und wieviel muss man bezahlen, wenn verkaufe ich dieses Jahr
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Generell musst Du immer den Gewinn versteuern, egal wie lange Du die Papiere hälst.

Wenn du teuerer verkaufst als einkaufst, also Kursgewinne machst, dann wird die Abgeltungssteuer fällig, da es sich um ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft handelt. Ob es da eine Freigrenze gibt, weiss ich gerade nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer_(Deutschland)
Verluste aus Aktienverkäufen darfst du mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen.
LittleArrow am 7. Mai 2009 16:40 Der etwaige Gewinn aus dem Aktienverkauf ist steuerpflichtig, aber es gibt ja den Sparerpauschbetrag von € 801 (dabei wird der übliche Freistellungsauftrag unterstellt). Wenn dieser freigestellte Betrag durch Dividenden, Zinsen und Kursgewinne überschritten wird, dann greift die 25 % ige Abgeltungssteuer (plus Soli plus KiSt).

Alles unter 12 Monate sind Spekulationsgewinne und werden voll versteuert.
Schnulli00 am 7. Mai 2009 08:34 Nein, das ist geändert worden. Siehe Abgeltungssteuer

Sobald du deine Einkommensteuer machst musst du deine Finanzgewinne versteuern. Dann kommt es darauf an wie lange du die Wertpapiere bereits hälst und zu welchen Gewinnen sie gezählt werden. Versteuern musst du aber allemal.
Seit 2009 (genauer : für Aktien, die ab 2009 erworben werden) gilt ohne Einschränkung die Abgeltungssteuer. Kursgewinne werden genauso behandelt, wie Zinsgutschriften und Dividenden (auch das Halbeinkünfteverfahren gibt es nicht mehr !). Sobald der Freistellungsauftrag, den du deiner Bank gegeben hast, überschritten wird, behält sie von allen Kapitaleinnahmen bis zum Ende des Jahres 25 % Abgeltungssteuer (+ Soli und Kirchensteuer) ein. Damit ist die Besteuerung der Kapitaleinnahmen abgegolten, diese Einnahmen brauchen in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden. Wunderbare Einrichtung für Gut - und Besserverdienende, die bisher Kapitaleinnahmen mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern mussten und das konnte da schon mal über 40 % gehen. Dumm aber für "normale" Arbeitnehmer, deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt - denen wird nämlich eine zu hohe Abgeltungssteuer auferlegt. Sie können ihre Kapitaleinnahmen und die bereits einbehaltene Steuer in der Steuererklärung erfassen und bekommen eventuell eine Steuererstattung. Allerdings kennt man seinen persönlichen Steuersatz erst dann (und auch nur für dieses Jahr), wenn man sein zu versteuerndes Einkommen ausgerechnet hat und zu der festgesetzten Steuer laut Tabelle ins Verhältnis setzt.
antola61 am 8. Mai 2009 18:25 Bist du sicher, dass der Freistellungsauftrag - also der Sparer-Pauschbetrag auch auf Aktiengewinne (also Veräußerungsgewinne) angerechnet wird?

Du musst den Gewinn versteuern den du mit der Aktie erhalten hast und die Dividende!

ich denk wenn sie über einen bestimmten normsatz gehen...