Mein dad starb am 1.6.09 kann ich als absage grund dieses nehmen?oder wird das nicht akzeptiert??hab echt noch sehr viel zu erledigen und meine mum braucht auch hilfe!

Geh da hin und steh das durch. Alles andere ist doch sch.... Wenn Du 5 Millionen heute bei der Lottogesellschaft abholen solltest, wuerdest Du das doch auch wohl oder uebel machen!!!!!!!!!!!!!!!!

als angeklagt hast sicher eine anwalt, den solltest du fragen oder das gericht..
konnte auch mal nicht zu einer Gerichtsverhandlung war aber nur Zeuge-Kind war krank mußte nur meinem Anwalt bescheid sagen und ein Arzt Attest an Anwalt schicken.du hast bekmmst doch sicherlich für deine Termine heut eine Bestätigung als nachweiß

Nein, nur der eigene Tod wird akzeptiert. Oder eine plötzlich auftretende schwere Krankheit, also Herzinfarkt oder so.
DasKaugummi am 15. Juni 2009 07:06 "nur der eigene tod" na toll, das hilft ihm sehr weiter ^^
KlausInge am 15. Juni 2009 07:10 Blöde-makaber!!! Wenn er selbst TOD wäre, bräuchte er auch keine Entschuldigung mehr!!!Sehr gute Hilfe :-(((((((((
swatkatten am 15. Juni 2009 07:36 Sag' bloß. Sehr scharfsinnig. ;-)

du kannst dich nicht davor drücken also gehe zum Termin

mein herzliches beileid erstmal. ich glaube nicht das es als grund gilt, wird wohl schon "zu lange" her sein. früher oder später musst du eh dahin, also augen zu und durch... viel glück!!!

Du solltest auf jeden Fall hingehen,wird bestimmt nicht gar so lange dauern. So ein Termin steht normal doch schon länger, jetzt wäre es zu knapp abzusagen. Wäre der Todesfall in der Familie gestern erst gewesen,sehe die Sache wahrscheinlich anders aus.
Du hast als Angeklagter heute einen Gerichtstermin und dein Vater ist am 1.6. (!) gestorben? Da stellt sich mir die Frage, warum du das nicht schon ein paar Tage eher mal mit deinem Verteidiger oder dem zuständigen Gericht gesprochen hast???
so bitter das ist, aber Du weisst das doch nicht erst seit heute. Du hättest dich gleich drum kümmern müssen.
Alles Gute, Stef

Was hast du denn angestellt?
Ich glaube zwar das du so oder so kommen musst, aber vllt. bei einer Anklage kleiner größe.. vllt akzeptieren die das.
Lg

Nein wird nicht akzeptiert,du musst hin ob du willst oder nicht.
Funf vor 12 stellt man nicht so eine Frage!! Warum bist du denn angeklagt? Natürlich kannts Du einen Prozessterminverschiebung erhalten, wenn dein Vater gestorben ist. Aber das muß eben zeitnah angekündigt werden. Zwei Wochen nach Tod und 5 Minuten vor Verhandlung geht sowas nur sehr schlecht! Du trähgst dann das Kostenrisiko der Verschiebung. Es kommt auch darauf an wie alt du bist. Mit 14 sicherlich andere Beurteilung als mit 57.
Noch mein herzliches Beileid! Till