Wenn ich ein denkmalgeschütztes Haus von 1488 erbe, bin ich dann verflichtet es in Neuzustand zu versetzten. ein Bekannter von mir sagte das es so wäre, wenn man so ein Haus kauft. Das würde bedeuten, man erbt es besser nicht lehnt das Erbe ab, da es unbezahlbar für mich ist.
Ein Haus, welches unter Denkmalschutz steht, musst Du nicht in den Neuzustand versetzen. Jedoch gibt es erheblich Auflagen bei einer Renovierung.
Mein Wissen reicht hier für eine kompetente Antwort nicht aus. Du solltest Dich vielleicht entsprechend bei den Behörden informieren, ggf. über den Notar oder Anwalt.
Was mir bekannt ist, ist abgesehn von den Auflagen die man hat auch das Denkmalamt eine Renovierung bezuschusst. Aber gehe wirklich mal auf Euer Denkmalamt oder Bauamt die können dir auf jedenfall klar sagen was es da für Möglichkeiten gibt.
so weit ich weiß bist du nicht verpflichtet es zu renovieren, wenn du es aber machst, wird es sehr teuer weil viele bestimmungen eingehalten werden muss um dem denkmalschutz gerecht zu werden.