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Ich brauch Hilfe zum Mieterrecht!

gefragt von Stoll25 am 08.07.2009 um 5:36 Uhr

Meine Kleine Hat bei einer Bekannten gewohnt war da auch gemeldet u konnte keine Miete zahlen weil sie Arbeitslos war wurde von ihr dann aber raus geschmissen das war so vor 2 1/2 Jahren!Sie hat ihr ja immer Geld zwischendurch als Miete gegeben das läßt sich aber nicht mehr nachweisen! Es geht um 200Euro,hat die Bekannte da Anspruch drauf wenn ja könnte sie sich das vor gericht erstreiten? Danke für die Hilfe


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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 8. Juli 2009 06:03
2x
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Liegt ein Untermietvertrag vor oder ein Mietvertrag? gibt es etwas Schriftlichtes zwischen den beiden? was war vereinbart? wer kann was beweisen? auch mündlicher Miet/Untermietvertrag ist gültig, aber eben immer eine Beweisfrage der gestellten Ansprüche.


IchBinPapst
beantwortet von IchBinPapst am 8. Juli 2009 06:02
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Sie hat keinen Anspruch darauf wenn die Bekannte als Hauptmieterin gemeldet war und somit für die Aufbringung der Miete zuständig ist. Ist "deine Kleine" allerdings vertraglich vereinbart als Unntermieterin beschrieben mit monatlicher Untermiete, dann muss sie für die fehlende Miete aufkommen. Hat sie also nur bei ihr gewohnt, ohne festen Vertrag, dann brauch sie nichts zahlen, das ist dann nur eine Form von Ehre und da wird kein Richter etwas anderes sagen.

Nette Grüße.


SonicSed
beantwortet von SonicSed am 8. Juli 2009 06:02
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Wurde das denn schriftlich geregelt,das sie die Miete bezahlen muss?Also so eine Art Mietvertrag oder Untermietvertrag!

Wenn ja,dann hat Sie auf jedenfall die Möglichkeit dieses Geld gerichtlich einzuklagen!


hofi01
beantwortet von hofi01 am 8. Juli 2009 06:10
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hat deine kleine einen mietvertrag gehabt oder war sie nur so da und wuste der vermieter das da zwei leute wohnen


anonym
beantwortet von Martin1111 am 8. Juli 2009 06:40
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Nein, darauf gibt es wohl normalerweise keinen Anspruch, da hier wohl nur ein mündliches Untermietsverhältnis vorliegt, das gerichtlich schwer nachweisbar wäre, ebensowenig die eventuellen Mietzahlungen, die strittig sind. Gerichtlich wäre es so, dass der Kläger den Anspruch genau beweisen muß. Und das ist hier wohl nicht so einfach.


anonym
beantwortet von FreeEagle am 8. Juli 2009 09:41
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Mal ganz außen vor gelassen, was vertraglich, schriftlich, mündlich oder sonstwie festgelegt wurde. Wenn die Bekannte noch 200 € von Deiner "Kleinen" zu bekommen hat, dann ist es zumindest moralisch zu erwarten, dass sie das Geld auch zahlt.

Ich habe den Eindruck, Ihr versucht nur, Euch mangels schriftlicher "Beweise" um die Zahlung der 200 € zu drücken. Und wollt Euch Eure Ansicht hier auch noch bestätigen lassen (was ja augenscheinlich auch gelingt).

Kommentar von Stoll25 am 8. Juli 2009 10:34

Es geht darum das meine Kleine dort in einer Nacht und Nebelaktion auf die Straße gesetzt wurde und ihre Bekannte einfach ihre Sachen behalten hat!Jetzt leugnet sie das sie noch Sachen von ihr besitzt!!!


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