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Ich hab mal eine Frage zu Drogen

gefragt von Bunnylein92 am 30.09.2008 um 18:05 Uhr

Wenn jemand Drogen genommen hat,kann man ihn noch dafür verurteilen was er nach der Einnahme gemacht hat?

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gesundheit x 59.889 recht x 35.007 drogen x 1.206

bina84
beantwortet von bina84 am 30. September 2008 18:07
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Wer Drogen nimmt, gehört schon auf Grund seiner Dummheit verurteilt..

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 30. September 2008 18:08

Dafür hast du ganz viele Daumen verdient!!

Kommentar von 3fd6edf0a82f9f77f7fd2e1b985484cbsmallstiwwel am 1. Oktober 2008 17:20

Was du da für etwas laberst... Vielleicht liegt einigen Menschens Drogenproblem ja mit der Kindheit zusammen... Dummheit braucht man dafür nicht.


Baiana
beantwortet von Baiana am 30. September 2008 18:06
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Wenn klar ist, dass er Drogen genommen hat, um für ein Verbrechen nicht verurteilt werden zu können, dann sicherlich!

Kommentar von Ea12a16b01b19946fb43c1b1da2330e7smallbaer1 am 30. September 2008 18:07

Hallo meine Liebe - schönen Abend!

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 30. September 2008 18:08

baerlizuwink Grüß Dich!

Kommentar von Bunnylein92 am 30. September 2008 18:10

Ich frage wegen meinem Freund (fremdgehen)


baer1
beantwortet von baer1 am 30. September 2008 18:07
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Verminderte Zurechnungsfähigkeit käme da in Frage!

Kommentar von Bunnylein92 am 30. September 2008 18:10

Ich frage wegen meinem Freund (fremdgehen)


wernilein
beantwortet von wernilein am 30. September 2008 18:06
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na sicher doch ,dann hau ich mir die rübe voll und anschließend knacke ich ne bank,klasse

Kommentar von Bunnylein92 am 30. September 2008 18:10

Ich frage wegen meinem Freund (fremdgehen)


Tremor
beantwortet von Tremor am 30. September 2008 18:14
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ich würde schon verurteilen, das er drogen nimmt und meine konsequenzen ziehen


nonoka
beantwortet von nonoka am 30. September 2008 18:12
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wenn du nach der einnahme nichtsso schlimmes gemacht hast,was aber trotzdem auffällig war,gibts keine harte strafe,denn dann kannst du sagen:ich wsste nicht,was ich tat,denn ich habe ja drogen genommen. aber wenn du nach der einnahme einen umgebracht hast oder ein haus abgefackelt hast,dann hilft dieser grund nicht.denn dieser mensch,den du umgebracht hast,wird aus diesem grund so oder so nicht wieder lebendig


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 30. September 2008 18:08
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Ja.

Abegesehen von der in Rechtsprechung und Lehre entwickelten actio libera in causa, ist Vollrausch, auch durch Drogen nach § 323a StGB strafbar, wenn anschließend im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit Straftaten begangen werden.

Kommentar von Bunnylein92 am 30. September 2008 18:10

Ich frage wegen meinem Freund (fremdgehen)

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 30. September 2008 18:14

Fremdgehen ist nicht strafbar. Auch in der Ehe nicht mehr, seit Anfang der 70er Jahren die Strafbarkeit des Ehebruchs abgeschafft wurde.

Kommentar von Bunnylein92 am 30. September 2008 18:14

Ich rede ja auch nicht von Strafen.


anonym
beantwortet von hochglanz am 30. September 2008 18:06
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willst du dich absichern, dann frage schon mal jetzt deinen Anwalt, den du brauchen wirst, wie fähig er ist das vor Gericht durchzustzen...

Kommentar von Bunnylein92 am 30. September 2008 18:07

Nein ich Frage das,wegen meinem Freund.


anonym
beantwortet von yaba1 am 18. Oktober 2008 02:33
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verminderte zurechnungsfähigkeit wird aber von richter und gutachter sehr selten akzeptiert man muss schon fast im coma liegen aber dann macht man auch weniger straftaten


grisu05
beantwortet von grisu05 am 2. Oktober 2008 19:59
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Leider gibt das i.d.R. mildernde Umstände.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 1. Oktober 2008 15:31
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Wenn die Tat im Zusammenhang mit Drogen-Beschaffung steht kann : Therapie statt Strafe greifen, vom Gericht erkannt werden ! Aber keinesfalls ich weis nichts mehr, das zieht nicht !


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