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Ich hab heute um 9 uhr Gerichtsverhandlung als Angeklagter!Todesfall ok absagegrund?

gefragt von glubberer1984 am 15.06.2009 um 6:56 Uhr

Mein dad starb am 1.6.09 kann ich als absage grund dieses nehmen?oder wird das nicht akzeptiert??hab echt noch sehr viel zu erledigen und meine mum braucht auch hilfe!


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Sieslack
beantwortet von Sieslack am 15. Juni 2009 07:03
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Geh da hin und steh das durch. Alles andere ist doch sch.... Wenn Du 5 Millionen heute bei der Lottogesellschaft abholen solltest, wuerdest Du das doch auch wohl oder uebel machen!!!!!!!!!!!!!!!!


grada13
beantwortet von grada13 am 15. Juni 2009 06:58
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als angeklagt hast sicher eine anwalt, den solltest du fragen oder das gericht..


anonym
beantwortet von nicsanmic am 15. Juni 2009 06:59
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konnte auch mal nicht zu einer Gerichtsverhandlung war aber nur Zeuge-Kind war krank mußte nur meinem Anwalt bescheid sagen und ein Arzt Attest an Anwalt schicken.du hast bekmmst doch sicherlich für deine Termine heut eine Bestätigung als nachweiß


swatkatten
beantwortet von swatkatten am 15. Juni 2009 07:01
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Nein, nur der eigene Tod wird akzeptiert. Oder eine plötzlich auftretende schwere Krankheit, also Herzinfarkt oder so.

Kommentar von A3f50a5d5b4a9edfecdd87bae55b5bcesmallDasKaugummi am 15. Juni 2009 07:06

"nur der eigene tod" na toll, das hilft ihm sehr weiter ^^

Kommentar von D7faab60f923187f6668d878a44e49b6smallKlausInge am 15. Juni 2009 07:10

Blöde-makaber!!! Wenn er selbst TOD wäre, bräuchte er auch keine Entschuldigung mehr!!!Sehr gute Hilfe :-(((((((((

Kommentar von 5e482cfbc92e44e6ceb6625ee68dc6c1smallswatkatten am 15. Juni 2009 07:36

Sag' bloß. Sehr scharfsinnig. ;-)


schildi
beantwortet von schildi am 15. Juni 2009 06:59
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du kannst dich nicht davor drücken also gehe zum Termin


Gille
beantwortet von Gille am 15. Juni 2009 06:59
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Wird wohl nicht gelten...leider...meine Vermutung.


Julepe
beantwortet von Julepe am 15. Juni 2009 07:08
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mein herzliches beileid erstmal. ich glaube nicht das es als grund gilt, wird wohl schon "zu lange" her sein. früher oder später musst du eh dahin, also augen zu und durch... viel glück!!!


Hundemama
beantwortet von Hundemama am 15. Juni 2009 07:20
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Du solltest auf jeden Fall hingehen,wird bestimmt nicht gar so lange dauern. So ein Termin steht normal doch schon länger, jetzt wäre es zu knapp abzusagen. Wäre der Todesfall in der Familie gestern erst gewesen,sehe die Sache wahrscheinlich anders aus.


anonym
beantwortet von paula211 am 15. Juni 2009 07:36
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Du hast als Angeklagter heute einen Gerichtstermin und dein Vater ist am 1.6. (!) gestorben? Da stellt sich mir die Frage, warum du das nicht schon ein paar Tage eher mal mit deinem Verteidiger oder dem zuständigen Gericht gesprochen hast???


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 15. Juni 2009 07:36
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so bitter das ist, aber Du weisst das doch nicht erst seit heute. Du hättest dich gleich drum kümmern müssen.
Alles Gute, Stef


DasKaugummi
beantwortet von DasKaugummi am 15. Juni 2009 06:59
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Was hast du denn angestellt?

Ich glaube zwar das du so oder so kommen musst, aber vllt. bei einer Anklage kleiner größe.. vllt akzeptieren die das.

Lg


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 15. Juni 2009 07:01
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geh zur verhandlung


Tinkabell68
beantwortet von Tinkabell68 am 15. Juni 2009 07:14
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Nein wird nicht akzeptiert,du musst hin ob du willst oder nicht.


bafti14
beantwortet von bafti14 am 15. Juni 2009 07:34
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Geh hin und stell dich der Sache kneifen ist feige.


anonym
beantwortet von TillWollheim am 16. Juni 2009 09:59
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Funf vor 12 stellt man nicht so eine Frage!! Warum bist du denn angeklagt? Natürlich kannts Du einen Prozessterminverschiebung erhalten, wenn dein Vater gestorben ist. Aber das muß eben zeitnah angekündigt werden. Zwei Wochen nach Tod und 5 Minuten vor Verhandlung geht sowas nur sehr schlecht! Du trähgst dann das Kostenrisiko der Verschiebung. Es kommt auch darauf an wie alt du bist. Mit 14 sicherlich andere Beurteilung als mit 57.

Noch mein herzliches Beileid! Till


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