Ich fühle mich unwohl in meiner Wohnung!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die beiden auf einen Kaffee einladen und ein nettes Pläuschchen halten. Dann sprich das Thema mal an und sucht gemeinsam Lösungen - aber natürlich auch mit viel Verständnis für ihre Seite. Und nächstesmal nie mehr in ein Haus ziehen, wo die Vermieter selber (oder auch nur in der Nähe) wohnen.

Du hast natürlich vollkommen Recht - das sag ich meinen studierenden Kindern auch immer und hatte mir gerade DAS selbst zum Prinzip gesetzt - nach leidvollen Erfahrungen in der Studienzeit! Aber die Wohnung war so schön...

@borhap

Na ja, studierende Kinder könnten manchmal den quasi verlängerten Arm der Eltern durchaus noch gebrauchen. Sie wohnen nicht mehr zu Hause und müssen daher ihre Gewohnheiten und ihr Verhalten in einer Mietwohnung anpassen (lernen), wenn sie es nicht schon zu Hause gelernt haben.

Ich glaube nicht, dass alle Vermieter ihre Mietr gängeln wollen, sondern ihnen auch mit Respekt begegnen.

Wieviel Du heizt geht die gar nichts an und wenn Du nicht gerade mit Stöckelschuhen in der Wohnung rumgehst, haben die Dir auch nichts zu sagen. Am besten wäre es, Du würdest das Thema mal ruhig bei ihnen ansprechen und ihnen auch sagen, daß Du am liebsten wieder ausziehen würdest. Das wollen sie sicher nicht.

Vielleicht kannst Du das auch zusammen mit einem Freund das machen, wenn Du es allein nicht schaffst.

Bis auf die Steckdose in der Garage sind das meines Erachtens alles Dinge, die die Vermieter einen feuchten Kehricht angehen. Ignorier die Zettelchen.

Ich würde die Vermieter darauf ansprechen und eine lösung zu den aufgezählten Problem zusammen mit den Vermietern finden, sodas du und die Vermieter zufrieden seid.

Offenbar hat das Gebäude mehr als zwei Wohnungen, so dass (glücklicherweise) eine erleichterte Kündigungsfrist nach § 573a BGB ausgeschlossen ist. Für die Vermieter und Mieter gelten die gleichen Rechte und Pflichten nach der Hausordnung. Gegenseitige Rücksichtnahme gilt auch für die Vermieter, der sie hier manchmal missen läßt.

Der Versuch, Vertragsschwächen durch Zettelchen nachzubessern, ist höflich zurückzuweisen. Dies gilt für die vertrags-und rechtsgemäße (Nicht-)Nutzung der Garagensteckdose, der Fußbekleidung in der Wohnung, des Wäscheständers auf dem Balkon und des Klaviers.

Das Freimachen der Steckdose für die Waschmaschinennutzung durch die Mitmieter ist zwar lästig, aber aus Gründen der Höflichkeit und der Sicherheit (besser Du entfernst den Stecker, als das ihn andere rausreißen!) geboten.

Du mußt auch mal Nein sagen und nicht nur denken.