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Ich hab zu den Antworten der Adoptionsfrage mal eine Frage!

gefragt von mayflakemayflake am 04.12.2008 um 19:27 Uhr

N'Abend! Gilt das Erbrecht auch bei Adoption?

heißt das im Umkehrschluss das ein Vater der keinen Unterhalt zahlen will im Grunde nur sein Kind zur Adoption freigeben müßte vorausgesetzt es ginge dass das nur ein Elternteil macht.

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Recht x 35.004 Kinder x 17.787 Adoption x 285

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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 4. Dezember 2008 19:43
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Wenn Deine Frage darauf abzielt, dass der leibliche Vater das Kind zur Adoption frei gibt ohne dass das Kind adoptiert wird, dann ist er natürlich nicht von seiner Unterhaltspflicht befreit; die Unterhaltspflicht fällt erst weg, wenn das Kind tatsächlich adoptiert ist und nicht mit der Tatsache, dass der leibliche Vater es frei gibt; mit dem Wirksamwerden der Adoption erlöschen alle Rechtsbeziehungen zu den leiblichen Eltern.

Kommentar von 45ad634c620db1fbba908165fb92e010smallmayflake am 4. Dezember 2008 19:46

Danke schön was ist den wenn die Eltern das Kind zur Adoption freigeben und es im Heim aufwächst?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 4. Dezember 2008 20:02

man kann ein Kind nicht einfach so zur Adoption freigeben; solange keine Adoption erfolgt ist bleiben alle Rechte und Pflichten bei den leiblichen Eltern; erst mit dem Vollzug der Adoption gehen alle Rechte und Pflichten auf die neuen Eltern über und die Rechtsposition der leiblichen Eltern erlischt; aus Deiner Fragestellung ersehe ich ein mögliches Missverständnis zu dem Begriff "Freigabe zur Adoption"; die Eltern können sich zwar zur Freigabe bereiterklären und es kann das Adoptionsverfahren eingeleitet werden, aber bis zur Adoption sind die leiblichen Eltern eben noch die leiblichen Eltern, ich hoffe Dir geholfen zu haben.


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moon73
beantwortet von moon73 am 4. Dezember 2008 19:28
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Wenn ein Vater sein Kind zur Adoption frei gibt, dann erlöschen somit auch alle Unterhaltsverpflichtungen, diese gehen dann auf den Adoptivvater über.

Kommentar von 45ad634c620db1fbba908165fb92e010smallmayflake am 4. Dezember 2008 19:31

und was ist wenn es keinen Adoptivvater gibt?

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 4. Dezember 2008 19:32

Dann kann auch nichts übergehen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 4. Dezember 2008 19:33

An wen soll der leibliche Vater es denn dann zur Adoption freigeben??

An die leibliche Mutter geht ja wohl schlecht.

Kommentar von 45ad634c620db1fbba908165fb92e010smallmayflake am 4. Dezember 2008 19:45

Danke schön

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 4. Dezember 2008 19:45

Bitte schön.


sanne172
beantwortet von sanne172 am 4. Dezember 2008 19:27
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So ist es! Wenn die Mutter einverstanden ist, weil z.B. ihr neuer Partner das Kind adoptiert, ist der leibliche Vater fein raus.

Kommentar von 45ad634c620db1fbba908165fb92e010smallmayflake am 4. Dezember 2008 19:44

Danke schön.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 8. Dezember 2008 16:21
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Der Vater wird die Verwaltungsgebühr gerne freiwillig zahlen !

Kommentar von 45ad634c620db1fbba908165fb92e010smallmayflake am 9. Dezember 2008 20:23

Danke schön Gott sei Dank geht es nicht so einfach.


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