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ich hab bei ebay was gekauft

gefragt von SAinTSAinT am 01.09.2008 um 14:19 Uhr

ich hab bei Ebay was gekauft, über "Sofort-Kaufen" . Ich hab zwar weder das Geld überwiesen, noch die Ware erhalten, aber aus der Email die der Verkäufer an mich geschrieben hat, hab ich ersehen können, das die Ware doch nicht dem entspricht was ich gedacht hatte. Kann ich vom Wiederrufsrecht gebrauch machen?


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Marple
beantwortet von Marple am 1. September 2008 14:23
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versuche es doch einfach, Dich mit dem Verkäufer zu einigen....

wenn Du noch nicht bezahlt hast, kannst es ja auch drauf ankommen lassen ...

ganz so einfach ist das nicht:

http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-ebay.htm

geht das nicht nur bei Gewerblichen Anbietern??


Indy72
beantwortet von Indy72 am 1. September 2008 14:20
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Wenn es ein Händler ist, dann steht dir das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen zu. Allerdings ist ein Einschreiben mit Rückschein die bessere Wahl als Email.

Kommentar von Janni1979 am 1. September 2008 14:23

bei Ebay hast du 4 Wochen Wiederrufsrecht bei gewerblichen Händlern.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 1. September 2008 14:28

Am besten, man widerspricht und regelt die Sache unverzüglich, bevor es teuer wird.

Kommentar von Charmin am 1. September 2008 15:57

Keine 4 Wochen sondern 1 Monat, da gibts Unterschiede ;)


anonym
beantwortet von Janni1979 am 1. September 2008 14:21
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erst gucken dann kaufen ;)

Wenn das ein Händler ist kannst du von deinem Wiederrufsrecht ( 4 Wochen ) gebrauch machen.


anonym
beantwortet von anjanni am 1. September 2008 14:21
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Wenn der Verkäufer den Widerruf und die Rückgabe nicht ausgeschlossen hat, gilt das "Fernabsatzgesetz" (oder so ähnlich).


anonym
beantwortet von Mietnormade am 1. September 2008 14:22
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Ja


mugglscousine
beantwortet von mugglscousine am 1. September 2008 14:21
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bleib in kontakt mit dem käufer und frag nach ob das möglich ist, dass er es zurück nimmt ggf musst du ihm halt einen kleinen teil für zb die wieder einstellung in e-bay bezahlen

TIPP: beim nächsten mal genauer schaun ;)


Shizzla
beantwortet von Shizzla am 1. September 2008 14:22
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Eigentlich bist du verpflichtet das was du ersteigerst auch zu kaufen. Einiege dich am besten mit ihm per Email oder besser telefonisch das es sich bei deinem kauf um eine Verwechslung gehalten hat. Viele E-Bayer sind kulant ! LG Shizzla

Kommentar von Mietnormade am 1. September 2008 14:25

Und laut Fernabgabegesetz hat sie ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Und genau von diesem gesetzlich vorgeschriebenen Recht möchte sie gebrauch machen. Sie kann sich die Ware natürlich auch noch schicken lassen und dann erst davon gebrauch machen, aber fairer erscheint doch direkt zu widerrufen.

Kommentar von Janni1979 am 1. September 2008 14:26

bei Ebay hast allerdings 4 Wochen Wiederrufsrecht!


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 1. September 2008 14:25
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Nimm Kontakt zum Verkäufer auf und versuch' das zu klären...Im Prinzip kannst Du es zurückgeben, aber ich wäre als Verkäufer auch erstmal "motzig"- vor allem bei SOFORT-Kauf...


anonym
beantwortet von Charmin am 1. September 2008 16:02
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Jetzt mal an alle, bei eBay hat man bei einem Gewerblichen Handel 1 Monat Widerrufsrecht nicht 4 Wochen. Ist es ein Gewerblicher Händler, schreibst du eine Mail und schickst dein Artikel zurück, unter 40 EUR musst du Versand zahlen und über 40 EUR muss der Verkäufer zahlen. Ist es ein Privater Verkäufer, und er hat geschrieben das es kein Widerrufsrecht besteht, MUSST du dein Artikel kaufen.. Hat er es nicht geschrieben, was viele vergessen, dann gilt wiederrum das Widerrufsrecht von einem 1 Monat ;-)


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 1. Oktober 2008 15:09
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Wenn es sich um einen gewerblich angemeldeten Verkäufer handelt ist der Widerruf problemlos. Bei Privatverkäufern ist das anders, besonders wenn diese expressis verbis daraufhinweisen, daß sie Rücknahme und Gewährleistung ausschliessen, wobei serioese Privatverkäufer durchaus vernünftigen Argumenten für einen Kaufrücktritt zugänglich sind.


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