Käufers und zur eigenen Bereicherung das Gerät erneut und teurer zu verkaufen. Damit sind alle Tatbestandsmerkmale des Betruges erfüllt.
wegen was ? Weil der Recorder runter gefallen ist ?