voyage am 06.02.2009 um 21:43 Uhr
Ich möchte meinen Freund heiraten, der Asylbewerber ist. Ich arbeite Vollzeit, bekomme ergänzend ALG2. Ich habe 3 Kinder und unsere Wohnung ist nicht sehr groß. Kann das Ausländeramt da Stress machen?
Also man sollte sich bei der Beantwortung dieser Frage auf den rechtlichen Bereich begrenzen. Moralisch kann es nicht unsere Aufgabe sein dieses zu beurteilen. Um die Frage zu beantworten fehlen eigentlich noch wichtige Angaben z.B. läuft das Asylverfahren noch und er hat eine Aufenthaltsgestattung oder ist das Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schon abgeschlossen? Wenn es abgeschlossen ist, ist der Antrag abgelehnt und er hat nur eine Duldung, das heißt keinen rechtmäßigen Aufenthalt, dann ist er zur Ausreise verpflichtet).Du musst zum Standesamt gehen. Die werden dann eine Ehetauglichkeitsprüfung durchführen. In Niedersachsen macht das z.B. das OLG Celle für die Standesämter. Das Standesamt wird auch die Ausländerbehörde beteiligen. Da spielt auch eine Rolle, wie dein Verlobter sich bisher verhalten hat z.B. Lügen bei der Indentifkation, Straftaten etc. Bei Verdacht auf eine Scheinehe kann die Ausländerbehörde z.B. eine Scheinehenbefragung durchführen. Wenn alles positiv verläuft kannst du deinen Verlobten heiraten. Er würde dann eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 AufenthG bekommen. Im Allgemeinen ist aber eine Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis der Besitz eines Passes.Evtl. hat er dann Anspruch auf einen Integrationskurs gem § 44 AufenthG. Er hat keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem Asylleistungsgesetz. Er würde dann mit dir zur Bedarfsgemeinschaft zählen. Diese Antwort ist nur Allgemein. Es kommt natürlich auf den Einzelfall an.

Probleme gibt es da keine. Nur einen weiteren Arbeitslosen hier
Boah, was für nette Antworten hier gegeben werden. Alle sprechen von Problemen ins Haus holen, den Kindern antun etc. Das ist doch wohl nicht Euer ernst. Schlimmer als meine Ehe mit einem waschechten Deutschen war kann es auch nicht sein. Kulturelle Vielfalt birgst nicht nur Probleme, sondern auch Chancen. Wenn die Beiden sich lieben und eine Familie gründen wollen, dann werden sie es sich auch überlegt haben. Sonst dürfte keine alleinerziehende Mutter eine neue Beziehung und Ehe eingehen. Könnte ja immer mal Probleme geben ?!
voyage am 6. Februar 2009 21:52 Danke!!! Natürlich lieben wir uns! Es ist keine Scheinehe. Und von Hartz4 möchte ich natürlich weg! Ich sehe es als eine Chance- auch für meine Kinder :)
Obilee am 24. Februar 2009 11:18 bist du dir sicher, dass er auch so fühlt wie du? ich will dir nicht zu nahe tretten, aber man hat nun mal schon viele geschichten gehört. überlege dir gut was du machst. tu dir nicht selber weh
ich sage nur eins mach dein leben nicht noch schlimmer......

du solltest mal an deine kinder denken und dir nicht noch ein problem ins haus holen.
Auf jeden Fall würde ich es mit dem Ausländeramt absprechen. Eigentlich ändert sich für deinen Partner mit der Eheschließung auch der Aufenthaltstitel, so dass er nicht nur Asylleistungen, sondern auch den doch höheren Satz ALG 2 bekommen kann. Wenn er dann schon etwas länger in Deutschland ist, ist es mit der Arbeitsaufnahme (und der notwendigen Erlaubnis hierzu) auch einfacher.
Aber bitte, bitte: Heiratet aus Liebe und nicht wegen des Aufenthaltstitels!
Viel Glück und alles Gute

Nö warum, du mußt dir nur über die Folgen bewußt werden. Eventuelle finanzielle Kürzungen oder so.

warum sollte es wenn ihr heiraten
wollt und es keine scheinehe
werden soll, dann kann euch keiner
daran hindern
doch dazu raten würde ich dir nicht

vermutlich fütterst Du ihn mit durch...es sei denn, er hat eine sehr gute ausbildung
wegen was jetzt, weil du h4 bekommst? garantiert nicht! da gibt es genug andere faktoren die eine rolle spielen, edwa ob es eine scheinehe ist und der gleichen.

(rechtliche) Probleme gibts nicht wenn nicht folgendes vorliegt:
Als Scheinehe wird oft eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) ist, sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte davon profitieren. Im Bereich des Ausländerrechts werden Ehen oft als Scheinehen bezeichnet, wenn die formale Eheschließung nur den Zweck hat, dem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht in Form einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu verschaffen.

Na prima...das wird ein voller Erfolg...vom Arbeitsamt wird es keinen "Stress" geben. Aber....

Es sind zwar schlechte Vorraussetzungen. Aber wenn ihr euch liebt, dann kann es auch keine Probleme geben.
Hallo, du kannst ohne Problemm einen Asylbewerber heiraten, nach dem Heirat, dein Ehepartner bekommt so fort Aufenthaltsärlaubnis, nach dem er automatisch gehört schon zu ARGE, wo sollte er sich anmelden, muss natürlich Arbeitserlaubnis bekommen, eine Arbeit suchen und so weiter, die Leistung wird für ganzen Familie zusammen gerechnet, das bedeutet, dass Ehepartner bekommt sein Geld von ARGE, oder du würdest denn Antrag stellen für ganzen Familie. Ich wünsche dir viel Glück, denke dass du eine gute Mensch bist, du has denn Mut nicht nur lieben, du hast denn MUT einem Ausländer zu helfen.Das hat viel Wert.L.G. Nat.