Der Exmann meiner Freundin hat mich zu einem Zeitpunkt des diebstahls angezeigt als wir uns noch gar nicht kannten. Jetzt hat die Staatsanwaltsschaft das Verfahren eingestellt, aber ich soll den anwalt bezahlen. Ist das denn erlaubt?
leider schon. du bist immer für deine anwalt selbst verantwortlich, außer es kommt zu einem prozess, den du gewinnst, dann muss die gegenpartei den anwalt bezahlen. vielleicht kannst du ja mal mit deinem anwalt reden, dass er die kosten senkt, da du ja schließlich unschuldig in diese situation gekommen bist. der anwalt muss ja auch leben und hat schließlich seine arbeit ausgeführt. ansonsten lassen sich anwälte auch immer auf eine ratenzahlung ein, wenn du dein geld hast.

Wenn Du den Anwalt selbst beauftragt hattest und es kam nicht zur Verhandlung, wo Du Freigesprochen worden wärest, dann trägst Du die Kosten selbst!
Eine Anzeige bedeutet nicht, dass man damit gleich verknackt wird, sondern es eist lediglich ein "Arbeitsauftrag" an die Staatsorgane wie Polizei und Staatsanwaltschaft.
Oft kann bereits die Polizei klären, dass man unschuldig ist und das Verfahren wird folgerichtig eingestellt. Somit kommt es nicht zum Gerichtsprozess.
Entscheidet dagegen die Staatsanwaltschaft, dass es sich um eine Bagatelle handelt, also eine Straftat, bei der ein Prozeß nur die Kosten unnötig in die Höhe treiben würde, dann bekommt der Beschuldigte oft das Angebot einer Strafzahlung gegen Einstellung des Verfahrens.
Zurück zu Deinem Fall:
Wenn Du unschuldig warst, aber nicht förmlich angeklagt worden bist, so war die Einschaltung des Anwalts unnötig. Du könntest zwar eine Entschädigung bzw. kostenerstattung beantragen, die Chancen dafür stehen jedoch - wie mir aus Deiner Schilderung scheint - nicht gut, weil es nicht zum Prozess gekommen ist und Dir auch keine Gerichtskostenbeihilfe zusteht. Eigentlich solllte Dir der Anwalt sagen können, wenn Du sein Honorar nicht ohne weiteres bezahlen kannst, wo Du finanzielle Hilfe erfahren kannst.
Du hast ihn beauftragt, du musst ihn bezahlen.
Versuch doch das Geld vom Kläger zurückzufordern.